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Hesekiel - Kapitel 32

Klagelied über den Pharao - Pharao im Scheol

1 Und es geschah im zwölften Jahre, im zwölften Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, erhebe ein Klagelied über den Pharao, den König von Ägypten, und sprich zu ihm: Einem jungen Löwen unter den Nationen wurdest du verglichen; und doch warst du wie ein Seeungeheuer in den Meeren, und du brachst hervor in deinen Strömen und trübtest die Wasser mit deinen Füßen und wühltest ihre Ströme auf. (Hesekiel 27.2) (Hesekiel 29.3) 3 So spricht der Herr, Jehova: Daher werde ich mein Netz über dich ausbreiten durch eine Schar vieler Völker, und sie werden dich in meinem Garne heraufziehen. (Hesekiel 17.20) 4 Und ich werde dich auf das Land werfen, werde dich auf das freie Feld schleudern; und ich werde machen, daß alle Vögel des Himmels sich auf dir niederlassen und die Tiere der ganzen Erde sich von dir sättigen. 5 Und ich werde dein Fleisch auf die Berge bringen und die Täler mit deinem Aase füllen. 6 Und ich werde das Land bis an die Berge mit den Strömen deines Blutes tränken, und die Gründe sollen von dir angefüllt werden. - 7 Und ich werde, wenn ich dich auslösche, den Himmel bedecken und seine Sterne verdunkeln; ich werde die Sonne mit Gewölk bedecken, und der Mond wird sein Licht nicht scheinen lassen. (Jesaja 13.10) 8 Alle leuchtenden Lichter am Himmel werde ich deinetwegen verdunkeln, und ich werde Finsternis über dein Land bringen, spricht der Herr, Jehova. 9 Und ich werde das Herz vieler Völker traurig machen, wenn ich deinen Sturz unter die Nationen ausbringe, in die Länder, die du nicht gekannt hast. 10 Und ich werde machen, daß viele Völker sich über dich entsetzen, und ihre Könige werden über dich schaudern, wenn ich mein Schwert vor ihnen schwingen werde; und sie werden jeden Augenblick zittern, ein jeder für sein Leben, am Tage deines Falles. - 11 Denn so spricht der Herr, Jehova: Das Schwert des Königs von Babel wird über dich kommen. 12 Durch die Schwerter von Helden werde ich deine Menge fällen: Die Gewalttätigsten der Nationen sind sie alle; und sie werden die Hoffart Ägyptens zerstören, und seine ganze Menge wird vertilgt werden. 13 Und ich werde all sein Vieh an den vielen Wassern vernichten, daß der Fuß des Menschen sie nicht mehr trübe, noch sie trüben die Klauen des Viehes. 14 Dann werde ich ihre Wasser sich klären und ihre Flüsse wie Öl fließen lassen, spricht der Herr, Jehova. 15 Wenn ich das Land Ägypten zu einer Wüste mache, und wenn das Land seiner Fülle beraubt wird, indem ich alle seine Bewohner schlage, so werden sie wissen, daß ich Jehova bin. 16 Das ist ein Klagelied, und man wird es klagend singen, die Töchter der Nationen werden es klagend singen; sie werden es klagend singen über Ägypten und über seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova. 17 Und es geschah im zwölften Jahre, am Fünfzehnten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, wehklage über die Menge Ägyptens, und stürze sie hinab, sie und die Töchter herrlicher Nationen, in die untersten Örter der Erde, zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 31.16) 19 Wen übertriffst du an Lieblichkeit? Fahre hinab und werde zu den Unbeschnittenen hingelegt! (Jesaja 14.11) 20 Inmitten der vom Schwert Erschlagenen sollen sie fallen! Das Schwert ist übergeben; schleppet Ägypten herbei und seine ganze Menge! (Hesekiel 21.14) 21 Aus der Mitte des Scheols reden von ihm die Mächtigen der Helden mit seinen Helfern. Sie sind hinabgefahren, sie liegen da, die Unbeschnittenen, vom Schwert erschlagen! (Jesaja 14.9) 22 Dort ist Assur und seine ganze Schar; rings um ihn her ihre Gräber: Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert Gefallene. 23 Seine Gräber sind in der tiefsten Grube gemacht, und seine Schar ist rings um sein Grab. Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert gefallen, welche Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen. (Jesaja 14.15) 24 Dort ist Elam, und seine ganze Menge rings um sein Grab. Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert Gefallene, welche unbeschnitten hinabfuhren in die untersten Örter der Erde, welche ihren Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen; und sie tragen ihre Schmach bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. 25 Mitten unter Erschlagenen hat man ihm ein Lager gegeben mit seiner ganzen Menge; rings um ihn her sind ihre Gräber. Sie alle, unbeschnitten, sind vom Schwert erschlagen, weil ihr Schrecken verbreitet war im Lande der Lebendigen; und sie tragen ihre Schmach bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. Mitten unter Erschlagene ist er gelegt. 26 Dort ist Mesech-Tubal und seine ganze Menge; rings um ihn her ihre Gräber. Sie alle, unbeschnitten, sind vom Schwert erschlagen, weil sie ihren Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen. (Hesekiel 38.2) 27 Und sie liegen nicht bei den Helden der Unbeschnittenen, die gefallen sind, welche in den Scheol hinabfuhren mit ihren Kriegswaffen, und denen man ihre Schwerter unter ihre Häupter legte. Und ihre Missetaten sind über ihre Gebeine gekommen, weil sie ein Schrecken der Helden waren im Lande der Lebendigen. - 28 Auch du, Ägypten, wirst inmitten der Unbeschnittenen zerschmettert werden und bei den vom Schwert Erschlagenen liegen. 29 Dort ist Edom, seine Könige und alle seine Fürsten, die trotz ihrer Macht zu den vom Schwert Erschlagenen gelegt wurden; sie liegen bei den Unbeschnittenen und bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 25.12-14) 30 Dort sind die Fürsten des Nordens insgesamt und alle Zidonier, welche zu den Erschlagenen hinabgefahren und trotz des Schreckens vor ihrer Macht zu Schanden geworden sind; und sie liegen unbeschnitten bei den vom Schwert Erschlagenen, und tragen ihre Schmach mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 28.21-23) (Hesekiel 38.6) 31 Der Pharao wird sie sehen und sich trösten über seine ganze Menge. Vom Schwert erschlagen sind der Pharao und sein ganzes Heer, spricht der Herr, Jehova. (Jesaja 14.10) 32 Denn ich ließ ihn seinen Schrecken verbreiten im Lande der Lebendigen; und so wird er hingelegt werden inmitten der Unbeschnittenen zu den vom Schwert Erschlagenen, der Pharao und seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"