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Hesekiel - Kapitel 31

Größe und Sturz des Pharao

1 Und es geschah im elften Jahre, im dritten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, sprich zu dem Pharao, dem König von Ägypten, und zu seiner Menge: Wem gleichst du in deiner Größe? 3 Siehe, Assur war eine Zeder auf dem Libanon, mit schönen Zweigen, ein schattendes Dickicht und von hohem Wuchs; und sein Wipfel war zwischen den Wolken. (Daniel 4.7-11) 4 Die Wasser zogen ihn groß, die Flut machte ihn hoch; ihre Ströme gingen rings um ihre Pflanzung, und sie entsandte ihre Kanäle zu allen Bäumen des Feldes; 5 Darum wurde sein Wuchs höher als alle Bäume des Feldes; und seine Zweige wurden groß und seine Äste lang von den vielen Wassern, als er sich ausbreitete. 6 Alle Vögel des Himmels nisteten in seinen Zweigen, und alle Tiere des Feldes gebaren unter seinen Ästen; und in seinem Schatten wohnten alle großen Nationen. 7 Und er war schön in seiner Größe und in der Länge seiner Schößlinge; denn seine Wurzeln waren an vielen Wassern. 8 Die Zedern im Garten Gottes verdunkelten ihn nicht, Zypressen kamen seinen Zweigen nicht gleich, und Platanen waren nicht wie seine Äste; kein Baum im Garten Gottes kam ihm an Schönheit gleich. 9 Ich hatte ihn schön gemacht in der Menge seiner Schößlinge; und es beneideten ihn alle Bäume Edens, die im Garten Gottes waren. 10 Darum, so sprach der Herr, Jehova: Weil du hoch geworden bist an Wuchs, und er seinen Wipfel bis zwischen die Wolken streckte, und sein Herz sich erhob wegen seiner Höhe: (Hesekiel 28.2) 11 so werde ich ihn in die Hand des Mächtigen der Nationen geben; nach seiner Bosheit soll er mit ihm handeln; ich habe ihn verstoßen. 12 Und Fremde, die Gewalttätigsten der Nationen, hieben ihn um und warfen ihn hin; seine Schößlinge fielen auf die Berge und in alle Täler, und seine Äste wurden zerbrochen und geworfen in alle Gründe der Erde; und alle Völker der Erde zogen aus seinem Schatten hinweg und ließen ihn liegen; 13 auf seinen umgefallenen Stamm ließen sich alle Vögel des Himmels nieder, und über seine Äste kamen alle Tiere des Feldes: 14 auf daß keine Bäume am Wasser wegen ihres Wuchses sich überheben und ihren Wipfel bis zwischen die Wolken strecken, und keine Wassertrinkenden auf sich selbst sich stützen wegen ihrer Höhe; denn sie alle sind dem Tode hingegeben in die untersten Örter der Erde, mitten unter den Menschenkindern, zu denen hin, welche in die Grube hinabgefahren sind. - 15 So spricht der Herr, Jehova: An dem Tage, da er in den Scheol hinabfuhr, machte ich ein Trauern; ich verhüllte um seinetwillen die Tiefe und hielt ihre Ströme zurück, und die großen Wasser wurden gehemmt; und den Libanon hüllte ich in Schwarz um seinetwillen, und um seinetwillen verschmachteten alle Bäume des Feldes. 16 Von dem Getöse seines Falles machte ich die Nationen erbeben, als ich ihn in den Scheol hinabfahren ließ zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. Und alle Bäume Edens, das Auserwählte und Beste des Libanon, alle Wassertrinkenden, trösteten sich in den untersten Örtern der Erde. (Hesekiel 31.14) 17 Auch sie fuhren mit ihm in den Scheol hinab zu den vom Schwerte Erschlagenen, die als seine Helfer in seinem Schatten saßen unter den Nationen. 18 Wem gleichst du so an Herrlichkeit und an Größe unter den Bäumen Edens? Und so sollst du mit den Bäumen Edens hinabgestürzt werden in die untersten Örter der Erde, sollst unter den Unbeschnittenen liegen, bei den vom Schwerte Erschlagenen. Das ist der Pharao und seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)