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Hesekiel - Kapitel 10

Vision Hesekiels: Befehl zum Verbrennen Jerusalems - Nochmalige Beschreibung der Herrlichkeit des HERRN, die den Tempel verläßt

1 Und ich sah: Und siehe, auf der Ausdehnung, die über dem Haupte der Cherubim war, war es wie ein Saphirstein, wie das Aussehen der Gestalt eines Thrones, der über ihnen erschien. (Hesekiel 1.22) (Hesekiel 1.26) 2 Und er sprach zu dem in Linnen gekleideten Manne und sagte: Geh hinein zwischen den Räderwirbel unterhalb des Cherubs, und fülle deine Hände mit Feuerkohlen von dem Raume zwischen den Cherubim, und streue sie über die Stadt hin. Und er ging vor meinen Augen hinein. (Hesekiel 9.2) (Offenbarung 8.5) 3 Die Cherubim aber standen zur rechten Seite des Hauses, als der Mann hineinging; und die Wolke erfüllte den inneren Vorhof. 4 Und die Herrlichkeit Jehovas hatte sich von dem Cherub auf die Schwelle des Hauses hin erhoben; und das Haus war von der Wolke erfüllt, und der Vorhof war voll von dem Glanze der Herrlichkeit Jehovas. (Jesaja 6.4) (Hesekiel 1.4) 5 Und das Rauschen der Flügel der Cherubim wurde bis in den äußeren Vorhof gehört wie die Stimme Gottes, des Allmächtigen, wenn er redet. 6 Und es geschah, als er dem in Linnen gekleideten Manne gebot und sprach: Nimm Feuer zwischen dem Räderwirbel, zwischen den Cherubim weg, und er hineinging und zur Seite des Rades trat, 7 da streckte ein Cherub seine Hand zwischen den Cherubim hervor, zu dem Feuer hin, welches zwischen den Cherubim war, und hob es ab und gab es in die Hände dessen, der in Linnen gekleidet war; der nahm es und ging hinaus. 8 Und es erschien an den Cherubim das Gebilde einer Menschenhand unter ihren Flügeln. - 9 Und ich sah: und siehe, vier Räder waren neben den Cherubim, je ein Rad neben je einem Cherub. Und das Aussehen der Räder war wie der Anblick eines Chrysolithsteines; (Hesekiel 1.15-16) 10 und ihr Aussehen: die vier hatten einerlei Gestalt, wie wenn ein Rad inmitten eines Rades wäre. 11 Wenn sie gingen, so gingen sie nach ihren vier Seiten hin: Sie wandten sich nicht, wenn sie gingen; denn nach dem Orte, wohin das Vorderteil gerichtet war, folgten sie demselben: sie wandten sich nicht, wenn sie gingen. 12 Und ihr ganzer Leib und ihr Rücken und ihre Hände und ihre Flügel und die Räder waren voll Augen ringsum; alle vier hatten ihre Räder. 13 Die Räder, sie wurden vor meinen Ohren "Wirbel" genannt. 14 Und ein jedes hatte vier Angesichter; das Angesicht des ersten war das Angesicht eines Cherubs, und das Angesicht des zweiten das Angesicht eines Menschen, und des dritten das Angesicht eines Löwen, und des vierten das Angesicht eines Adlers. 15 Und die Cherubim hoben sich empor. Das war das lebendige Wesen, welches ich am Flusse Kebar gesehen hatte. 16 Und wenn die Cherubim gingen, so gingen die Räder neben ihnen; und wenn die Cherubim ihre Flügel erhoben, um sich von der Erde emporzuheben, so wandten sich die Räder auch nicht von ihrer Seite. 17 Wenn sie stehen blieben, blieben auch sie stehen; und wenn sie sich emporhoben, hoben sie sich mit ihnen empor; denn der Geist des lebendigen Wesens war in ihnen. - 18 Und die Herrlichkeit Jehovas begab sich von der Schwelle des Hauses hinweg und stellte sich über die Cherubim. 19 Und die Cherubim erhoben ihre Flügel und hoben sich vor meinen Augen von der Erde empor, als sie sich hinwegbegaben; und die Räder waren neben ihnen. Und sie stellten sich an den Eingang des östlichen Tores des Hauses Jehovas, und die Herrlichkeit des Gottes Israels war oben über ihnen. (Hesekiel 10.1) 20 Das war das lebendige Wesen, welches ich unter dem Gott Israels am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich erkannte, daß es Cherubim waren. 21 Jeder hatte vier Angesichter, und jeder hatte vier Flügel, und das Gebilde von Menschenhänden war unter ihren Flügeln. 22 Und was die Gestalt ihrer Angesichter betrifft, so waren es die Angesichter, welche ich am Flusse Kebar gesehen hatte, ihr Aussehen und sie selbst. Sie gingen ein jeder stracks vor sich hin.

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)