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Ester - Kapitel 2

Esters Erwählung zur Königin - Aufdeckung eines Anschlags auf den König durch Mordechai

1 Nach diesen Begebenheiten, als der Zorn des Königs Ahasveros sich gelegt hatte, gedachte er an Vasti und an das, was sie getan, und was über sie beschlossen worden war. 2 Da sprachen die Diener des Königs, die ihn bedienten: Man suche dem König Mädchen, die Jungfrauen sind und schön von Ansehen; 3 und der König bestellte Beamte in allen Landschaften seines Königreiches, damit sie alle Mädchen, die Jungfrauen sind und schön von Ansehen, nach der Burg Susan in das Frauenhaus zusammenbringen unter die Aufsicht Heges, des königlichen Kämmerers, des Hüters der Frauen; und man gebe ihnen Reinigungssalben. 4 Und das Mädchen, welches dem König gefallen wird, werde Königin an Vastis Statt. Und das Wort gefiel dem König; und er tat also. 5 Es war ein jüdischer Mann in der Burg Susan, sein Name war Mordokai, der Sohn Jairs, des Sohnes Simeis, des Sohnes Kis', ein Benjaminiter, (1. Samuel 14.51) 6 der aus Jerusalem weggeführt worden war mit den Weggeführten, die mit Jekonja, dem König von Juda, weggeführt wurden, welche Nebukadnezar, der König von Babel, weggeführt hatte. (2. Könige 24.15-16) 7 Und er erzog Hadassa, das ist Esther, die Tochter seines Oheims; denn sie hatte weder Vater noch Mutter. Und das Mädchen war schön von Gestalt und schön von Angesicht. Und als ihr Vater und ihre Mutter gestorben waren, hatte Mordokai sie als seine Tochter angenommen. (Ester 2.15) 8 Und es geschah, als das Wort des Königs und sein Befehl gehört, und als viele Mädchen in die Burg Susan unter die Aufsicht Hegais zusammengebracht wurden, da wurde auch Esther in das Haus des Königs aufgenommen, unter die Aufsicht Hegais, des Hüters der Frauen. 9 Und das Mädchen gefiel ihm und erlangte Gunst vor ihm. Und er beeilte sich, ihre Reinigungssalben und ihre Teile ihr zu geben, und ihr die sieben Mägde zu geben, welche aus dem Hause des Königs ausersehen waren; und er versetzte sie mit ihren Mägden in die besten Gemächer des Frauenhauses. 10 Esther hatte ihr Volk und ihre Abstammung nicht kundgetan; denn Mordokai hatte ihr geboten, daß sie es nicht kundtun sollte. 11 Und Tag für Tag wandelte Mordokai vor dem Hofe des Frauenhauses, um das Wohlergehen Esthers zu erfahren, und was mit ihr geschähe. 12 Und wenn die Reihe an ein jedes Mädchen kam, zum König Ahasveros zu kommen, nachdem ihr zwölf Monate lang nach der Vorschrift für die Weiber geschehen war (denn also wurden die Tage ihrer Reinigung erfüllt, nämlich sechs Monate mit Myrrhenöl, und sechs Monate mit Gewürzen und mit Reinigungssalben der Weiber), 13 und wenn alsdann das Mädchen zu dem König kam, so wurde ihr alles gegeben, was sie verlangte, um es aus dem Frauenhause in das Haus des Königs mitzunehmen. 14 Am Abend kam sie, und am Morgen kehrte sie in das zweite Frauenhaus zurück, unter die Aufsicht Schaaschgas', des königlichen Kämmerers, des Hüters der Kebsweiber. Sie kam nicht wieder zu dem König, es sei denn, daß der König Gefallen an ihr hatte, und sie mit Namen gerufen wurde. 15 Und als die Reihe an Esther kam, die Tochter Abichails, des Oheims Mordokais, welche er als seine Tochter angenommen hatte, daß sie zu dem König kommen sollte, verlangte sie nichts, außer was Hegai, der königliche Kämmerer, der Hüter der Frauen, sagte. Und Esther erlangte Gnade in den Augen aller, die sie sahen. 16 Und Esther wurde zu dem König Ahasveros in sein königliches Haus geholt im zehnten Monat, das ist der Monat Tebeth, im siebten Jahre seiner Regierung. 17 Und der König gewann Esther lieb, mehr als alle Weiber, und sie erlangte Gnade und Gunst vor ihm, mehr als alle die Jungfrauen. Und er setzte die königliche Krone auf ihr Haupt und machte sie zur Königin an Vastis Statt. 18 Und der König machte allen seinen Fürsten und Knechten ein großes Gastmahl, das Gastmahl Esthers; und er gab den Landschaften einen Steuererlaß und gab Geschenke nach der Freigebigkeit des Königs. 19 Und als zum zweiten Male Jungfrauen zusammengebracht wurden, und Mordokai im Tore des Königs saß 20 (Esther tat ihre Abstammung und ihr Volk nicht kund, wie Mordokai ihr geboten hatte; und Esther tat, was Mordokai sagte, wie zur Zeit, da sie bei ihm erzogen wurde), (Ester 2.10) 21 in selbigen Tagen, als Mordokai im Tore des Königs saß, ergrimmten Bigthan und Teresch, zwei Kämmerer des Königs, von denen, welche die Schwelle hüteten, und trachteten danach, Hand an den König Ahasveros zu legen. 22 Und die Sache wurde dem Mordokai kund, und er berichtete es der Königin Esther; und Esther sagte es dem König im Namen Mordokais. 23 Und die Sache wurde untersucht und wahr gefunden; und sie wurden beide an ein Holz gehängt. Und es wurde vor dem König in das Buch der Chroniken eingeschrieben. (Ester 6.1-2)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)