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Hesekiel - Kapitel 27

Klagelied über den Untergang der Stadt Tyrus

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, erhebe ein Klagelied über Tyrus (Jesaja 23.1) 3 und sprich zu Tyrus: Die du wohnst an den Zugängen des Meeres und Handel treibst mit den Völkern nach vielen Inseln hin, so spricht der Herr, Jehova: Tyrus, du sprichst: Ich bin vollkommen an Schönheit! (Hosea 9.13) 4 Deine Grenzen sind im Herzen der Meere; deine Bauleute haben deine Schönheit vollkommen gemacht. 5 Aus Zypressen von Senir bauten sie dir alles Doppelplankenwerk; sie nahmen Zedern vom Libanon, um dir einen Mast zu machen; (5. Mose 3.8-9) 6 aus Eichen von Basan machten sie deine Ruder; dein Verdeck machten sie aus Elfenbein, eingefaßt in Scherbinzeder von den Inseln der Kittäer. 7 Byssus in Buntwirkerei aus Ägypten war dein Segel, um dir als Flagge zu dienen; blauer und roter Purpur von den Inseln Elischas war dein Zeltdach. (1. Mose 10.4) 8 Die Bewohner von Zidon und Arwad waren deine Ruderer; deine Weisen, die in dir waren, Tyrus, waren deine Steuermänner; 9 die Ältesten von Gebal und seine Weisen waren in dir als Ausbesserer deiner Lecke. Alle Schiffe des Meeres und ihre Seeleute waren in dir, um deine Waren einzutauschen. 10 Perser und Lud und Put waren in deinem Heere deine Kriegsleute; Schild und Helm hängten sie in dir auf, sie gaben dir Glanz. 11 Die Söhne Arwads und dein Heer waren auf deinen Mauern ringsum, und Tapfere waren auf deinen Türmen; ihre Schilde hängten sie ringsum an deinen Mauern auf; sie machten deine Schönheit vollkommen. 12 Tarsis trieb Handel mit dir wegen der Menge von allerlei Gütern; mit Silber, Eisen, Zinn und Blei bezahlten sie deinen Absatz. 13 Jawan, Tubal und Mesech waren deine Kaufleute: mit Menschenseelen und ehernen Geräten trieben sie Tauschhandel mit dir. (Hesekiel 38.2) 14 Die vom Hause Togarma zahlten Rosse und Reitpferde und Maulesel für deinen Absatz. 15 Die Söhne Dedans waren deine Kaufleute. Viele Inseln standen in Handelsbeziehungen mit dir: Elefantenzähne und Ebenholz erstatteten sie dir als Zahlung. 16 Aram trieb Handel mit dir wegen der Menge deiner Erzeugnisse; mit Karfunkeln, rotem Purpur und Buntwirkerei und Byssus und Korallen und Rubinen bezahlten sie deinen Absatz. 17 Juda und das Land Israel waren deine Kaufleute; mit Weizen von Minnith und süßem Backwerk und Honig und Öl und Balsam trieben sie Tauschhandel mit dir. 18 Damaskus trieb Handel mit dir um die Menge deiner Erzeugnisse, wegen der Menge von allerlei Gütern, mit Wein von Chelbon und Wolle von Zachar. 19 Wedan und Jawan von Usal zahlten bearbeitetes Eisen für deinen Absatz; Kassia und Würzrohr waren für deinen Tauschhandel. 20 Dedan trieb Handel mit dir in Prachtdecken zum Reiten. 21 Arabien und alle Fürsten Kedars standen in Handelsbeziehungen mit dir; mit Fettschafen und Widdern und Böcken, damit trieben sie Handel mit dir. (1. Mose 25.13) 22 Die Kaufleute von Scheba und Raghma waren deine Kaufleute; mit den vorzüglichsten Gewürzen und mit allerlei Edelsteinen und Gold bezahlten sie deinen Absatz. 23 Haran und Kanne und Eden, die Kaufleute von Scheba, Assur und Kilmad waren deine Kaufleute. 24 Sie handelten mit dir in Prachtgewändern, in Mänteln von blauem Purpur und Buntwirkerei, und in Schätzen von gezwirnten Garnen, in gewundenen und festen Schnüren, gegen deine Waren. 25 Die Tarsisschiffe waren deine Karawanen für deinen Tauschhandel. Und du wurdest angefüllt und sehr herrlich im Herzen der Meere. 26 Deine Ruderer führten dich auf großen Wassern; der Ostwind zerschellte dich im Herzen der Meere. 27 Deine Güter und dein Absatz, deine Tauschwaren, deine Seeleute und deine Steuermänner, die Ausbesserer deiner Lecke und die deine Waren eintauschten, und alle deine Kriegsleute, die in dir sind, samt deiner ganzen Schar, die in deiner Mitte ist, werden ins Herz der Meere fallen am Tage deines Sturzes. 28 Von dem Getöse des Geschreies deiner Steuermänner werden die Gefilde erbeben. 29 Und alle, die das Ruder führen, die Seeleute, alle Steuermänner des Meeres, werden aus ihren Schiffen steigen, werden ans Land treten; 30 und sie werden ihre Stimme über dich hören lassen und bitterlich schreien; und sie werden Staub auf ihre Häupter werfen und sich in der Asche wälzen. 31 Und sie werden sich deinethalben kahl scheren und sich Sacktuch umgürten und werden deinetwegen weinen mit Betrübnis der Seele in bitterer Klage. 32 Und in ihrem Jammern werden sie ein Klagelied über dich erheben und über dich klagen: Wer ist wie Tyrus, wie die Vernichtete inmitten des Meeres! 33 Als die Meere dir Absatz für deine Waren brachten, hast du viele Völker gesättigt; mit der Menge deiner Güter und deiner Waren hast du die Könige der Erde bereichert. 34 Jetzt, da du von den Meeren weg zerschellt bist in den Tiefen der Wasser, und deine Waren und deine ganze Schar in deiner Mitte gefallen sind, 35 entsetzen sich alle Bewohner der Inseln über dich, und ihre Könige schaudern, ihre Angesichter zittern; 36 die Händler unter den Völkern zischen über dich. Ein Schrecken bist du geworden, und bist dahin auf ewig! (Hesekiel 28.19)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)