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Ester - Kapitel 6

1 In jener Nacht floh dem König der Schlaf; und er befahl, das Gedächtnisbuch der Chroniken zu bringen; und sie wurden vor dem König gelesen. 2 Da fand sich geschrieben, daß Mordokai über Bigthana und Teresch, die beiden Kämmerer des Königs, von denen, welche die Schwelle hüteten, berichtet hatte, daß sie danach getrachtet hätten, Hand an den König Ahasveros zu legen. (Ester 2.21-23) 3 Und der König sprach: Welche Ehre und Auszeichnung ist dem Mordokai dafür erwiesen worden? Und die Diener des Königs, die ihn bedienten, sprachen: Es ist ihm nichts erwiesen worden. 4 Da sprach der König: Wer ist im Hofe? Und Haman war eben in den äußeren Hof des Königshauses gekommen, um dem König sagen, man möge Mordokai an den Baum hängen, welchen er für ihn bereitet hatte. (Ester 5.14) 5 Und die Diener des Königs sprachen zu ihm: Siehe, Haman steht im Hofe. Und der König sprach: Er komme herein! 6 Und Haman kam herein. Und der König sprach zu ihm: Was ist dem Manne zu tun, an dessen Ehre der König Gefallen hat? Da dachte Haman in seinem Herzen: Wem anders als mir sollte der König Gefallen haben, Ehre zu erweisen? 7 Und Haman sprach zu dem König: Der Mann, an dessen Ehre der König Gefallen hat - 8 man bringe ein königliches Kleid, womit der König sich bekleidet, und das Roß, auf welchem der König reitet, und auf dessen Kopf die königliche Krone gesetzt wird; 9 und man übergebe das Kleid und das Roß den Händen eines der vornehmsten Fürsten des Königs; und man bekleide den Mann, an dessen Ehre der König Gefallen hat, und man lasse ihn auf dem Rosse durch die Straßen der Stadt reiten und rufe vor ihm her: Also wird dem Manne getan, an dessen Ehre der König Gefallen hat! 10 Da sprach der König zu Haman: Eile, nimm das Kleid und das Roß, wie du gesagt hast, und tue so mit Mordokai, dem Juden, der im Tore des Königs sitzt; laß nichts ausfallen von allem, was du gesagt hast. 11 Und Haman nahm das Kleid und das Roß, und er bekleidete Mordokai, und ließ ihn durch die Straßen der Stadt reiten und rief vor ihm her: Also wird dem Manne getan, an dessen Ehre der König Gefallen hat! 12 Und Mordokai kehrte zum Tore des Königs zurück. Haman aber eilte nach seinem Hause, traurig und mit verhülltem Haupte. 13 Und Haman erzählte seinem Weibe Seresch und allen seinen Freunden alles, was ihm begegnet war. Da sprachen seine Weisen und sein Weib Seresch zu ihm: Wenn Mordokai, vor dem du zu fallen angefangen hast, vom Samen der Juden ist, so wirst du nichts gegen ihn vermögen, sondern du wirst gänzlich vor ihm fallen. 14 Während sie noch mit ihm redeten, kamen die Kämmerer des Königs herbei und führten Haman eilends zu dem Mahle, das Esther bereitet hatte. (Ester 5.8)

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3. Mose - Kapitel 5

1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15) 2 Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4 Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5 Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6 Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7 Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10 Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13 So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer." (3. Mose 2.3) 14 Jahwe sagte zu Mose: 15 "Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16 Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18 Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19 Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden." (Jesaja 53.10) 20 Jahwe sagte zu Mose: 21 "Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22 oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23 dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15) (2. Mose 21.37) 24 auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15) 26 Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."