1Und als Mordokai alles erfuhr, was geschehen war, da zerriß Mordokai seine Kleider und legte Sacktuch an und Asche; und er ging hinaus in die Stadt und erhob ein lautes und bitterliches Geschrei.2Und er kam bis vor das Tor des Königs; denn zum Tore des Königs durfte man nicht in einem Sackkleide eingehen.3Und in jeder einzelnen Landschaft, überall wohin das Wort des Königs und sein Befehl gelangte, war eine große Trauer bei den Juden, und Fasten und Weinen und Wehklage; viele saßen auf Sacktuch und Asche.4Und die Mägde Esthers und ihre Kämmerer kamen und taten es ihr kund. Da geriet die Königin sehr in Angst. Und sie sandte Kleider, daß man sie Mordokai anziehe und sein Sacktuch von ihm wegnehme; aber er nahm sie nicht an.5Da rief Esther Hathak, einen von den Kämmerern des Königs, den er zu ihrem Dienste bestellt hatte, und entbot ihn an Mordokai, um zu erfahren, was das wäre, und warum es wäre.6Da ging Hathak zu Mordokai hinaus auf den Platz der Stadt, der vor dem Tore des Königs lag.7Und Mordokai berichtete ihm alles, was ihm begegnet war, und den Betrag des Silbers, welches Haman versprochen hatte, in die Schatzkammern des Königs für die Juden darzuwägen, um sie umzubringen.(Ester 3.9)8Auch gab er ihm eine Abschrift des in Susan erlassenen schriftlichen Befehles, sie zu vertilgen: um sie der Esther zu zeigen und ihr kundzutun, und um ihr zu gebieten, daß sie zu dem König hineingehe, ihn um Gnade anzuflehen und für ihr Volk vor ihm zu bitten.9Und Hathak kam und berichtete der Esther die Worte Mordokais.10Da sprach Esther zu Hathak und entbot ihn an Mordokai:11Alle Knechte des Königs und das Volk der Landschaften des Königs wissen, daß für einen jeden, Mann und Weib, der zu dem König in den inneren Hof hineingeht, ohne daß er gerufen wird, ein Gesetz gilt, nämlich daß er getötet werde; denjenigen ausgenommen, welchem der König das goldene Zepter entgegenreicht, daß er am Leben bleibe; ich aber bin seit nunmehr dreißig Tagen nicht gerufen worden, um zu dem König hineinzugehen.(Ester 5.2)(Ester 8.4)12Und man berichtete Mordokai die Worte Esthers.13Und Mordokai ließ der Esther antworten: Denke nicht in deinem Herzen, daß du im Hause des Königs allein vor allen Juden entkommen werdest.14Denn wenn du in dieser Zeit irgend schweigst, so wird Befreiung und Errettung für die Juden von einem anderen Orte her erstehen; du aber und deines Vaters Haus, ihr werdet umkommen. Und wer weiß, ob du nicht für eine Zeit, wie diese, zum Königtum gelangt bist?(1. Mose 45.7)15Da ließ Esther dem Mordokai antworten:16Gehe hin, versammle alle Juden, die sich in Susan befinden; und fastet meinethalben, und esset nicht und trinket nicht drei Tage lang, Nacht und Tag; auch ich werde mit meinen Mägden ebenso fasten. Und alsdann will ich zu dem König hineingehen, was nicht nach dem Gesetz ist; und wenn ich umkomme, so komme ich um!(2. Könige 7.4)17Und Mordokai ging hin und tat nach allem, was Esther ihm geboten hatte.
1 Wenn jemand dadurch sündigt, dass er die feierliche Verfluchung am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. (5. Mose 19.15)2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines Tieres, wird er schuldig, sobald er es erkennt. (3. Mose 11.24)3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt - egal, wodurch sie verursacht wurde, - wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat. 6Er muss Jahwe ein Schuldopfer für die begangene Sünde bringen, ein weibliches Tier vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege. So soll der Priester Sühne für ihn erwirken. 7Wenn seine Mittel für ein Lamm nicht ausreichen, soll er Jahwe als Schuldopfer für seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8Der Priester nehme zuerst die zum Sündopfer bestimmte und kneife ihr den Kopf am Genick ab. Er soll ihn aber nicht völlig abtrennen. (3. Mose 1.15)9Dann sprenge er etwas vom Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut drücke er am Fuß des Altars aus. Es ist ein Sündopfer. 10Die zweite Taube soll er als Brandopfer nach Vorschrift darbringen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14)11Wenn seine Mittel für zwei Turteltauben oder Jungtauben nicht ausreichen, dann bringe er als Sündopfer zwei Liter Feinmehl. Er soll aber kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1)12Der Priester nimmt eine Handvoll davon und lässt diesen Teil auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. Es ist ein Sündopfer. 13So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er in einem der Fälle begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. Das übrige Mehl gehört dem Priester wie beim Speisopfer."(3. Mose 2.3)14 Jahwe sagte zu Mose: 15"Wenn jemand ohne Absicht etwas veruntreut und sich so an den heiligen Gaben für Jahwe versündigt, dann soll er Jahwe sein Schuldopfer bringen: einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock im Wert von einigen Silberstücken nach dem Gewicht des Heiligtums. 16Und die Gaben, die der Betreffende schuldig geblieben ist, muss er dem Priester erstatten und noch ein Fünftel dazugeben. Mit dem Bock soll der Priester ihm Sühne erwirken, dann wird ihm vergeben werden.(3. Mose 5.23-24)(3. Mose 22.14)17Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was Jahwe verboten hat, hat er damit Schuld auf sich geladen, auch, wenn er es nicht erkannte. 18Der Betreffende soll dem Priester einen fehlerlosen Schaf- oder Ziegenbock im üblichen Wert als Schuldopfer bringen. Der Priester soll ihm Sühne für das Vergehen erwirken, das er, ohne es zu erkennen, begangen hat. Dann wird ihm vergeben werden. 19Es handelt sich um ein Schuldopfer. Er ist auf jeden Fall an Jahwe schuldig geworden."(Jesaja 53.10)20Jahwe sagte zu Mose: 21"Wenn jemand sündigt und Jahwe untreu wird, indem er etwas, das sein Nächster ihm zur Aufbewahrung anvertraut hat, ableugnet oder ein Darlehen, das dieser ihm gab, nicht zurückzahlt, oder etwas von ihm raubte oder erpresste, 22oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat und das ableugnet, oder wenn er falsch schwört oder wenn er sonst etwas tut und sich versündigt, 23dann ist er schuldig geworden. Er muss das Geraubte oder Erpresste, das ihm Anvertraute oder das Gefundene zurückerstatten, (Hesekiel 33.15)(2. Mose 21.37)24auch alles, was er durch falschen Eid bekam. Er muss es erstatten und noch ein Fünftel hinzufügen. Am Tag seines Schuldopfers soll er es zurückgeben. (3. Mose 5.16)25Und sein Schuldopfer soll er Jahwe bringen, indem er dem Priester einen fehlerfreien Schaf- oder Ziegenbock übergibt. (3. Mose 5.15)26Der Priester soll ihm vor Jahwe Sühne erwirken, dann wird ihm alles vergeben werden, wodurch er schuldig geworden ist."