Mahnung zur Bruderliebe - Warnung vor Unzucht und Geldliebe
1Die Bruderliebe bleibe.(Johannes 13.34)(2. Petrus 1.7)2Der Gastfreundschaft vergesset nicht, denn durch dieselbe haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt.(1. Mose 18.3)(1. Mose 19.2-3)(Römer 12.13)(1. Petrus 4.9)(3. Johannes 1.5-8)3Gedenket der Gefangenen, als Mitgefangene; derer, die Ungemach leiden, als solche, die auch selbst im Leibe sind.(Matthäus 25.36)4Die Ehe sei geehrt in allem, und das Bett unbefleckt; Hurer aber und Ehebrecher wird Gott richten.5Der Wandel sei ohne Geldliebe; begnüget euch mit dem, was vorhanden ist, denn er hat gesagt: "Ich will dich nicht versäumen, noch dich verlassen";(1. Timotheus 6.6)6so daß wir kühn sagen mögen: "Der Herr ist mein Helfer, und ich will mich nicht fürchten; was wird mir ein Mensch tun?"
Mahnung zur Treue in der Nachfolge Jesu
7Gedenket eurer Führer, die das Wort Gottes zu euch geredet haben, und, den Ausgang ihres Wandels anschauend, ahmet ihren Glauben nach.8Jesus Christus ist derselbe gestern und heute und in Ewigkeit.(Jesaja 41.4)(1. Korinther 3.11)(Offenbarung 1.17-18)(Offenbarung 22.13)9Laßt euch nicht fortreißen durch mancherlei und fremde Lehren; denn es ist gut, daß das Herz durch Gnade befestigt werde, nicht durch Speisen, von welchen keinen Nutzen hatten, die darin wandelten.(Römer 14.17)(2. Korinther 1.21)(Epheser 4.14)(1. Timotheus 4.8)10Wir haben einen Altar, von welchem kein Recht haben zu essen, die der Hütte dienen.11Denn von den Tieren, deren Blut für die Sünde in das Heiligtum hineingetragen wird durch den Hohenpriester, werden die Leiber außerhalb des Lagers verbrannt.(3. Mose 7.6)(3. Mose 16.27)12Darum hat auch Jesus, auf daß er durch sein eigenes Blut das Volk heiligte, außerhalb des Tores gelitten.(Matthäus 21.39)(Johannes 19.17)13Deshalb laßt uns zu ihm hinausgehen, außerhalb des Lagers, seine Schmach tragend.(Hebräer 11.26)(Hebräer 12.2)14Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.(Hebräer 11.10)(Hebräer 12.22)15Durch ihn nun laßt uns Gott stets ein Opfer des Lobes darbringen, das ist die Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen.(Psalm 50.14)(Psalm 50.23)(Hosea 14.3)16Des Wohltuns aber und Mitteilens vergesset nicht, denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen.17Gehorchet euren Führern und seid unterwürfig; denn sie wachen über eure Seelen (als die da Rechenschaft geben sollen), auf daß sie dies mit Freuden tun und nicht mit Seufzen; denn dies wäre euch nicht nützlich.(Hesekiel 3.17-19)(1. Thessalonicher 5.12)
Schlußermahnungen - Segenswünsche - Grüße
18Betet für uns; denn wir halten dafür, daß wir ein gutes Gewissen haben, da wir in allem ehrbar zu wandeln begehren.(Römer 15.30)(2. Korinther 1.11-12)19Ich bitte euch aber um so mehr, dies zu tun, auf daß ich euch desto schneller wiedergegeben werde.20Der Gott des Friedens aber, der aus den Toten wiederbrachte unseren Herrn Jesus, den großen Hirten der Schafe, in dem Blute des ewigen Bundes,(Johannes 10.12)(1. Petrus 2.25)21vollende euch in jedem guten Werke, um seinen Willen zu tun, in euch schaffend, was vor ihm wohlgefällig ist, durch Jesum Christum, welchem die Herrlichkeit sei von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.22Ich bitte euch aber, Brüder, ertraget das Wort der Ermahnung; denn ich habe euch auch mit kurzen Worten geschrieben.23Wisset, daß unser Bruder Timotheus freigelassen ist, mit welchem, wenn er bald kommt, ich euch sehen werde.24Grüßet alle eure Führer und alle Heiligen. Es grüßen euch die von Italien.25Die Gnade sei mit euch allen! Amen.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel,2daß sie aus dem Lager alle Aussätzigen wegschicken, und alle, die Eiterflüsse haben, und die an einem Toten unrein geworden sind.(3. Mose 13.46)(3. Mose 15.2)3Männer und Weiber sollt ihr vor das Lager hinausschicken, daß sie ihr Lager nicht verunreinigen, weil ich unter ihnen wohne.(4. Mose 12.14)(4. Mose 35.34)4Und die Kinder Israel taten also und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose gesagt hatte, also taten die Kinder Israel.
