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Esra - Kapitel 4

Widerstand der Samariter gegen den Tempelbau

1 Und die Feinde Judas und Benjamins hörten, daß die Kinder der Wegführung Jehova, dem Gott Israels, einen Tempel bauten; 2 und sie traten zu Serubbabel und zu den Häuptern der Väter und sprachen zu ihnen: Wir wollen mit euch bauen; denn wir suchen euren Gott wie ihr; und ihm opfern wir seit den Tagen Esar-Haddons, des Königs von Assyrien, der uns hierher heraufgeführt hat. (2. Könige 17.24) (2. Könige 17.33) (2. Könige 19.37) 3 Aber Serubbabel und Jeschua und die übrigen Häupter der Väter Israels sprachen zu ihnen: Es geziemt euch nicht, mit uns unserem Gott ein Haus zu bauen; sondern wir allein wollen Jehova, dem Gott Israels, bauen, wie der König Kores, der König von Persien, uns geboten hat. (Esra 1.3) 4 Da suchte das Volk des Landes die Hände des Volkes Juda schlaff zu machen und sie vom Bauen abzuschrecken. 5 Und sie dingten Ratgeber wider sie, um ihren Plan zu vereiteln, alle die Tage Kores', des Königs von Persien, und bis zur Regierung Darius', des Königs von Persien. (Esra 4.24)

Anklage gegen die Juden bei den persischen Königen wegen des Wiederaufbaues Jerusalems

6 Und unter der Regierung des Ahasveros, im Anfange seiner Regierung, schrieben sie eine Anklage wider die Bewohner von Juda und Jerusalem. - 7 Und in den Tagen Artasastas schrieben Bischlam, Mithredath, Tabeel und seine übrigen Genossen an Artasasta, den König von Persien. Die Schrift des Briefes war aber aramäisch geschrieben und ins Aramäische übersetzt. 8 Rechum, der Statthalter, und Schimschai, der Schreiber, schrieben an Artasasta, den König, einen Brief wider Jerusalem also: - 9 damals schrieben nämlich Rechum, der Statthalter, und Schimschai, der Schreiber, und ihre übrigen Genossen, Diniter und Apharsathkiter, Tarpeliter, Apharsiter, Arkewiter, Babylonier, Susaniter, Dehiter und Elamiter, 10 und die übrigen Völker, welche der große und erlauchte Osnappar wegführte und in den Städten Samarias und in dem übrigen Gebiete jenseit des Stromes wohnen ließ, und so weiter: - (Esra 4.2) 11 dies ist die Abschrift des Briefes, den sie an ihn, an den König Artasasta, sandten: Deine Knechte, die Männer diesseit des Stromes, und so weiter. 12 Es sei dem König kundgetan, daß die Juden, die von dir heraufgezogen, zu uns nach Jerusalem gekommen sind; sie bauen die aufrührerische und böse Stadt wieder auf, und vollenden die Mauern und bessern die Grundlagen aus. 13 So sei nun dem König kundgetan, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, sie Steuer, Zoll und Weggeld nicht mehr geben werden, und solches schließlich die Könige benachteiligen wird. 14 Weil wir nun das Salz des Palastes essen und es uns nicht geziemt, den Schaden des Königs anzusehen, deswegen senden wir und tun es dem König kund, 15 damit man in dem Buche der Denkwürdigkeiten deiner Väter nachsuche; und du wirst in dem Buche der Denkwürdigkeiten finden, und wirst erkennen, daß diese Stadt eine aufrührerische Stadt gewesen ist, und nachteilig den Königen und Ländern, und daß man von den Tagen der Vorzeit her Empörung darin gestiftet hat, weswegen diese Stadt zerstört worden ist. 16 Wir tun dem König kund, daß, wenn diese Stadt wieder aufgebaut wird, und die Mauern vollendet werden, du deshalb diesseit des Stromes kein Teil mehr haben wirst. 17 Der König sandte eine Antwort an Rechum, den Statthalter, und Schimschai, den Schreiber, und an ihre übrigen Genossen, welche in Samaria und in dem übrigen Gebiete jenseit des Stromes wohnten: Frieden, und so weiter. 18 Der Brief, den ihr an uns gesandt habt, ist deutlich vor mir gelesen worden. 19 Und von mir ist Befehl gegeben worden, und man hat nachgesucht und gefunden, daß diese Stadt von den Tagen der Vorzeit her sich wider die Könige aufgelehnt hat, und daß Aufruhr und Empörung in ihr gestiftet worden sind. 20 Und mächtige Könige sind über Jerusalem gewesen, die über alles geherrscht haben, was jenseit des Stromes ist; und Steuer, Zoll und Weggeld wurde ihnen gegeben. 21 So gebet nun Befehl, diesen Männern zu wehren, damit diese Stadt nicht wieder aufgebaut werde, bis von mir Befehl gegeben wird. 22 Und hütet euch, hierin einen Fehler zu begehen; warum sollte der Schaden wachsen, um den Königen Nachteil zu bringen? 23 Hierauf, sobald die Abschrift des Briefes des Königs Artasasta vor Rechum und Schimschai, dem Schreiber, und ihren Genossen gelesen war, gingen sie eilends nach Jerusalem zu den Juden, und wehrten ihnen mit Gewalt und Macht. 24 Damals hörte die Arbeit am Hause Gottes in Jerusalem auf, und sie unterblieb bis zum zweiten Jahre der Regierung des Königs Darius von Persien. (Esra 4.5) (Esra 6.15)

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)