1Denn da das Gesetz einen Schatten der zukünftigen Güter, nicht der Dinge Ebenbild selbst hat, so kann es nimmer mit denselben Schlachtopfern, welche sie alljährlich ununterbrochen darbringen, die Hinzunahenden vollkommen machen.(Hebräer 8.5)2Denn würde sonst nicht ihre Darbringung aufgehört haben, weil die den Gottesdienst Übenden, einmal gereinigt, kein Gewissen mehr von Sünden gehabt hätten?3Aber in jenen Opfern ist alljährlich ein Erinnern an die Sünden;(3. Mose 16.34)4denn unmöglich kann Blut von Stieren und Böcken Sünden hinwegnehmen.5Darum, als er in die Welt kommt, spricht er: "Schlachtopfer und Speisopfer hast du nicht gewollt, einen Leib aber hast du mir bereitet;6an Brandopfern und Opfern für die Sünde hast du kein Wohlgefallen gefunden.7Da sprach ich: Siehe, ich komme (in der Rolle des Buches steht von mir geschrieben), um deinen Willen, o Gott zu tun."8Indem er vorher sagt: "Schlachtopfer und Speisopfer und Brandopfer und Opfer für die Sünde hast du nicht gewollt, noch Wohlgefallen daran gefunden" (die nach dem Gesetz dargebracht werden), sprach er dann:9"Siehe, ich komme, um deinen Willen zu tun". (Er nimmt das Erste weg, auf daß er das Zweite aufrichte.)10Durch welchen Willen wir geheiligt sind durch das ein für allemal geschehene Opfer des Leibes Jesu Christi. -(Johannes 17.19)11Und jeder Priester steht täglich da, den Dienst verrichtend und oft dieselben Schlachtopfer darbringend, welche niemals Sünden hinwegnehmen können.(2. Mose 29.38)12Er aber, nachdem er ein Schlachtopfer für Sünden dargebracht, hat sich auf immerdar gesetzt zur Rechten Gottes,13fortan wartend, bis seine Feinde gelegt sind zum Schemel seiner Füße.(Psalm 110.1)14Denn mit einem Opfer hat er auf immerdar vollkommen gemacht, die geheiligt werden.15Das bezeugt uns aber auch der Heilige Geist: denn nachdem er gesagt hat:16"Dies ist der Bund, den ich ihnen errichten werde nach jenen Tagen, spricht der Herr: Indem ich meine Gesetze in ihre Herzen gebe, werde ich sie auch auf ihre Sinne schreiben";(Hebräer 8.10)17und: "Ihrer Sünden und ihrer Gesetzlosigkeiten werde ich nie mehr gedenken".(Hebräer 8.12)18Wo aber eine Vergebung derselben ist, da ist nicht mehr ein Opfer für die Sünde.
Mahnung zu Glaubenszuversicht und Treue - Warnung vor Rückfall
19Da wir nun, Brüder, Freimütigkeit haben zum Eintritt in das Heiligtum durch das Blut Jesu,(Matthäus 27.51)(Römer 5.2)20auf dem neuen und lebendigen Wege, welchen er uns eingeweiht hat durch den Vorhang hin, das ist sein Fleisch,(Hebräer 9.8)21und einen großen Priester über das Haus Gottes,22so laßt uns hinzutreten mit wahrhaftigem Herzen, in voller Gewißheit des Glaubens, die Herzen besprengt und also gereinigt vom bösen Gewissen, und den Leib gewaschen mit reinem Wasser.(Epheser 5.26)(Hebräer 4.16)(1. Petrus 3.21)23Laßt uns das Bekenntnis der Hoffnung unbeweglich festhalten, (denn treu ist er, der die Verheißung gegeben hat);(Hebräer 4.14)24und laßt uns aufeinander achthaben zur Anreizung zur Liebe und zu guten Werken,25indem wir unser Zusammenkommen nicht versäumen, wie es bei etlichen Sitte ist, sondern einander ermuntern, und das um so mehr, je mehr ihr den Tag herannahen sehet.(Römer 13.11-12)(Hebräer 3.13)26Denn wenn wir mit Willen sündigen, nachdem wir die Erkenntnis der Wahrheit empfangen haben, so bleibt kein Schlachtopfer für Sünden mehr übrig,(Hebräer 6.4-8)27sondern ein gewisses furchtvolles Erwarten des Gerichts und der Eifer eines Feuers, das die Widersacher verschlingen wird.28Jemand, der das Gesetz Moses' verworfen hat, stirbt ohne Barmherzigkeit auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen;(4. Mose 15.30)(5. Mose 17.6)29wieviel ärgerer Strafe, meinet ihr, wird der wertgeachtet werden, der den Sohn Gottes mit Füßen getreten und das Blut des Bundes, durch welches er geheiligt worden ist, für gemein geachtet und den Geist der Gnade geschmäht hat?(Hebräer 2.3)(Hebräer 12.25)30Denn wir kennen den, der gesagt hat: "Mein ist die Rache, ich will vergelten, spricht der Herr". Und wiederum: "Der Herr wird sein Volk richten".31Es ist furchtbar, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen!(Hebräer 12.29)32Gedenket aber der vorigen Tage, in welchen ihr, nachdem ihr erleuchtet worden, viel Kampf der Leiden erduldet habt;(Hebräer 6.4)33indem ihr einerseits sowohl durch Schmähungen als Drangsale zur Schau gestellt wurdet, und anderseits Genossen derer wurdet, welche also einhergingen.(1. Korinther 4.9)34Denn ihr habt sowohl den Gefangenen Teilnahme bewiesen, als auch den Raub eurer Güter mit Freuden aufgenommen, da ihr wisset, daß ihr für euch selbst eine bessere und bleibende Habe besitzet.(Matthäus 6.20)(Matthäus 19.21)(Matthäus 19.29)35Werfet nun eure Zuversicht nicht weg, die eine große Belohnung hat.36Denn ihr bedürfet des Ausharrens, auf daß ihr, nachdem ihr den Willen Gottes getan habt, die Verheißung davontraget.(Lukas 21.19)(Jakobus 5.7)37Denn noch über ein gar Kleines, und der Kommende wird kommen und nicht verziehen.38"Der Gerechte aber wird aus Glauben leben"; und: "Wenn jemand sich zurückzieht, so wird meine Seele kein Wohlgefallen an ihm haben".(Römer 1.17)39Wir aber sind nicht von denen, die sich zurückziehen zum Verderben, sondern von denen, die da glauben zur Errettung der Seele.(1. Thessalonicher 3.3)
1Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen.(2. Mose 23.4)2Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben.3Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen.4Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.
Gebote gegen ungöttliche Vermischung
5Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.6Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen;7sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest.(3. Mose 22.28)8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs.(3. Mose 19.19)10Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern.11Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist.(3. Mose 19.19)12Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst.(4. Mose 15.38)
Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt14und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;15so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.16Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben.17Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen,19und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen.(5. Mose 22.29)20Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden,21so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte.(1. Mose 34.7)22Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten.(3. Mose 20.10)23Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt,24so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten.25Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben.26Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit.27Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte.28Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden,29so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang.(2. Mose 22.15)30Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.