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Hesekiel - Kapitel 35

Obadja

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht wider das Gebirge Seir, und weissage wider dasselbe (Hesekiel 25.8) (Hesekiel 25.12) 3 und sprich zu ihm: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Gebirge Seir; und ich werde meine Hand wider dich ausstrecken und dich zur Wüste und Verwüstung machen; 4 und ich werde deine Städte zur Einöde machen, und du selbst wirst eine Wüste werden. Und du wirst wissen, daß ich Jehova bin. - 5 Weil du eine beständige Feindschaft hegtest und die Kinder Israel der Gewalt des Schwertes preisgabst zur Zeit ihrer Not, zur Zeit der Ungerechtigkeit des Endes: 6 darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, werde ich dich zu Blut machen, und Blut wird dich verfolgen; weil du Blut nicht gehaßt, so soll Blut dich verfolgen. (Offenbarung 16.5-6) 7 Und ich werde das Gebirge Seir zur Wüstenei und Verwüstung machen, und den Hin- und Wiederziehenden aus ihm ausrotten. 8 Und seine Berge werde ich mit seinen Erschlagenen füllen; auf deinen Hügeln und in deinen Tälern und in allen deinen Gründen sollen vom Schwert Erschlagene fallen. 9 Zu ewigen Wüsteneien werde ich dich machen, und deine Städte sollen nicht mehr bewohnt werden. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - 10 Weil du sprachst: Die beiden Nationen und die beiden Länder sollen mein sein, und wir werden es in Besitz nehmen, da doch Jehova daselbst war: 11 darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, werde ich handeln nach deinem Zorn und nach deiner Eifersucht, wie du infolge deines Hasses gegen sie gehandelt hast; und ich werde mich unter ihnen kundtun, sobald ich dich gerichtet habe. 12 Und du wirst wissen, daß ich, Jehova, alle deine Schmähungen gehört habe, welche du gegen die Berge Israels ausgesprochen hast, indem du sagtest: Sie sind verwüstet, uns sind sie zur Speise gegeben! 13 Und ihr habt mit eurem Munde gegen mich großgetan und eure Worte gegen mich gehäuft; ich habe es gehört. - 14 So spricht der Herr, Jehova: Wenn die ganze Erde sich freut, werde ich dir Verwüstung bereiten. 15 Wie du deine Freude hattest an dem Erbteil des Hauses Israel, darum daß es verwüstet war, ebenso werde ich dir tun: eine Wüste sollst du werden, Gebirge Seir und ganz Edom insgesamt! Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Psalm 137.7) (Hesekiel 25.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)