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Ester - Kapitel 6

1 In jener Nacht floh dem König der Schlaf; und er befahl, das Gedächtnisbuch der Chroniken zu bringen; und sie wurden vor dem König gelesen. 2 Da fand sich geschrieben, daß Mordokai über Bigthana und Teresch, die beiden Kämmerer des Königs, von denen, welche die Schwelle hüteten, berichtet hatte, daß sie danach getrachtet hätten, Hand an den König Ahasveros zu legen. (Ester 2.21-23) 3 Und der König sprach: Welche Ehre und Auszeichnung ist dem Mordokai dafür erwiesen worden? Und die Diener des Königs, die ihn bedienten, sprachen: Es ist ihm nichts erwiesen worden. 4 Da sprach der König: Wer ist im Hofe? Und Haman war eben in den äußeren Hof des Königshauses gekommen, um dem König sagen, man möge Mordokai an den Baum hängen, welchen er für ihn bereitet hatte. (Ester 5.14) 5 Und die Diener des Königs sprachen zu ihm: Siehe, Haman steht im Hofe. Und der König sprach: Er komme herein! 6 Und Haman kam herein. Und der König sprach zu ihm: Was ist dem Manne zu tun, an dessen Ehre der König Gefallen hat? Da dachte Haman in seinem Herzen: Wem anders als mir sollte der König Gefallen haben, Ehre zu erweisen? 7 Und Haman sprach zu dem König: Der Mann, an dessen Ehre der König Gefallen hat - 8 man bringe ein königliches Kleid, womit der König sich bekleidet, und das Roß, auf welchem der König reitet, und auf dessen Kopf die königliche Krone gesetzt wird; 9 und man übergebe das Kleid und das Roß den Händen eines der vornehmsten Fürsten des Königs; und man bekleide den Mann, an dessen Ehre der König Gefallen hat, und man lasse ihn auf dem Rosse durch die Straßen der Stadt reiten und rufe vor ihm her: Also wird dem Manne getan, an dessen Ehre der König Gefallen hat! 10 Da sprach der König zu Haman: Eile, nimm das Kleid und das Roß, wie du gesagt hast, und tue so mit Mordokai, dem Juden, der im Tore des Königs sitzt; laß nichts ausfallen von allem, was du gesagt hast. 11 Und Haman nahm das Kleid und das Roß, und er bekleidete Mordokai, und ließ ihn durch die Straßen der Stadt reiten und rief vor ihm her: Also wird dem Manne getan, an dessen Ehre der König Gefallen hat! 12 Und Mordokai kehrte zum Tore des Königs zurück. Haman aber eilte nach seinem Hause, traurig und mit verhülltem Haupte. 13 Und Haman erzählte seinem Weibe Seresch und allen seinen Freunden alles, was ihm begegnet war. Da sprachen seine Weisen und sein Weib Seresch zu ihm: Wenn Mordokai, vor dem du zu fallen angefangen hast, vom Samen der Juden ist, so wirst du nichts gegen ihn vermögen, sondern du wirst gänzlich vor ihm fallen. 14 Während sie noch mit ihm redeten, kamen die Kämmerer des Königs herbei und führten Haman eilends zu dem Mahle, das Esther bereitet hatte. (Ester 5.8)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)