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Hesekiel - Kapitel 29

Drohrede gegen Ägypten und Ankündigung späterer Wiederherstellung - Ägypten als ausgleichenden Lohn für Nebukadnezars mühevolle Belagerung von Tyrus

1 Im zehnten Jahre, im zehnten Monat, am Zwölften des Monats, geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht wider den Pharao, den König von Ägypten, und weissage wider ihn und wider ganz Ägypten. (Jesaja 19.1) (Jeremia 46.1) 3 Rede und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Pharao, König von Ägypten, du großes Seeungeheuer, das in seinen Strömen liegt, das da spricht: Mein Strom gehört mir, und ich habe ihn mir gemacht. (Hesekiel 32.2) 4 Und ich werde Haken in deine Kinnbacken legen und die Fische deiner Ströme an deine Schuppen sich hängen lassen, und werde dich aus deinen Strömen heraufziehen samt allen Fischen deiner Ströme, die an deinen Schuppen hängen. (2. Könige 19.28) (Hesekiel 38.4) 5 Und ich werde dich in die Wüste werfen, dich und alle Fische deiner Ströme; auf des Feldes Fläche wirst du fallen; du wirst nicht aufgelesen und nicht gesammelt werden: den Tieren der Erde und den Vögeln des Himmels habe ich dich zur Speise gegeben. 6 Und alle Bewohner von Ägypten werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil sie dem Hause Israel ein Rohrstab gewesen sind - (2. Könige 18.21) 7 wenn sie dich mit der Hand erfaßten, knicktest du und rissest ihnen die ganze Schulter auf; und wenn sie sich auf dich lehnten, zerbrachst du und machtest ihnen alle Hüften wanken 8 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich bringe das Schwert über dich und werde Menschen und Vieh aus dir ausrotten; 9 und das Land Ägypten wird zur Wüste und Einöde werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil der Pharao spricht: Der Strom ist mein, und ich habe ihn gemacht, 10 darum, siehe, will ich an dich und an deine Ströme; und ich werde das Land Ägypten zu öden, wüsten Einöden machen, von Migdol bis nach Syene, bis an die Grenze von Äthiopien. 11 Der Fuß des Menschen wird es nicht durchwandern, und der Fuß des Tieres wird es nicht durchwandern, und es wird nicht bewohnt sein, vierzig Jahre. 12 Und ich werde das Land Ägypten zu einer Wüste machen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte eine Wüste sein, vierzig Jahre; und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. - 13 Denn so spricht der Herr, Jehova: Am Ende von vierzig Jahren werde ich die Ägypter aus den Völkern sammeln, wohin sie versprengt waren; 14 und ich werde die Gefangenschaft der Ägypter wenden und sie in das Land Pathros, in das Land ihres Ursprungs, zurückbringen, und daselbst werden sie ein niedriges Königreich sein. 15 Und es wird niedriger sein als die anderen Königreiche und sich nicht mehr über die Nationen erheben; und ich will sie vermindern, daß sie nicht mehr über die Nationen herrschen. 16 Und nicht soll es ferner dem Hause Israel zu einer Zuversicht sein, welche Missetat in Erinnerung bringt, indem sie sich nach ihnen hinwenden. Und sie werden wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. 17 Und es geschah im 27. Jahre, im ersten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, Nebukadrezar, der König von Babel, hat sein Heer eine schwere Arbeit tun lassen gegen Tyrus. Jedes Haupt ist kahl geworden, und jede Schulter ist abgerieben; und von Tyrus ist ihm und seinem Heere kein Lohn geworden für die Arbeit, welche er wider dasselbe getan hat. 19 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe Nebukadrezar, dem König von Babel, das Land Ägypten; und er wird seinen Reichtum wegtragen und seinen Raub rauben und seine Beute erbeuten, und das wird der Lohn sein für sein Heer. 20 Als seine Belohnung, um welche er gearbeitet hat, habe ich ihm das Land Ägypten gegeben, weil sie für mich gearbeitet haben, spricht der Herr, Jehova. - (Jesaja 10.5) (Hesekiel 30.24) 21 An jenem Tage werde ich dem Hause Israel ein Horn hervorsprossen lassen, und dir werde ich den Mund auftun in ihrer Mitte; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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4. Mose - Kapitel 30

1 Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte. 2 Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten: 3 Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters, 5 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 6 Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat. 7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist, 8 dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt. 9 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben. 10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig. 11 Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt 12 und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde. 13 Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben. 14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen. 15 Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde. 16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen." 17 Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.