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Hesekiel - Kapitel 30

Weitere Aussprüche zum bevorstehenden Gericht über Ägypten

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Heulet! Wehe der Tag! 3 denn nahe ist der Tag; ja, der Tag Jehovas ist nahe, ein Tag des Gewölks: Die Zeit der Nationen wird er sein. (Joel 1.15) 4 Und das Schwert wird über Ägypten kommen; und im Lande Äthiopien wird große Angst sein, wenn Erschlagene in Ägypten fallen und man seinen Reichtum wegnimmt, und seine Grundfesten niedergerissen werden. 5 Äthiopien und Put und Lud und alles Mischvolk und Kub und die Kinder des Bundeslandes werden mit ihnen durchs Schwert fallen. - 6 So spricht Jehova: Ja, die, welche Ägypten stützen, werden fallen, und hinsinken wird der Stolz seiner Kraft; von Migdol bis nach Syene werden sie darin durchs Schwert fallen, spricht der Herr, Jehova. 7 Und sie werden verwüstet liegen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte sein. 8 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich Feuer anlege in Ägypten und alle seine Helfer zerschmettert werden. 9 An jenem Tage werden Boten von mir in Schiffen ausfahren, um das sichere Äthiopien zu erschrecken; und große Angst wird unter ihnen sein am Tage Ägyptens; denn siehe, es kommt! - (Jesaja 18.2) (Jesaja 20.2-3) 10 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde dem Getümmel Ägyptens ein Ende machen durch die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel. 11 Er und sein Volk mit ihm, die Gewalttätigsten der Nationen, werden herbeigeführt werden, um das Land zu verderben; und sie werden ihre Schwerter ziehen wider Ägypten und das Land mit Erschlagenen füllen. 12 Und ich werde die Ströme trocken legen, und das Land in die Hand von Bösewichtern verkaufen, und das Land und seine Fülle durch die Hand Fremder verwüsten. Ich, Jehova, habe geredet. - 13 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde die Götzen vertilgen und die Götzen aus Noph wegschaffen, und kein Fürst aus dem Lande Ägypten soll mehr sein; und ich werde Furcht bringen in das Land Ägypten. 14 Und ich werde Pathros verwüsten, und Feuer anlegen in Zoan, und Gerichte üben an No. 15 Und ich werde meinen Grimm ausgießen über Sin, die Feste Ägyptens; und die Menge von No werde ich ausrotten. 16 Und ich werde Feuer anlegen in Ägypten; Sin wird beben vor Angst, und No wird erbrochen werden, und Noph - Feinde bei Tage! 17 Die Jünglinge von Awen und Pi-Beseth werden durch das Schwert fallen, und sie selbst werden in die Gefangenschaft ziehen. 18 Und zu Tachpanches wird der Tag sich verfinstern, wenn ich daselbst die Joche Ägyptens zerbreche, und der Stolz seiner Kraft darin ein Ende nimmt; Gewölk wird es bedecken, und seine Tochterstädte werden in die Gefangenschaft ziehen. 19 Und so werde ich Gerichte üben an Ägypten; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 20 Und es geschah im elften Jahre, im ersten Monat, am Siebten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 21 Menschensohn, den Arm des Pharao, des Königs von Ägypten, habe ich zerbrochen; und siehe, er ist nicht verbunden worden, daß man Heilmittel angewandt, daß man einen Verband angelegt hätte, ihn zu verbinden, um ihn zu stärken, damit er das Schwert fasse. - 22 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, ich will an den Pharao, den König von Ägypten, und werde seine beiden Arme zerbrechen, den starken und den zerbrochenen, und werde das Schwert seiner Hand entfallen lassen. 23 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. 24 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken und mein Schwert in seine Hand geben; und die Arme des Pharao werde ich zerbrechen, daß er wie ein Erschlagener vor ihm ächzen wird. (Hesekiel 29.20) 25 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken, aber die Arme des Pharao werden sinken. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mein Schwert in die Hand des Königs von Babel gebe, und er es recken wird gegen das Land Ägypten. 26 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)