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Hebräer - Kapitel 13

Mahnung zur Bruderliebe - Warnung vor Unzucht und Geldliebe

1 Die Bruderliebe bleibe. (Johannes 13.34) (2. Petrus 1.7) 2 Der Gastfreundschaft vergesset nicht, denn durch dieselbe haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt. (1. Mose 18.3) (1. Mose 19.2-3) (Römer 12.13) (1. Petrus 4.9) (3. Johannes 1.5-8) 3 Gedenket der Gefangenen, als Mitgefangene; derer, die Ungemach leiden, als solche, die auch selbst im Leibe sind. (Matthäus 25.36) 4 Die Ehe sei geehrt in allem, und das Bett unbefleckt; Hurer aber und Ehebrecher wird Gott richten. 5 Der Wandel sei ohne Geldliebe; begnüget euch mit dem, was vorhanden ist, denn er hat gesagt: "Ich will dich nicht versäumen, noch dich verlassen"; (1. Timotheus 6.6) 6 so daß wir kühn sagen mögen: "Der Herr ist mein Helfer, und ich will mich nicht fürchten; was wird mir ein Mensch tun?"

Mahnung zur Treue in der Nachfolge Jesu

7 Gedenket eurer Führer, die das Wort Gottes zu euch geredet haben, und, den Ausgang ihres Wandels anschauend, ahmet ihren Glauben nach. 8 Jesus Christus ist derselbe gestern und heute und in Ewigkeit. (Jesaja 41.4) (1. Korinther 3.11) (Offenbarung 1.17-18) (Offenbarung 22.13) 9 Laßt euch nicht fortreißen durch mancherlei und fremde Lehren; denn es ist gut, daß das Herz durch Gnade befestigt werde, nicht durch Speisen, von welchen keinen Nutzen hatten, die darin wandelten. (Römer 14.17) (2. Korinther 1.21) (Epheser 4.14) (1. Timotheus 4.8) 10 Wir haben einen Altar, von welchem kein Recht haben zu essen, die der Hütte dienen. 11 Denn von den Tieren, deren Blut für die Sünde in das Heiligtum hineingetragen wird durch den Hohenpriester, werden die Leiber außerhalb des Lagers verbrannt. (3. Mose 7.6) (3. Mose 16.27) 12 Darum hat auch Jesus, auf daß er durch sein eigenes Blut das Volk heiligte, außerhalb des Tores gelitten. (Matthäus 21.39) (Johannes 19.17) 13 Deshalb laßt uns zu ihm hinausgehen, außerhalb des Lagers, seine Schmach tragend. (Hebräer 11.26) (Hebräer 12.2) 14 Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir. (Hebräer 11.10) (Hebräer 12.22) 15 Durch ihn nun laßt uns Gott stets ein Opfer des Lobes darbringen, das ist die Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen. (Psalm 50.14) (Psalm 50.23) (Hosea 14.3) 16 Des Wohltuns aber und Mitteilens vergesset nicht, denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen. 17 Gehorchet euren Führern und seid unterwürfig; denn sie wachen über eure Seelen (als die da Rechenschaft geben sollen), auf daß sie dies mit Freuden tun und nicht mit Seufzen; denn dies wäre euch nicht nützlich. (Hesekiel 3.17-19) (1. Thessalonicher 5.12)

Schlußermahnungen - Segenswünsche - Grüße

18 Betet für uns; denn wir halten dafür, daß wir ein gutes Gewissen haben, da wir in allem ehrbar zu wandeln begehren. (Römer 15.30) (2. Korinther 1.11-12) 19 Ich bitte euch aber um so mehr, dies zu tun, auf daß ich euch desto schneller wiedergegeben werde. 20 Der Gott des Friedens aber, der aus den Toten wiederbrachte unseren Herrn Jesus, den großen Hirten der Schafe, in dem Blute des ewigen Bundes, (Johannes 10.12) (1. Petrus 2.25) 21 vollende euch in jedem guten Werke, um seinen Willen zu tun, in euch schaffend, was vor ihm wohlgefällig ist, durch Jesum Christum, welchem die Herrlichkeit sei von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. 22 Ich bitte euch aber, Brüder, ertraget das Wort der Ermahnung; denn ich habe euch auch mit kurzen Worten geschrieben. 23 Wisset, daß unser Bruder Timotheus freigelassen ist, mit welchem, wenn er bald kommt, ich euch sehen werde. 24 Grüßet alle eure Führer und alle Heiligen. Es grüßen euch die von Italien. 25 Die Gnade sei mit euch allen! Amen.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)