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Hesekiel - Kapitel 22

Schuld und Bestrafung von Jerusalem und Juda

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, willst du richten, willst du richten die Stadt der Blutschuld? So tue ihr kund alle ihre Greuel 1 3 und sprich: so spricht der Herr, Jehova: Stadt, die Blut vergießt in ihrer Mitte, damit ihre Zeit komme, und welche sich Götzen macht, um sich zu verunreinigen! 4 durch dein Blut, das du vergossen, hast du dich verschuldet, und durch deine Götzen, die du gemacht, hast du dich verunreinigt; und du hast deine Tage herbeigeführt und bist zu deinen Jahren gekommen. Darum habe ich dich den Nationen zum Hohne gemacht und allen Ländern zum Spott. 5 Die Nahen und die von dir Entfernten werden dich verspotten als befleckten Namens und reich an Verwirrung. - 6 Siehe, in dir waren die Fürsten Israels, ein jeder nach seiner Kraft, um Blut zu vergießen. 7 Vater und Mutter verachteten sie in dir, an dem Fremdling handelten sie gewalttätig in deiner Mitte, Waisen und Witwen bedrückten sie in dir. 2 8 Meine heiligen Dinge hast du verachtet und meine Sabbathe entweiht. 9 Verleumder waren in dir, um Blut zu vergießen; und auf den Bergen in dir haben sie gegessen, sie haben in deiner Mitte Schandtaten verübt. 10 In dir hat man die Blöße des Vaters aufgedeckt, in dir haben sie die Unreine in ihrer Unreinigkeit geschwächt. 3, 4 11 Und der eine hat Greuel verübt mit dem Weibe seines Nächsten, und der andere hat seine Schwiegertochter durch Schandtat verunreinigt, und ein anderer hat in dir seine Schwester, die Tochter seines Vaters, geschwächt. 5, 6, 7 12 In dir haben sie Geschenke genommen, um Blut zu vergießen; du hast Zins und Wucher genommen und deinen Nächsten mit Gewalt übervorteilt. Mich aber hast du vergessen, spricht der Herr, Jehova. 8 13 Und siehe, ich schlage in meine Hand wegen deines unrechtmäßigen Gewinnes, den du gemacht hast, und über deine Blutschuld, die in deiner Mitte ist. 14 Wird dein Herz feststehen, oder werden deine Hände stark sein an dem Tage, da ich mit dir handeln werde? Ich, Jehova, habe geredet und werde es tun. 15 Und ich werde dich versprengen unter die Nationen und dich zerstreuen in die Länder und deine Unreinigkeit gänzlich aus dir wegschaffen. 16 Und du wirst durch dich selbst entweiht werden vor den Augen der Nationen; und du wirst wissen, daß ich Jehova bin. 17 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 18 Menschensohn, das Haus Israel ist mir zu Schlacken geworden; sie alle sind Erz und Zinn und Eisen und Blei im Schmelzofen; Silberschlacken sind sie geworden. 9, 10 19 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil ihr alle zu Schlacken geworden seid, darum, siehe, werde ich euch in Jerusalem zusammentun. 20 Wie man Silber und Erz und Eisen und Blei und Zinn in einen Schmelzofen zusammentut, um Feuer darüber anzublasen zum Schmelzen, also werde ich euch in meinem Zorn und in meinem Grimm zusammentun und euch hineinlegen und schmelzen. 21 Und ich werde euch sammeln und das Feuer meines Grimmes über euch anblasen, daß ihr in Jerusalem geschmolzen werdet. 22 Wie Silber im Ofen geschmolzen wird, also werdet ihr in Jerusalem geschmolzen werden. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, meinen Grimm über euch ausgegossen habe. 23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Menschensohn, sprich zu ihm: Du bist ein Land, das nicht beschienen, nicht beregnet wird am Tage des Zornes. 25 Verschwörung seiner Propheten ist in ihm; gleich einem brüllenden Löwen, der Beute zerreißt, fressen sie Seelen, nehmen Reichtum und Kostbarkeiten, mehren seine Witwen in seiner Mitte. 11, 12, 13, 14 26 Seine Priester tun meinem Gesetze Gewalt an und entweihen meine heiligen Dinge; zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden sie nicht, und den Unterschied zwischen Unreinem und Reinem tun sie nicht kund; und vor meinen Sabbathen verhüllen sie ihre Augen, und ich werde in ihrer Mitte entheiligt. 15, 16 27 Seine Fürsten in ihm sind wie Wölfe, die Beute zerreißen, indem sie Blut vergießen, Seelen vertilgen, um unrechtmäßigen Gewinn zu erlangen. 28 Und seine Propheten bestreichen ihnen alles mit Tünche, indem sie Eitles schauen und ihnen Lügen wahrsagen und sprechen: So spricht der Herr, Jehova! und doch hat Jehova nicht geredet. 17 29 Das Volk des Landes verübt Erpressung und begeht Raub; und den Elenden und Dürftigen bedrücken sie, und den Fremdling übervorteilen sie widerrechtlich. 18 30 Und ich suchte einen Mann unter ihnen, der die Mauer zumauern und vor mir in den Riß treten möchte für das Land, auf daß ich es nicht verderbte; aber ich fand keinen. 19 31 Und ich gieße meinen Zorn über sie aus, vernichte sie durch das Feuer meines Grimmes; ich bringe ihren Weg auf ihren Kopf, spricht der Herr, Jehova. 20 

