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Hebräer - Kapitel 13

Mahnung zur Bruderliebe - Warnung vor Unzucht und Geldliebe

1 Die Bruderliebe bleibe. (Johannes 13.34) (2. Petrus 1.7) 2 Der Gastfreundschaft vergesset nicht, denn durch dieselbe haben etliche ohne ihr Wissen Engel beherbergt. (1. Mose 18.3) (1. Mose 19.2-3) (Römer 12.13) (1. Petrus 4.9) (3. Johannes 1.5-8) 3 Gedenket der Gefangenen, als Mitgefangene; derer, die Ungemach leiden, als solche, die auch selbst im Leibe sind. (Matthäus 25.36) 4 Die Ehe sei geehrt in allem, und das Bett unbefleckt; Hurer aber und Ehebrecher wird Gott richten. 5 Der Wandel sei ohne Geldliebe; begnüget euch mit dem, was vorhanden ist, denn er hat gesagt: "Ich will dich nicht versäumen, noch dich verlassen"; (1. Timotheus 6.6) 6 so daß wir kühn sagen mögen: "Der Herr ist mein Helfer, und ich will mich nicht fürchten; was wird mir ein Mensch tun?"

Mahnung zur Treue in der Nachfolge Jesu

7 Gedenket eurer Führer, die das Wort Gottes zu euch geredet haben, und, den Ausgang ihres Wandels anschauend, ahmet ihren Glauben nach. 8 Jesus Christus ist derselbe gestern und heute und in Ewigkeit. (Jesaja 41.4) (1. Korinther 3.11) (Offenbarung 1.17-18) (Offenbarung 22.13) 9 Laßt euch nicht fortreißen durch mancherlei und fremde Lehren; denn es ist gut, daß das Herz durch Gnade befestigt werde, nicht durch Speisen, von welchen keinen Nutzen hatten, die darin wandelten. (Römer 14.17) (2. Korinther 1.21) (Epheser 4.14) (1. Timotheus 4.8) 10 Wir haben einen Altar, von welchem kein Recht haben zu essen, die der Hütte dienen. 11 Denn von den Tieren, deren Blut für die Sünde in das Heiligtum hineingetragen wird durch den Hohenpriester, werden die Leiber außerhalb des Lagers verbrannt. (3. Mose 7.6) (3. Mose 16.27) 12 Darum hat auch Jesus, auf daß er durch sein eigenes Blut das Volk heiligte, außerhalb des Tores gelitten. (Matthäus 21.39) (Johannes 19.17) 13 Deshalb laßt uns zu ihm hinausgehen, außerhalb des Lagers, seine Schmach tragend. (Hebräer 11.26) (Hebräer 12.2) 14 Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir. (Hebräer 11.10) (Hebräer 12.22) 15 Durch ihn nun laßt uns Gott stets ein Opfer des Lobes darbringen, das ist die Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen. (Psalm 50.14) (Psalm 50.23) (Hosea 14.3) 16 Des Wohltuns aber und Mitteilens vergesset nicht, denn an solchen Opfern hat Gott Wohlgefallen. 17 Gehorchet euren Führern und seid unterwürfig; denn sie wachen über eure Seelen (als die da Rechenschaft geben sollen), auf daß sie dies mit Freuden tun und nicht mit Seufzen; denn dies wäre euch nicht nützlich. (Hesekiel 3.17-19) (1. Thessalonicher 5.12)

Schlußermahnungen - Segenswünsche - Grüße

18 Betet für uns; denn wir halten dafür, daß wir ein gutes Gewissen haben, da wir in allem ehrbar zu wandeln begehren. (Römer 15.30) (2. Korinther 1.11-12) 19 Ich bitte euch aber um so mehr, dies zu tun, auf daß ich euch desto schneller wiedergegeben werde. 20 Der Gott des Friedens aber, der aus den Toten wiederbrachte unseren Herrn Jesus, den großen Hirten der Schafe, in dem Blute des ewigen Bundes, (Johannes 10.12) (1. Petrus 2.25) 21 vollende euch in jedem guten Werke, um seinen Willen zu tun, in euch schaffend, was vor ihm wohlgefällig ist, durch Jesum Christum, welchem die Herrlichkeit sei von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. 22 Ich bitte euch aber, Brüder, ertraget das Wort der Ermahnung; denn ich habe euch auch mit kurzen Worten geschrieben. 23 Wisset, daß unser Bruder Timotheus freigelassen ist, mit welchem, wenn er bald kommt, ich euch sehen werde. 24 Grüßet alle eure Führer und alle Heiligen. Es grüßen euch die von Italien. 25 Die Gnade sei mit euch allen! Amen.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)