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Hesekiel - Kapitel 1

Vision Hesekiels: Die Herrlichkeit des HERRN

1 Und es geschah im dreißigsten Jahre, im vierten Monat, am Fünften des Monats, als ich inmitten der Weggeführten war, am Flusse Kebar, da taten sich die Himmel auf, und ich sah Gesichte Gottes. (Hesekiel 10.15) 2 Am Fünften des Monats, das war das fünfte Jahr der Wegführung des Königs Jojakin, (2. Könige 24.15) 3 geschah das Wort Jehovas ausdrücklich zu Hesekiel, dem Sohne Busis, dem Priester, im Lande der Chaldäer, am Flusse Kebar; und daselbst kam die Hand Jehovas über ihn. 4 Und ich sah: und siehe, ein Sturmwind kam von Norden her, eine große Wolke und ein Feuer, sich ineinander schlingend, und ein Glanz rings um dieselbe; und aus seiner Mitte, aus der Mitte des Feuers her, strahlte es wie der Anblick von glänzendem Metall. (Hesekiel 10.1) (Offenbarung 4.6-8) 5 Und aus seiner Mitte hervor erschien die Gestalt von vier lebendigen Wesen; und dies war ihr Aussehen: Sie hatten die Gestalt eines Menschen. 6 Und jedes hatte vier Angesichter, und jedes von ihnen hatte vier Flügel. 7 Und ihre Füße waren gerade Füße, und ihre Fußsohlen wie die Fußsohle eines Kalbes; und sie funkelten wie der Anblick von leuchtendem Erze. 8 Und Menschenhände waren unter ihren Flügeln an ihren vier Seiten; und die vier hatten ihre Angesichter und ihre Flügel. 9 Ihre Flügel waren verbunden einer mit dem anderen; sie wandten sich nicht, wenn sie gingen: Sie gingen ein jeder stracks vor sich hin. 10 Und die Gestalt ihres Angesichts war eines Menschen Angesicht; und rechts hatten die vier eines Löwen Angesicht, und links hatten die vier eines Stieres Angesicht, und eines Adlers Angesicht hatten die vier. 11 Und ihre Angesichter und ihre Flügel waren oben getrennt; jedes hatte zwei Flügel miteinander verbunden, und zwei, welche ihre Leiber bedeckten. 12 Und sie gingen ein jedes stracks vor sich hin; wohin der Geist gehen wollte, gingen sie; sie wandten sich nicht, wenn sie gingen. (Hesekiel 1.20) 13 Und die Gestalt der lebendigen Wesen: ihr Aussehen war wie brennende Feuerkohlen, wie das Aussehen von Fackeln. Das Feuer fuhr umher zwischen den lebendigen Wesen; und das Feuer hatte einen Glanz, und aus dem Feuer gingen Blitze hervor. 14 Und die lebendigen Wesen liefen hin und her wie das Aussehen von Blitzstrahlen. 15 Und ich sah die lebendigen Wesen, und siehe, da war ein Rad auf der Erde neben den lebendigen Wesen, nach ihren vier Vorderseiten. 16 Das Aussehen der Räder und ihre Arbeit war wie der Anblick eines Chrysoliths, und die vier hatten einerlei Gestalt; und ihr Aussehen und ihre Arbeit war, wie wenn ein Rad inmitten eines Rades wäre. 17 Wenn sie gingen, so gingen sie nach ihren vier Seiten hin: sie wandten sich nicht, wenn sie gingen. 18 Und ihre Felgen, sie waren hoch und furchtbar; und ihre Felgen waren voll Augen ringsum bei den vieren. 19 Und wenn die lebendigen Wesen gingen, so gingen die Räder neben ihnen; und wenn die lebendigen Wesen sich von der Erde erhoben, so erhoben sich die Räder. 20 Wohin der Geist gehen wollte, gingen sie, dahin, wohin der Geist gehen wollte; und die Räder erhoben sich neben ihnen, denn der Geist des lebendigen Wesens war in den Rädern. (Hesekiel 1.12) 21 Wenn sie gingen, gingen auch sie, und wenn sie stehen blieben, blieben auch sie stehen; und wenn sie sich von der Erde erhoben, so erhoben sich die Räder neben ihnen; denn der Geist des lebendigen Wesens war in den Rädern. 22 Und über den Häuptern des lebendigen Wesens war das Gebilde einer Ausdehnung, wie der Anblick eines wundervollen Kristalls, ausgebreitet oben über ihren Häuptern. (2. Mose 24.10) 23 Und unter der Ausdehnung waren ihre Flügel gerade gerichtet, einer gegen den anderen; ein jedes von ihnen hatte zwei Flügel, welche ihre Leiber bedeckten. 24 Und wenn sie gingen, hörte ich das Rauschen ihrer Flügel wie das Rauschen großer Wasser, wie die Stimme des Allmächtigen, das Rauschen eines Getümmels, wie das Rauschen eines Heerlagers. Wenn sie still standen, ließen sie ihre Flügel sinken. 25 Und es kam eine Stimme von oberhalb der Ausdehnung, die über ihren Häuptern war. Wenn sie still standen, ließen sie ihre Flügel sinken. 26 Und oberhalb der Ausdehnung, die über ihren Häuptern war, war die Gestalt eines Thrones wie das Aussehen eines Saphirsteines; und auf der Gestalt des Thrones eine Gestalt wie das Aussehen eines Menschen oben darauf. (Hesekiel 1.22) 27 Und ich sah wie den Anblick von glänzendem Metall, wie das Aussehen von Feuer innerhalb desselben ringsum; von seinen Lenden aufwärts und von seinen Lenden abwärts sah ich wie das Aussehen von Feuer; und ein Glanz war rings um denselben. 28 Wie das Aussehen des Bogens, der am Regentage in der Wolke ist, also war das Aussehen des Glanzes ringsum. Das war das Aussehen des Bildes der Herrlichkeit Jehovas. - Und als ich es sah, fiel ich nieder auf mein Angesicht; und ich hörte die Stimme eines Redenden. (Offenbarung 4.3)

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3. Mose - Kapitel 14

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden. (Matthäus 8.4) 3 Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist, 4 lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, Zedernholz, Karmesin und Ysop. 5 Der Priester soll den reinen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen. 6 Dann soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde. 7 Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleider waschen, alle seine Haare scheren und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen. (4. Mose 8.7) 9 Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Dann ist er rein. 10 Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu sieben Liter Feinmehl, das mit Öl zum Speisopfer angerührt ist, und ein drittel Liter Olivenöl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung bringen. 12 Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem drittel Liter Olivenöl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her 13 und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchst heilig. (3. Mose 7.7) 14 Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. (3. Mose 8.23) 15 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 16 tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, 18 und streiche ihm den Rest davon auf den Kopf. 19 Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer. 20 Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein. 21 Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er zwei Liter Feinmehl, das er mit Öl angerührt hat und ein drittel Liter Öl, 22 dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer. (3. Mose 5.7) 23 Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung und trete damit vor Jahwe. 24 Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her. 25 Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist. 26 Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand, 27 versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe. 28 Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam. 29 Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken. 30 Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen, 31 die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn. 32 Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen." 33 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 34 "Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse, 35 dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.' (3. Mose 13.2) 36 Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an. 37 Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren. 39 Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat, 40 soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen. 41 Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen. 42 Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen. 43 Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat, 44 muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein 45 und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden. 46 Wenn jemand das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird er unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt. 49 Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen. 50 Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen. 52 So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin. 53 Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt, 55 für den Aussatz an Kleidern und an Häusern, 56 für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken, 57 damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."