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 21 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! 22 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. 23 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. 24 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. 25 

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

Querverweise

1 Hesekiel 24.6: Darum spricht der Herr, Jehova, also: Wehe, Stadt der Blutschuld! Topf, an welchem sein Rost ist, und dessen Rost nicht von ihm abgeht! Stück für Stück hole sie heraus; nicht ist über sie das Los gefallen.

2 2. Mose 22.20-21: Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.

3 3. Mose 18.7: Die Blöße deines Vaters und die Blöße deiner Mutter sollst du nicht aufdecken; sie ist deine Mutter, du sollst ihre Blöße nicht aufdecken;

4 3. Mose 18.19: Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken.

5 3. Mose 18.9: Die Blöße deiner Schwester, der Tochter deines Vaters, oder der Tochter deiner Mutter, daheim geboren oder draußen geboren, - ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.

6 3. Mose 18.15: Die Blöße deiner Schwiegertochter sollst du nicht aufdecken; sie ist das Weib deines Sohnes, ihre Blöße sollst du nicht aufdecken.

7 3. Mose 18.20: Und bei dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht liegen zur Begattung, daß du durch sie unrein werdest. -

8 2. Mose 22.24: und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -

9 Jesaja 1.22: Dein Silber ist zu Schlacken geworden, dein edler Wein mit Wasser verdünnt.

10 Jeremia 6.28: Allesamt sind sie die Widerspenstigsten der Widerspenstigen; sie gehen als Verleumder umher, sie sind Erz und Eisen; sie handeln verderbt allesamt.

11 Psalm 14.4: Haben keine Erkenntnis alle, die Frevel tun, die mein Volk fressen, als äßen sie Brot? Jehova rufen sie nicht an.

12 Hesekiel 34.3: Ihr esset das Fett und kleidet euch mit der Wolle, das fette Vieh schlachtet ihr; die Herde weidet ihr nicht.

13 Hesekiel 34.8: So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova: Weil meine Schafe zur Beute und meine Schafe allen Tieren des Feldes zur Speise geworden sind, weil kein Hirte da ist, und meine Hirten nicht nach meinen Schafen fragen, und die Hirten sich selbst weiden, aber nicht meine Schafe weiden:

14 Matthäus 23.14: -

15 Hesekiel 44.23: Und sie sollen mein Volk den Unterschied lehren zwischen Heiligem und Unheiligem, und sollen ihm den Unterschied kundtun zwischen Unreinem und Reinem.

16 Zephanja 3.4: Ihre Propheten sind Prahler, treulose Männer; ihre Priester entweihen das Heiligtum, tun dem Gesetze Gewalt an.

17 Hesekiel 13.6: Sie schauten Eitles und Lügenwahrsagung, die da sagen: "Spruch Jehovas!", obwohl Jehova sie nicht gesandt hat; und sie ließen hoffen, daß ihr Wort erfüllt würde.

18 Hesekiel 22.7: Vater und Mutter verachteten sie in dir, an dem Fremdling handelten sie gewalttätig in deiner Mitte, Waisen und Witwen bedrückten sie in dir.

19 Hesekiel 13.5: In die Risse seid ihr nicht getreten, und die Mauer habt ihr nicht vermauert um das Haus Israel her, um standzuhalten im Streit am Tage Jehovas.

20 Hesekiel 21.36: Und ich werde meinen Zorn über dich ausgießen, das Feuer meines Grimmes wider dich anfachen; und ich werde dich in die Hand roher Menschen geben, welche Verderben schmieden.

21 5. Mose 24.8: Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.

22 3. Mose 14.37: Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

23 3. Mose 13.28: Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.

24 3. Mose 13.23: Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

25 4. Mose 5.3: sowohl Mann als Weib sollt ihr hinaustun, vor das Lager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre Lager verunreinigen, in deren Mitte ich wohne.