zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 13

Strafreden gegen falsche Propheten und Prophetinnen

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage über die Propheten Israels, die da weissagen, und sprich zu denen, welche aus ihrem Herzen weissagen: Höret das Wort Jehovas! 3 So spricht der Herr, Jehova: Wehe den törichten Propheten, welche ihrem eigenen Geiste nachgehen und dem, was sie nicht gesehen haben! (Jeremia 23.21) (Jeremia 23.31) 4 Wie Füchse in den Trümmern sind, Israel, deine Propheten geworden. 5 In die Risse seid ihr nicht getreten, und die Mauer habt ihr nicht vermauert um das Haus Israel her, um standzuhalten im Streit am Tage Jehovas. (Hesekiel 22.30) 6 Sie schauten Eitles und Lügenwahrsagung, die da sagen: "Spruch Jehovas!", obwohl Jehova sie nicht gesandt hat; und sie ließen hoffen, daß ihr Wort erfüllt würde. (Jeremia 23.32) (Hesekiel 22.28) 7 Schautet ihr nicht ein eitles Gesicht, und sprachet ihr nicht Lügenwahrsagung, als ihr sagtet: "Spruch Jehovas!", und ich hatte doch nicht geredet? 8 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Weil ihr Eitles redet und Lüge schauet, darum, siehe, will ich an euch, spricht der Herr, Jehova; 9 und meine Hand wird wider die Propheten sein, die Eitles schauen und Lüge wahrsagen. Im Rate meines Volkes sollen sie nicht stehen, und in das Buch des Hauses Israel nicht eingeschrieben werden, und in das Land Israel sollen sie nicht kommen. Und ihr werdet wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. (Hesekiel 14.9) 10 Darum, ja, darum daß sie mein Volk irreführen und sprechen: Friede! obwohl kein Friede da ist; und baut dieses eine Wand, siehe, sie bestreichen sie mit Tünche; - (Jeremia 6.14) 11 sprich zu den Übertünchern: Sie soll fallen! Es kommt ein überschwemmender Regen; und ihr Hagelsteine, ihr werdet fallen, und ein Sturmwind wird losbrechen; 12 und siehe, die Mauer fällt. Wird man euch nicht sagen: Wo ist das Getünchte, das ihr getüncht habt? - 13 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Ich will einen Sturmwind losbrechen lassen in meinem Grimm, und ein überschwemmender Regen wird kommen in meinem Zorn, und Hagelsteine im Grimm, zur Vernichtung. 14 Und ich will die Mauer abbrechen, die ihr mit Tünche bestrichen habt, und sie zur Erde niederwerfen, daß ihr Grund entblößt werde; und sie soll fallen, und ihr werdet in ihrer Mitte umkommen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 15 Und so werde ich meinen Grimm vollenden an der Mauer und an denen, die sie mit Tünche bestreichen; und ich werde zu euch sagen: Die Mauer ist nicht mehr, und die sie tünchten, sind nicht mehr - 16 die Propheten Israels, welche über Jerusalem weissagen und für dasselbe Gesichte des Friedens schauen, obwohl kein Friede da ist, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 13.10) 17 Und du, Menschensohn, richte dein Angesicht wider die Töchter deines Volkes, welche aus ihrem Herzen weissagen; und weissage wider sie 18 und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Wehe denen, welche Binden zusammennähen über alle Gelenke der Hände und Kopfhüllen machen für Häupter jedes Wuchses, um Seelen zu fangen! Die Seelen meines Volkes fanget ihr, und eure Seelen erhaltet ihr am Leben? 19 Und ihr entheiliget mich bei meinem Volke für einige Hände voll Gerste und für einige Bissen Brotes, indem ihr Seelen tötet, die nicht sterben, und Seelen am Leben erhaltet, die nicht leben sollten; indem ihr mein Volk belüget, das auf Lügen hört? - (Jesaja 5.23) (Sprüche 17.15) 20 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, ich will an eure Binden, mit welchen ihr fanget, will die Seelen wegfliegen lassen und sie von euren Armen wegreißen; und ich will die Seelen freilassen, die ihr fanget, die Seelen, daß sie wegfliegen. 21 Und ich werde eure Kopfhüllen zerreißen und mein Volk aus eurer Hand erretten, damit sie nicht mehr zur Beute werden in eurer Hand. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 22 Weil ihr das Herz des Gerechten mit Lüge kränket, da ich ihn doch nicht betrübt habe, und weil ihr die Hände des Gesetzlosen stärket, damit er von seinem bösen Wege nicht umkehre, um sein Leben zu erhalten: (Jeremia 23.14) 23 darum sollt ihr nicht mehr Eitles schauen und nicht ferner Wahrsagerei treiben; und ich werde mein Volk aus eurer Hand erretten. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)