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Hesekiel - Kapitel 27

Klagelied über den Untergang der Stadt Tyrus

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, erhebe ein Klagelied über Tyrus (Jesaja 23.1) 3 und sprich zu Tyrus: Die du wohnst an den Zugängen des Meeres und Handel treibst mit den Völkern nach vielen Inseln hin, so spricht der Herr, Jehova: Tyrus, du sprichst: Ich bin vollkommen an Schönheit! (Hosea 9.13) 4 Deine Grenzen sind im Herzen der Meere; deine Bauleute haben deine Schönheit vollkommen gemacht. 5 Aus Zypressen von Senir bauten sie dir alles Doppelplankenwerk; sie nahmen Zedern vom Libanon, um dir einen Mast zu machen; (5. Mose 3.8-9) 6 aus Eichen von Basan machten sie deine Ruder; dein Verdeck machten sie aus Elfenbein, eingefaßt in Scherbinzeder von den Inseln der Kittäer. 7 Byssus in Buntwirkerei aus Ägypten war dein Segel, um dir als Flagge zu dienen; blauer und roter Purpur von den Inseln Elischas war dein Zeltdach. (1. Mose 10.4) 8 Die Bewohner von Zidon und Arwad waren deine Ruderer; deine Weisen, die in dir waren, Tyrus, waren deine Steuermänner; 9 die Ältesten von Gebal und seine Weisen waren in dir als Ausbesserer deiner Lecke. Alle Schiffe des Meeres und ihre Seeleute waren in dir, um deine Waren einzutauschen. 10 Perser und Lud und Put waren in deinem Heere deine Kriegsleute; Schild und Helm hängten sie in dir auf, sie gaben dir Glanz. 11 Die Söhne Arwads und dein Heer waren auf deinen Mauern ringsum, und Tapfere waren auf deinen Türmen; ihre Schilde hängten sie ringsum an deinen Mauern auf; sie machten deine Schönheit vollkommen. 12 Tarsis trieb Handel mit dir wegen der Menge von allerlei Gütern; mit Silber, Eisen, Zinn und Blei bezahlten sie deinen Absatz. 13 Jawan, Tubal und Mesech waren deine Kaufleute: mit Menschenseelen und ehernen Geräten trieben sie Tauschhandel mit dir. (Hesekiel 38.2) 14 Die vom Hause Togarma zahlten Rosse und Reitpferde und Maulesel für deinen Absatz. 15 Die Söhne Dedans waren deine Kaufleute. Viele Inseln standen in Handelsbeziehungen mit dir: Elefantenzähne und Ebenholz erstatteten sie dir als Zahlung. 16 Aram trieb Handel mit dir wegen der Menge deiner Erzeugnisse; mit Karfunkeln, rotem Purpur und Buntwirkerei und Byssus und Korallen und Rubinen bezahlten sie deinen Absatz. 17 Juda und das Land Israel waren deine Kaufleute; mit Weizen von Minnith und süßem Backwerk und Honig und Öl und Balsam trieben sie Tauschhandel mit dir. 18 Damaskus trieb Handel mit dir um die Menge deiner Erzeugnisse, wegen der Menge von allerlei Gütern, mit Wein von Chelbon und Wolle von Zachar. 19 Wedan und Jawan von Usal zahlten bearbeitetes Eisen für deinen Absatz; Kassia und Würzrohr waren für deinen Tauschhandel. 20 Dedan trieb Handel mit dir in Prachtdecken zum Reiten. 21 Arabien und alle Fürsten Kedars standen in Handelsbeziehungen mit dir; mit Fettschafen und Widdern und Böcken, damit trieben sie Handel mit dir. (1. Mose 25.13) 22 Die Kaufleute von Scheba und Raghma waren deine Kaufleute; mit den vorzüglichsten Gewürzen und mit allerlei Edelsteinen und Gold bezahlten sie deinen Absatz. 23 Haran und Kanne und Eden, die Kaufleute von Scheba, Assur und Kilmad waren deine Kaufleute. 24 Sie handelten mit dir in Prachtgewändern, in Mänteln von blauem Purpur und Buntwirkerei, und in Schätzen von gezwirnten Garnen, in gewundenen und festen Schnüren, gegen deine Waren. 25 Die Tarsisschiffe waren deine Karawanen für deinen Tauschhandel. Und du wurdest angefüllt und sehr herrlich im Herzen der Meere. 26 Deine Ruderer führten dich auf großen Wassern; der Ostwind zerschellte dich im Herzen der Meere. 27 Deine Güter und dein Absatz, deine Tauschwaren, deine Seeleute und deine Steuermänner, die Ausbesserer deiner Lecke und die deine Waren eintauschten, und alle deine Kriegsleute, die in dir sind, samt deiner ganzen Schar, die in deiner Mitte ist, werden ins Herz der Meere fallen am Tage deines Sturzes. 28 Von dem Getöse des Geschreies deiner Steuermänner werden die Gefilde erbeben. 29 Und alle, die das Ruder führen, die Seeleute, alle Steuermänner des Meeres, werden aus ihren Schiffen steigen, werden ans Land treten; 30 und sie werden ihre Stimme über dich hören lassen und bitterlich schreien; und sie werden Staub auf ihre Häupter werfen und sich in der Asche wälzen. 31 Und sie werden sich deinethalben kahl scheren und sich Sacktuch umgürten und werden deinetwegen weinen mit Betrübnis der Seele in bitterer Klage. 32 Und in ihrem Jammern werden sie ein Klagelied über dich erheben und über dich klagen: Wer ist wie Tyrus, wie die Vernichtete inmitten des Meeres! 33 Als die Meere dir Absatz für deine Waren brachten, hast du viele Völker gesättigt; mit der Menge deiner Güter und deiner Waren hast du die Könige der Erde bereichert. 34 Jetzt, da du von den Meeren weg zerschellt bist in den Tiefen der Wasser, und deine Waren und deine ganze Schar in deiner Mitte gefallen sind, 35 entsetzen sich alle Bewohner der Inseln über dich, und ihre Könige schaudern, ihre Angesichter zittern; 36 die Händler unter den Völkern zischen über dich. Ein Schrecken bist du geworden, und bist dahin auf ewig! (Hesekiel 28.19)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."