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Hesekiel - Kapitel 20

Israels Sünden - Gottes Gerichts- und Heilshandeln

1 Und es geschah im siebten Jahre, im fünften Monat, am Zehnten des Monats, da kamen Männer von den Ältesten Israels, um Jehova zu befragen; und sie setzten sich vor mir nieder. (Hesekiel 14.1) 2 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 3 Menschensohn, rede zu den Ältesten Israels und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Um mich zu befragen, seid ihr gekommen? So wahr ich lebe, wenn ich mich von euch befragen lasse! spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 14.3) 4 Willst du sie richten? willst du richten, Menschensohn? Tue ihnen kund die Greuel ihrer Väter 5 und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: An dem Tage, da ich Israel erwählte, und ich meine Hand dem Samen des Hauses Jakob erhob, und ihnen im Lande Ägypten mich kundgab, und meine Hand ihnen erhob und sprach: Ich bin Jehova, euer Gott - (2. Mose 6.7-8) 6 an jenem Tage erhob ich ihnen meine Hand, daß ich sie aus dem Lande Ägypten führen würde in ein Land, welches ich für sie erspäht hatte, das von Milch und Honig fließt; die Zierde ist es von allen Ländern. 7 Und ich sprach zu ihnen: Werfet ein jeder die Scheusale seiner Augen weg, und verunreiniget euch nicht mit den Götzen Ägyptens; ich bin Jehova, euer Gott. (Josua 24.14) (Josua 24.23) 8 Aber sie waren widerspenstig gegen mich und wollten nicht auf mich hören; keiner warf die Scheusale seiner Augen weg, und von den Götzen Ägyptens ließen sie nicht. Da gedachte ich meinen Grimm über sie auszugießen, meinen Zorn an ihnen zu vollenden mitten im Lande Ägypten. 9 Aber ich handelte um meines Namens willen, auf daß er nicht entweiht würde vor den Augen der Nationen, in deren Mitte sie waren, vor deren Augen ich mich ihnen kundgegeben hatte, um sie aus dem Lande Ägypten zu führen; (2. Mose 32.12) (Hesekiel 36.21-22) 10 und ich führte sie aus dem Lande Ägypten und brachte sie in die Wüste. 11 Und ich gab ihnen meine Satzungen und tat ihnen meine Rechte kund, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird. (3. Mose 18.5) 12 Und auch meine Sabbathe gab ich ihnen, damit sie zum Denkzeichen wären zwischen mir und ihnen, auf daß sie wissen möchten, daß ich Jehova bin, der sie heiligt. - (2. Mose 31.13) (2. Mose 31.17) 13 Aber das Haus Israel war widerspenstig gegen mich in der Wüste; sie wandelten nicht in meinen Satzungen und verwarfen meine Rechte, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird; und sie entweihten meine Sabbathe sehr. Da gedachte ich meinen Grimm über sie auszugießen in der Wüste, um sie zu vernichten. 14 Aber ich handelte um meines Namens willen, auf daß er nicht entweiht würde vor den Augen der Nationen, vor deren Augen ich sie ausgeführt hatte. (Hesekiel 20.9) 15 Und ich erhob ihnen auch meine Hand in der Wüste, daß ich sie nicht in das Land bringen würde, welches ich ihnen gegeben hatte, das von Milch und Honig fließt; die Zierde ist es von allen Ländern: (4. Mose 14.12) 16 weil sie meine Rechte verwarfen und in meinen Satzungen nicht wandelten und meine Sabbathe entweihten; denn ihr Herz wandelte ihren Götzen nach. 17 Aber mein Auge schonte ihrer, daß ich sie nicht verderbte und ihnen nicht den Garaus machte in der Wüste. 18 Und ich sprach zu ihren Kindern in der Wüste: Wandelt nicht in den Satzungen eurer Väter, und haltet ihre Rechte nicht, und verunreiniget euch nicht mit ihren Götzen. 19 Ich bin Jehova, euer Gott: wandelt in meinen Satzungen, und haltet meine Rechte und tut sie; 20 und heiliget meine Sabbathe, damit sie zum Denkzeichen seien zwischen mir und euch, auf daß ihr wisset, daß ich Jehova bin, euer Gott. - (Hesekiel 20.12) 21 Aber die Kinder waren widerspenstig gegen mich; sie wandelten nicht in meinen Satzungen und hielten meine Rechte nicht, um sie zu tun, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird; sie entweihten meine Sabbathe. Da gedachte ich, meinen Grimm über sie auszugießen, meinen Zorn an ihnen zu vollenden in der Wüste. 22 Aber ich zog meine Hand zurück, und handelte um meines Namens willen, auf daß er nicht entweiht würde vor den Augen der Nationen, vor deren Augen ich sie ausgeführt hatte. (Hesekiel 20.9) 23 Auch erhob ich ihnen meine Hand in der Wüste, daß ich sie unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen würde, 24 weil sie meine Rechte nicht taten und meine Satzungen verwarfen und meine Sabbathe entweihten, und ihre Augen hinter den Götzen ihrer Väter her waren. 