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Hesekiel - Kapitel 29

Drohrede gegen Ägypten und Ankündigung späterer Wiederherstellung - Ägypten als ausgleichenden Lohn für Nebukadnezars mühevolle Belagerung von Tyrus

1 Im zehnten Jahre, im zehnten Monat, am Zwölften des Monats, geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht wider den Pharao, den König von Ägypten, und weissage wider ihn und wider ganz Ägypten. (Jesaja 19.1) (Jeremia 46.1) 3 Rede und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Pharao, König von Ägypten, du großes Seeungeheuer, das in seinen Strömen liegt, das da spricht: Mein Strom gehört mir, und ich habe ihn mir gemacht. (Hesekiel 32.2) 4 Und ich werde Haken in deine Kinnbacken legen und die Fische deiner Ströme an deine Schuppen sich hängen lassen, und werde dich aus deinen Strömen heraufziehen samt allen Fischen deiner Ströme, die an deinen Schuppen hängen. (2. Könige 19.28) (Hesekiel 38.4) 5 Und ich werde dich in die Wüste werfen, dich und alle Fische deiner Ströme; auf des Feldes Fläche wirst du fallen; du wirst nicht aufgelesen und nicht gesammelt werden: den Tieren der Erde und den Vögeln des Himmels habe ich dich zur Speise gegeben. 6 Und alle Bewohner von Ägypten werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil sie dem Hause Israel ein Rohrstab gewesen sind - (2. Könige 18.21) 7 wenn sie dich mit der Hand erfaßten, knicktest du und rissest ihnen die ganze Schulter auf; und wenn sie sich auf dich lehnten, zerbrachst du und machtest ihnen alle Hüften wanken 8 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich bringe das Schwert über dich und werde Menschen und Vieh aus dir ausrotten; 9 und das Land Ägypten wird zur Wüste und Einöde werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil der Pharao spricht: Der Strom ist mein, und ich habe ihn gemacht, 10 darum, siehe, will ich an dich und an deine Ströme; und ich werde das Land Ägypten zu öden, wüsten Einöden machen, von Migdol bis nach Syene, bis an die Grenze von Äthiopien. 11 Der Fuß des Menschen wird es nicht durchwandern, und der Fuß des Tieres wird es nicht durchwandern, und es wird nicht bewohnt sein, vierzig Jahre. 12 Und ich werde das Land Ägypten zu einer Wüste machen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte eine Wüste sein, vierzig Jahre; und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. - 13 Denn so spricht der Herr, Jehova: Am Ende von vierzig Jahren werde ich die Ägypter aus den Völkern sammeln, wohin sie versprengt waren; 14 und ich werde die Gefangenschaft der Ägypter wenden und sie in das Land Pathros, in das Land ihres Ursprungs, zurückbringen, und daselbst werden sie ein niedriges Königreich sein. 15 Und es wird niedriger sein als die anderen Königreiche und sich nicht mehr über die Nationen erheben; und ich will sie vermindern, daß sie nicht mehr über die Nationen herrschen. 16 Und nicht soll es ferner dem Hause Israel zu einer Zuversicht sein, welche Missetat in Erinnerung bringt, indem sie sich nach ihnen hinwenden. Und sie werden wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. 17 Und es geschah im 27. Jahre, im ersten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, Nebukadrezar, der König von Babel, hat sein Heer eine schwere Arbeit tun lassen gegen Tyrus. Jedes Haupt ist kahl geworden, und jede Schulter ist abgerieben; und von Tyrus ist ihm und seinem Heere kein Lohn geworden für die Arbeit, welche er wider dasselbe getan hat. 19 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe Nebukadrezar, dem König von Babel, das Land Ägypten; und er wird seinen Reichtum wegtragen und seinen Raub rauben und seine Beute erbeuten, und das wird der Lohn sein für sein Heer. 20 Als seine Belohnung, um welche er gearbeitet hat, habe ich ihm das Land Ägypten gegeben, weil sie für mich gearbeitet haben, spricht der Herr, Jehova. - (Jesaja 10.5) (Hesekiel 30.24) 21 An jenem Tage werde ich dem Hause Israel ein Horn hervorsprossen lassen, und dir werde ich den Mund auftun in ihrer Mitte; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)