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Hesekiel - Kapitel 26

Drohrede gegen Tyrus

1 Und es geschah im elften Jahre, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, darum, daß Tyrus über Jerusalem spricht: Haha! zerbrochen ist die Pforte der Völker; sie hat sich mir zugewandt; ich werde erfüllt werden, sie ist verwüstet! (Hesekiel 25.3) 3 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Tyrus! Und ich werde viele Nationen wider dich heraufführen, wie das Meer seine Wellen heraufführt. (Jesaja 23.1) 4 Und sie werden die Mauern von Tyrus zerstören und seine Türme abbrechen; und ich werde seine Erde von ihm wegfegen und es zu einem kahlen Felsen machen; 5 ein Ort zum Ausbreiten der Netze wird es sein mitten im Meere. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. Und es wird den Nationen zur Beute werden; 6 und seine Töchter, die auf dem Gefilde sind, werden mit dem Schwerte getötet werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. - 7 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde Nebukadrezar, den König, von Babel, den König der Könige, von Norden her gegen Tyrus bringen, mit Rossen und Wagen und Reitern und mit einer großen Volksschar. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Töchter auf dem Gefilde mit dem Schwerte töten; und er wird Belagerungstürme gegen dich aufstellen und einen Wall gegen dich aufschütten und Schilde gegen dich aufrichten, (Hesekiel 26.6) 9 und wird seine Mauerbrecher wider deine Mauern ansetzen und deine Türme mit seinen Eisen niederreißen. 10 Von der Menge seiner Rosse wird ihr Staub dich bedecken; vor dem Lärm der Reiter und Räder und Wagen werden deine Mauern erbeben, wenn er in deine Tore einziehen wird, wie man in eine erbrochene Stadt einzieht. 11 Mit den Hufen seiner Rosse wird er alle deine Straßen zerstampfen; dein Volk wird er mit dem Schwerte töten, und die Bildsäulen deiner Stärke werden zu Boden sinken. 12 Und sie werden dein Vermögen rauben und deine Waren plündern, und deine Mauern abbrechen und deine Prachthäuser niederreißen; und deine Steine und dein Holz und deinen Schutt werden sie ins Wasser werfen. 13 Und ich werde dem Getöne deiner Lieder ein Ende machen, und der Klang deiner Lauten wird nicht mehr gehört werden. (Jesaja 14.11) 14 Und ich werde dich zu einem kahlen Felsen machen; ein Ort zum Ausbreiten der Netze wirst du sein, du wirst nicht wieder aufgebaut werden. Denn ich, Jehova, habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 15 So spricht der Herr, Jehova, zu Tyrus: Werden nicht vom Gedröhne deines Sturzes, wenn der Erschlagene stöhnt, wenn in deiner Mitte gemordet wird, die Inseln erbeben? 16 Und alle Fürsten des Meeres werden von ihren Thronen herabsteigen, und ihre Mäntel ablegen und ihre buntgewirkten Kleider ausziehen; in Schrecken werden sie sich kleiden, werden auf der Erde sitzen und jeden Augenblick erzittern und sich über dich entsetzen. 17 Und sie werden ein Klagelied über dich erheben und zu dir sprechen: Wie bist du untergegangen, du von den Meeren her Bewohnte, du berühmte Stadt, die mächtig auf dem Meere war, sie und ihre Bewohner, welche allen, die darin wohnten, ihren Schrecken einflößten! 18 Nun erzittern die Inseln, am Tage deines Sturzes; und die Inseln die im Meere sind, sind bestürzt wegen deines Ausgangs. - 19 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wenn ich dich zu einer verwüsteten Stadt mache, den Städten gleich, die nicht mehr bewohnt werden; wenn ich die Flut über dich heraufführe, und die großen Wasser dich bedecken: 20 so werde ich dich hinabstürzen zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, zu dem Volke der Urzeit, und werde dich wohnen lassen in den untersten Örtern der Erde, in den Trümmern von der Vorzeit her, mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, auf daß du nicht mehr bewohnt werdest; und ich werde Herrlichkeit setzen in dem Lande der Lebendigen. 21 Zum Schrecken werde ich dich machen, und du wirst nicht mehr sein; und du wirst gesucht und in Ewigkeit nicht wiedergefunden werden, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)