Bußgeld für Veruntreuung
5Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel:6Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine menschliche Sünde tut und sich damit am HERRN vergeht und die betreffende Seele eine Schuld auf sich lädt;7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind.8Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, außer dem Widder der Versühnung, mit dem ihm Sühne erwirkt wird.9Desgleichen soll alles Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester bringen, ihm gehören;(4. Mose 18.8)10und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; gibt jemand dem Priester etwas, so gehört es ihm.
Das Gesetz des Eifersuchtsopfers
11Und der HERR redete zu Mose und sprach:12Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemandes Weib sich verginge und ihm untreu würde, und jemand sie beschliefe,13und es bliebe vor den Augen ihres Mannes verborgen und versteckt, daß sie unrein geworden, und es wäre kein Zeuge vorhanden wider sie, sie wäre auch nicht ertappt worden;14und es käme über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er um sein Weib eiferte, weil sie unrein geworden ist (oder wenn der Eifersuchtsgeist über ihn käme, daß er um sein Weib eiferte, ob sie schon nicht unrein geworden ist)15so soll der Mann sein Weib zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl; er soll aber kein Öl darauf gießen, noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Eiferopfer und ein Gedächtnisopfer, das die Schuld ins Gedächtnis ruft.16Und der Priester soll sie herzuführen und vor den HERRN stellen.17Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Geschirr und Staub vom Boden der Wohnung in das Wasser tun,(2. Mose 30.18)18und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Gedächtnisopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben;19und er soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: «Hat dich kein Mann beschlafen und hast du dich nicht vergangen und neben deinem Mann verunreinigt, so sollst du von diesem bitteren fluchbringenden Wasser unbeschädigt bleiben;20bist du aber von deinem Mann abgewichen, und hast dich verunreinigt, indem dich jemand beschlafen hat außer deinem Mann;21so soll der Priester in seinem Beschwörungsfluch zu dem Weibe sagen setze dich der HERR zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse!22So gehe nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch anschwelle und deine Hüfte schwinde!» Und das Weib soll sagen: Amen, Amen!23Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen.24Und er soll dem Weibe von dem bittern, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, daß das fluchbringende Wasser in sie eindringe und ihr bitter sei.25Darnach soll der Priester das Eiferopfer von ihrer Hand nehmen und zum Speisopfer weben vor dem HERRN und es zum Altar bringen.26Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen, zum Gedächtnis, und es auf dem Altar verbrennen und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben.27Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und sie vergiften, so daß ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird, und das Weib wird unter ihrem Volk ein Fluch sein.28Ist aber das Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird sie unbeschädigt bleiben, daß sie Samen empfangen kann.29Das ist das Eifergesetz: Wenn ein Weib neben ihrem Manne ausschweift und unrein wird,30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den HERRN stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz.31Dann ist der Mann unschuldig; das Weib aber hat ihre Schuld zu tragen.