zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 30

Weitere Aussprüche zum bevorstehenden Gericht über Ägypten

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Heulet! Wehe der Tag! 3 denn nahe ist der Tag; ja, der Tag Jehovas ist nahe, ein Tag des Gewölks: Die Zeit der Nationen wird er sein. (Joel 1.15) 4 Und das Schwert wird über Ägypten kommen; und im Lande Äthiopien wird große Angst sein, wenn Erschlagene in Ägypten fallen und man seinen Reichtum wegnimmt, und seine Grundfesten niedergerissen werden. 5 Äthiopien und Put und Lud und alles Mischvolk und Kub und die Kinder des Bundeslandes werden mit ihnen durchs Schwert fallen. - 6 So spricht Jehova: Ja, die, welche Ägypten stützen, werden fallen, und hinsinken wird der Stolz seiner Kraft; von Migdol bis nach Syene werden sie darin durchs Schwert fallen, spricht der Herr, Jehova. 7 Und sie werden verwüstet liegen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte sein. 8 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich Feuer anlege in Ägypten und alle seine Helfer zerschmettert werden. 9 An jenem Tage werden Boten von mir in Schiffen ausfahren, um das sichere Äthiopien zu erschrecken; und große Angst wird unter ihnen sein am Tage Ägyptens; denn siehe, es kommt! - (Jesaja 18.2) (Jesaja 20.2-3) 10 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde dem Getümmel Ägyptens ein Ende machen durch die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel. 11 Er und sein Volk mit ihm, die Gewalttätigsten der Nationen, werden herbeigeführt werden, um das Land zu verderben; und sie werden ihre Schwerter ziehen wider Ägypten und das Land mit Erschlagenen füllen. 12 Und ich werde die Ströme trocken legen, und das Land in die Hand von Bösewichtern verkaufen, und das Land und seine Fülle durch die Hand Fremder verwüsten. Ich, Jehova, habe geredet. - 13 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde die Götzen vertilgen und die Götzen aus Noph wegschaffen, und kein Fürst aus dem Lande Ägypten soll mehr sein; und ich werde Furcht bringen in das Land Ägypten. 14 Und ich werde Pathros verwüsten, und Feuer anlegen in Zoan, und Gerichte üben an No. 15 Und ich werde meinen Grimm ausgießen über Sin, die Feste Ägyptens; und die Menge von No werde ich ausrotten. 16 Und ich werde Feuer anlegen in Ägypten; Sin wird beben vor Angst, und No wird erbrochen werden, und Noph - Feinde bei Tage! 17 Die Jünglinge von Awen und Pi-Beseth werden durch das Schwert fallen, und sie selbst werden in die Gefangenschaft ziehen. 18 Und zu Tachpanches wird der Tag sich verfinstern, wenn ich daselbst die Joche Ägyptens zerbreche, und der Stolz seiner Kraft darin ein Ende nimmt; Gewölk wird es bedecken, und seine Tochterstädte werden in die Gefangenschaft ziehen. 19 Und so werde ich Gerichte üben an Ägypten; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 20 Und es geschah im elften Jahre, im ersten Monat, am Siebten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 21 Menschensohn, den Arm des Pharao, des Königs von Ägypten, habe ich zerbrochen; und siehe, er ist nicht verbunden worden, daß man Heilmittel angewandt, daß man einen Verband angelegt hätte, ihn zu verbinden, um ihn zu stärken, damit er das Schwert fasse. - 22 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, ich will an den Pharao, den König von Ägypten, und werde seine beiden Arme zerbrechen, den starken und den zerbrochenen, und werde das Schwert seiner Hand entfallen lassen. 23 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. 24 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken und mein Schwert in seine Hand geben; und die Arme des Pharao werde ich zerbrechen, daß er wie ein Erschlagener vor ihm ächzen wird. (Hesekiel 29.20) 25 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken, aber die Arme des Pharao werden sinken. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mein Schwert in die Hand des Königs von Babel gebe, und er es recken wird gegen das Land Ägypten. 26 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)