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Hesekiel - Kapitel 33

Hesekiels Dienst als Wächter

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, rede zu den Kindern deines Volkes und sprich zu ihnen: Wenn ich das Schwert über ein Land bringe, und das Volk des Landes einen Mann aus seiner Gesamtheit nimmt und ihn für sich zum Wächter setzt, 3 und er sieht das Schwert über das Land kommen, und stößt in die Posaune und warnt das Volk: - 4 wenn einer den Schall der Posaune hört und sich nicht warnen läßt, so daß das Schwert kommt und ihn wegrafft, so wird sein Blut auf seinem Kopfe sein. 5 Er hat den Schall der Posaune gehört und hat sich nicht warnen lassen: sein Blut wird auf ihm sein; denn hätte er sich warnen lassen, so würde er seine Seele errettet haben. 6 Wenn aber der Wächter das Schwert kommen sieht, und er stößt nicht in die Posaune, und das Volk wird nicht gewarnt, so daß das Schwert kommt und von ihnen eine Seele wegrafft, so wird dieser wegen seiner Ungerechtigkeit weggerafft; aber sein Blut werde ich von der Hand des Wächters fordern. - 7 Du nun, Menschensohn, ich habe dich dem Hause Israel zum Wächter gesetzt: du sollst das Wort aus meinem Munde hören und sie von meinetwegen warnen. (Jesaja 56.10) (Hesekiel 3.17-19) (Hebräer 13.17) 8 Wenn ich zu dem Gesetzlosen spreche: Gesetzloser, du sollst gewißlich sterben! und du redest nicht, um den Gesetzlosen vor seinem Wege zu warnen, so wird er, der Gesetzlose, wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. 9 Wenn du aber den Gesetzlosen vor seinem Wege warnst, damit er von demselben umkehre, und er von seinem Wege nicht umkehrt, so wird er wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; du aber hast deine Seele errettet. 10 Und du, Menschensohn, sprich zu dem Hause Israel: Also sprechet ihr und saget: Unsere Übertretungen und unsere Sünden sind auf uns, und in denselben schwinden wir dahin; wie könnten wir denn leben? 11 Sprich zu ihnen: So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, ich habe kein Gefallen am Tode des Gesetzlosen, sondern daß der Gesetzlose von seinem Wege umkehre und lebe! Kehret um, kehret um von euren bösen Wegen! denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel? (Jesaja 55.7) (Hesekiel 18.23) (Hesekiel 18.31-32) (Joel 2.12-13) 12 Und du, Menschensohn, sprich zu den Kindern deines Volkes: Die Gerechtigkeit des Gerechten wird ihn nicht erretten am Tage seiner Übertretung; und die Gesetzlosigkeit des Gesetzlosen - er wird nicht durch dieselbe fallen an dem Tage, da er von seiner Gesetzlosigkeit umkehrt; und der Gerechte wird nicht durch seine Gerechtigkeit leben können an dem Tage, da er sündigt. (Hesekiel 3.20) (Hesekiel 18.24) 13 Wenn ich dem Gerechten sage, daß er gewißlich leben soll, und er verläßt sich auf seine Gerechtigkeit und tut unrecht: so wird aller seiner gerechten Taten nicht gedacht werden, und wegen seines Unrechts, das er getan hat, deswegen wird er sterben. 14 Wenn ich aber zu dem Gesetzlosen spreche: Du sollst gewißlich sterben; und er kehrt von seiner Sünde um und übt Recht und Gerechtigkeit, 15 so daß der Gesetzlose das Pfand zurückgibt, Geraubtes erstattet, in den Satzungen des Lebens wandelt, ohne unrecht zu tun, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben; (Hesekiel 18.7) (Lukas 19.8) 16 aller seiner Sünden, die er begangen hat, soll ihm nicht gedacht werden; Recht und Gerechtigkeit hat er geübt: er soll gewißlich leben. - 17 Und die Kinder deines Volkes sprechen: Der Weg des Herrn ist nicht recht; aber ihr Weg ist nicht recht. (Hesekiel 18.25) 18 Wenn der Gerechte von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, so wird er deswegen sterben. 19 Und wenn der Gesetzlose von seiner Gesetzlosigkeit umkehrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so wird er um deswillen leben. 20 Und doch sprechet ihr: Der Weg Jehovas ist nicht recht. Ich werde euch richten, einen jeden nach seinen Wegen, Haus Israel.

Nachricht vom Fall Jerusalems

21 Und es geschah im zwölften Jahre unserer Wegführung, im zehnten Monat, am Fünften des Monats, da kam ein Entronnener aus Jerusalem zu mir und sprach: Die Stadt ist geschlagen! (Hesekiel 24.26) 22 Und die Hand Jehovas war am Abend über mich gekommen vor der Ankunft des Entronnenen, und er hatte meinen Mund aufgetan, bis jener am Morgen zu mir kam; und so war mein Mund aufgetan, und ich verstummte nicht mehr. -

Gerichtsrede: Nur Hören und kein Tun

23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Menschensohn, die Bewohner jener Trümmer im Lande Israel sprechen und sagen: Abraham war ein einzelner, und er erhielt das Land zum Besitztum; wir aber sind viele, uns ist das Land zum Besitztum gegeben! (Jesaja 51.2) (Maleachi 2.15) 25 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Ihr esset mit dem Blute, und erhebet eure Augen zu euren Götzen und vergießet Blut, und ihr solltet das Land besitzen? 26 Ihr steifet euch auf euer Schwert, verübet Greuel und verunreiniget einer des anderen Weib, und ihr solltet das Land besitzen? 27 So sollst du zu ihnen sprechen: So spricht der Herr, Jehova: So wahr ich lebe, die in den Trümmern sind, sollen durchs Schwert fallen; und wer auf dem freien Felde ist, den gebe ich den wilden Tieren hin, daß sie ihn fressen; und die in den Festungen und in den Höhlen sind, sollen an der Pest sterben! 28 Und ich werde das Land zur Wüste und Verwüstung machen, und der Stolz seiner Stärke wird ein Ende haben; und die Berge Israels werden wüst sein, so daß niemand darüber hinwandert. 29 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich das Land zur Wüste und Verwüstung mache wegen all ihrer Greuel, die sie verübt haben. 30 Und du, Menschensohn, die Kinder deines Volkes unterreden sich über dich an den Wänden und in den Türen der Häuser; und einer redet mit dem anderen, ein jeder mit seinem Bruder, und spricht: Kommet doch und höret, was für ein Wort von Jehova ausgeht. 31 Und sie kommen scharenweise zu dir und sitzen vor dir als mein Volk und hören deine Worte, aber sie tun sie nicht; sondern sie tun, was ihrem Munde angenehm ist, ihr Herz geht ihrem Gewinne nach. (Jesaja 53.1) (Jakobus 1.22) 32 Und siehe, du bist ihnen wie ein liebliches Lied, wie einer, der eine schöne Stimme hat und gut zu spielen versteht; und sie hören deine Worte, doch sie tun sie nicht. 33 Wenn es aber kommt - siehe, es kommt! - so werden sie wissen, daß ein Prophet in ihrer Mitte war. (Hesekiel 2.5)

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"