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Esra - Kapitel 9

Beschwerden wegen der Mischehen - Esras Bußgebet wegen der Treulosigkeit des Volkes

1 Und als dieses ausgerichtet war, traten die Obersten zu mir und sprachen: Das Volk Israel und die Priester und die Leviten haben sich nicht von den Völkern der Länder, nach deren Greueln, abgesondert, nämlich der Kanaaniter, der Hethiter, der Perisiter, der Jebusiter, der Ammoniter, der Moabiter, der Ägypter und der Amoriter; 2 denn sie haben von ihren Töchtern für sich und für ihre Söhne genommen, und so hat sich der heilige Same mit den Völkern der Länder vermischt; und die Hand der Obersten und der Vorsteher ist in dieser Treulosigkeit die erste gewesen. (Esra 9.11-12) (Nehemia 13.23) 3 Und als ich diese Sache hörte, zerriß ich mein Kleid und mein Obergewand, und raufte mir Haare meines Hauptes und meines Bartes aus, und saß betäubt da. (1. Mose 37.34) 4 Und zu mir versammelten sich alle, die da zitterten vor den Worten des Gottes Israels wegen der Treulosigkeit der Weggeführten; und ich saß betäubt da bis zum Abendopfer. 5 Und beim Abendopfer stand ich auf von meiner Demütigung, indem ich mein Kleid und mein Obergewand zerrissen hatte, und ich beugte mich auf meine Knie nieder und breitete meine Hände aus zu Jehova, meinem Gott, 6 und ich sprach: Mein Gott, ich schäme mich und scheue mich, mein Angesicht zu dir, mein Gott, zu erheben! denn unsere Missetaten sind uns über das Haupt gewachsen, und unsere Schuld ist groß geworden bis an den Himmel. (Psalm 38.5) (Daniel 9.7-8) 7 Von den Tagen unserer Väter an sind wir in großer Schuld gewesen bis auf diesen Tag; und um unserer Missetaten willen sind wir, wir, unsere Könige, unsere Priester, der Hand der Könige der Länder übergeben worden, dem Schwerte, der Gefangenschaft und dem Raube und der Beschämung des Angesichts, wie es an diesem Tage ist. 8 Und nun ist uns für einen kleinen Augenblick Gnade von seiten Jehovas, unseres Gottes, zuteil geworden, indem er uns Entronnene übriggelassen und uns einen Pflock gegeben hat an seiner heiligen Stätte, damit unser Gott unsere Augen erleuchte und uns ein wenig aufleben lasse in unserer Knechtschaft. (Jesaja 22.23) 9 Denn Knechte sind wir; aber in unserer Knechtschaft hat unser Gott uns nicht verlassen; und er hat uns Güte zugewandt vor den Königen von Persien, so daß sie uns ein Aufleben verliehen, um das Haus unseres Gottes aufzubauen und seine Trümmer aufzurichten, und uns eine Mauer zu geben in Juda und in Jerusalem. (Jesaja 5.5) 10 Und nun, unser Gott, was sollen wir nach diesem sagen? Denn wir haben deine Gebote verlassen, 11 die du uns durch deine Knechte, die Propheten, geboten hast, indem du sprachst: Das Land, wohin ihr kommet, um es in Besitz zu nehmen, ist ein unreines Land, wegen der Unreinigkeit der Völker der Länder, wegen ihrer Greuel, mit denen sie es angefüllt haben von einem Ende bis zum anderen durch ihre Verunreinigung. (3. Mose 18.24-25) 12 So sollt ihr nun nicht eure Töchter ihren Söhnen geben, und ihre Töchter nicht für eure Söhne nehmen; und ihr sollt ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen ewiglich: damit ihr stark seiet und das Gut des Landes esset und es auf eure Söhne vererbet ewiglich. (5. Mose 7.2-3) 13 Und nach allem, was wegen unserer bösen Taten und wegen unserer großen Schuld über uns gekommen ist, - wiewohl du, unser Gott, mehr geschont hast, als unsere Missetaten es verdienten, und du uns Entronnene gegeben hast, wie diese hier - 14 sollten wir wiederum deine Gebote brechen und uns mit diesen Greuelvölkern verschwägern? Wirst du nicht wider uns erzürnen bis zur Vertilgung, daß kein Überrest und keine Entronnenen mehr bleiben? 15 Jehova, Gott Israels, du bist gerecht; denn wir sind als Entronnene übriggeblieben, wie es an diesem Tage ist. Siehe, wir sind vor dir in unserer Schuld; denn dieserhalb kann man nicht vor dir bestehen. (Nehemia 9.33)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)