25 Und auch ich gab ihnen Satzungen, die nicht gut waren, und Rechte, durch welche sie nicht leben konnten. 26 Und ich verunreinigte sie durch ihre Gaben, indem sie alles, was die Mutter bricht, durch das Feuer gehen ließen: auf daß ich sie verwüstete, damit sie wissen möchten, daß ich Jehova bin. (2. Chronik 33.6) (Hesekiel 20.31) 27 Darum, Menschensohn, rede zum Hause Israel und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Auch noch dadurch haben eure Väter mich geschmäht, als sie Treulosigkeit gegen mich begingen: 28 Als ich sie in das Land gebracht, welches ihnen zu geben ich meine Hand erhoben hatte, ersahen sie jeden hohen Hügel und jeden dichtbelaubten Baum; und sie opferten daselbst ihre Schlachtopfer, und gaben daselbst ihre Ärger erregenden Opfergaben, und brachten daselbst den Duft ihrer Wohlgerüche dar, und spendeten daselbst ihre Trankopfer. 29 Und ich sprach zu ihnen: Was ist das für eine Höhe, wohin ihr gehet? Und ihr Name wird Bama genannt bis auf diesen Tag. - 30 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Wie? ihr verunreiniget euch auf dem Wege eurer Väter und huret ihren Scheusalen nach; 31 und ihr verunreiniget euch bis auf diesen Tag an allen euren Götzen durch das Darbringen eurer Gaben, indem ihr eure Kinder durch das Feuer gehen lasset! und ich sollte mich von euch befragen lassen, Haus Israel? So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ich mich von euch befragen lasse! (2. Könige 16.3) (2. Könige 17.17) (Hesekiel 20.26) 32 Und was in eurem Geiste aufgestiegen ist, wird keineswegs geschehen, daß ihr sprechet: Wir wollen sein wie die Nationen und wie die Geschlechter der Länder, indem wir Holz und Stein dienen. 33 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ich nicht mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit ausgegossenem Grimm über euch regieren werde! 34 Und ich werde euch herausführen aus den Völkern und euch aus den Ländern sammeln, in welche ihr zerstreut worden seid, mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit ausgegossenem Grimm. 35 Und ich werde euch in die Wüste der Völker bringen und daselbst mit euch rechten von Angesicht zu Angesicht; (Hosea 2.16) 36 wie ich mit euren Vätern gerechtet habe in der Wüste des Landes Ägypten, also werde ich mit euch rechten, spricht der Herr, Jehova. (4. Mose 14.22-23) 37 Und ich werde euch unter dem Stabe hindurchziehen lassen, und euch in das Band des Bundes bringen. 38 Und ich werde die Empörer und die von mir Abgefallenen von euch ausscheiden; ich werde sie herausführen aus dem Lande ihrer Fremdlingschaft, aber in das Land Israel soll keiner von ihnen kommen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 39 Ihr denn, Haus Israel, so spricht der Herr, Jehova: Gehet hin, dienet ein jeder seinen Götzen. Aber nachher - wahrlich, ihr werdet auf mich hören, und werdet meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen mit euren Gaben und mit euren Götzen. 40 Denn auf meinem heiligen Berge, auf dem hohen Berge Israels, spricht der Herr, Jehova, daselbst wird mir das ganze Haus Israel insgesamt dienen im Lande; daselbst werde ich sie wohlgefällig annehmen, und daselbst werde ich eure Hebopfer fordern und die Erstlinge eurer Gaben, in allen euren geheiligten Dingen. (Hesekiel 17.23) 41 Als einen lieblichen Geruch werde ich euch wohlgefällig annehmen, wenn ich euch aus den Völkern herausführe und euch aus den Ländern sammle, in welche ihr zerstreut worden seid, und ich mich vor den Augen der Nationen an euch heilige. 42 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich euch in das Land Israel bringe, in das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe. 43 Und ihr werdet daselbst eurer Wege und all eurer Handlungen gedenken, durch welche ihr euch verunreinigt habt; und ihr werdet Ekel an euch selbst empfinden wegen all eurer Übeltaten, die ihr begangen habt. (Hesekiel 36.31-32) 44 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mit euch handle um meines Namens willen, und nicht nach euren bösen Wegen und nach euren verderbten Handlungen, Haus Israel, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"