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Hesekiel - Kapitel 34

Gerichtsrede gegen die treulosen Hirten Israels - Verheißungen Gottes als des Hirten seiner Herde, des Volkes Israel

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage wider die Hirten Israels, weissage und sprich zu ihnen, den Hirten: So spricht der Herr, Jehova: Wehe den Hirten Israels, die sich selbst weiden! Sollen die Hirten nicht die Herde weiden? (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.2) 3 Ihr esset das Fett und kleidet euch mit der Wolle, das fette Vieh schlachtet ihr; die Herde weidet ihr nicht. 4 Die Schwachen habt ihr nicht gestärkt und das Kranke nicht geheilt und das Verwundete nicht verbunden, und das Versprengte führtet ihr nicht zurück, und das Verlorene suchtet ihr nicht; und mit Strenge habt ihr über sie geherrscht und mit Härte. (Sacharja 11.16) (1. Petrus 5.3) 5 Und so wurden sie zerstreut, weil sie ohne Hirten waren; und sie wurden allen Tieren des Feldes zur Speise, und wurden zerstreut. (Matthäus 9.36) 6 Meine Schafe irren umher auf allen Bergen und auf jedem hohen Hügel; und über das ganze Land hin sind meine Schafe zerstreut worden, und da ist niemand, der nach ihnen fragt, und niemand, der sie sucht. - 7 Darum, ihr Hirten, höret das Wort Jehovas! 8 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova: Weil meine Schafe zur Beute und meine Schafe allen Tieren des Feldes zur Speise geworden sind, weil kein Hirte da ist, und meine Hirten nicht nach meinen Schafen fragen, und die Hirten sich selbst weiden, aber nicht meine Schafe weiden: (Hesekiel 34.2) 9 darum, ihr Hirten, höret das Wort Jehovas! 10 So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an die Hirten, und ich werde meine Schafe von ihrer Hand fordern und machen, daß sie aufhören, die Schafe zu weiden, damit die Hirten nicht mehr sich selbst weiden; und ich werde meine Schafe von ihrem Munde erretten, daß sie ihnen nicht mehr zur Speise seien. 11 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich bin da, und ich will nach meinen Schafen fragen und mich ihrer annehmen. 12 Wie ein Hirt sich seiner Herde annimmt an dem Tage, da er unter seinen zerstreuten Schafen ist, also werde ich mich meiner Schafe annehmen und werde sie erretten aus allen Orten, wohin sie zerstreut worden sind am Tage des Gewölks und des Wolkendunkels. (Lukas 15.4) 13 Und ich werde sie herausführen aus den Völkern und sie aus den Ländern sammeln und sie in ihr Land bringen; und ich werde sie weiden auf den Bergen Israels, in den Tälern und an allen Wohnplätzen des Landes. 14 Auf guter Weide werde ich sie weiden, und auf den hohen Bergen Israels wird ihre Trift sein; daselbst, auf den Bergen Israels, werden sie auf guter Trift lagern und fette Weide beweiden. (Psalm 23.2) 15 Ich will meine Schafe weiden, und ich will sie lagern, spricht der Herr, Jehova. 16 Das Verlorene will ich suchen und das Versprengte zurückführen, und das Verwundete will ich verbinden, und das Kranke will ich stärken; das Fette aber und das Starke werde ich vertilgen: nach Recht werde ich sie weiden. - 17 Und ihr, meine Herde, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde richten zwischen Schaf und Schaf, den Widdern und den Böcken. (Matthäus 25.32) 18 Ist es euch zu wenig, daß ihr die gute Weide abweidet und das Übrige eurer Weide mit euren Füßen zertretet, und daß ihr das abgeklärte Wasser trinket und das Übriggebliebene mit euren Füßen trübet? 19 Und meine Schafe sollen abweiden, was mit euren Füßen zertreten, und trinken, was mit euren Füßen getrübt ist? 20 Darum, so spricht der Herr, Jehova, zu ihnen: Siehe, ich bin da, und ich werde richten zwischen fettem Schaf und magerem Schaf. 21 Weil ihr all die Schwachen mit Seite und Schulter verdränget und mit euren Hörnern stoßet, bis ihr sie nach außen hin zerstreut habt, 22 so will ich meine Schafe retten, damit sie nicht mehr zur Beute seien; und ich werde richten zwischen Schaf und Schaf. 23 Und ich werde einen Hirten über sie erwecken, und er wird sie weiden - meinen Knecht David: der wird sie weiden, und der wird ihr Hirt sein. (Jeremia 30.9) (Hesekiel 37.24) (Hosea 3.5) (Johannes 10.12-16) 24 Und ich, Jehova, werde ihr Gott sein, und mein Knecht David wird Fürst sein in ihrer Mitte. Ich, Jehova, habe geredet. 25 Und ich werde einen Bund des Friedens mit ihnen machen, und werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen; und sie werden in der Wüste sicher wohnen und in den Wäldern schlafen. (Hesekiel 37.26) 26 Und ich werde sie und die Umgebungen meines Hügels zum Segen machen; und ich werde den Regen fallen lassen zu seiner Zeit, Regen des Segens werden es sein. 27 Und der Baum des Feldes wird seine Frucht geben, und das Land wird seinen Ertrag geben; und sie werden in ihrem Lande sicher sein. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich die Stäbe ihres Joches zerbreche und sie aus der Hand derer errette, welche sie knechteten. 28 Und sie werden nicht mehr den Nationen zur Beute sein, und die wilden Tiere der Erde werden sie nicht mehr fressen; sondern sie werden in Sicherheit wohnen, und niemand wird sie aufschrecken. 29 Und ich werde ihnen eine Pflanzung erwecken zum Ruhme, und sie werden nicht mehr durch Hunger weggerafft werden im Lande und nicht mehr die Schmach der Nationen tragen. (Hesekiel 36.30) 30 Und sie werden wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott, mit ihnen bin, und daß sie, das Haus Israel, mein Volk sind, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 11.20) 31 Und ihr, meine Herde, Herde meiner Weide, ihr seid Menschen; ich bin euer Gott, spricht der Herr, Jehova. (Psalm 100.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)