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Esra - Kapitel 2

Verzeichnis der Rückkehrer unter Serubbabel und Jeschua

1 Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt, 2 welche kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemia, Seraja, Reelaja, Mordokai, Bilschan, Mispar, Bigwai, Rechum, Baana. Zahl der Männer des Volkes Israel: (Esra 1.8) (Esra 2.63) 3 Die Söhne Parhosch', 2172. 4 Die Söhne Schephatjas, 372; 5 die Söhne Arachs, 775; 6 die Söhne Pachath-Moabs, von den Söhnen Jeschuas und Joabs, 2812; 7 die Söhne Elams, 1254; 8 die Söhne Sattus, 945; 9 die Söhne Sakkais, 760; 10 die Söhne Banis, 642; 11 die Söhne Bebais, 623; 12 die Söhne Asgads, 1222; 13 die Söhne Adonikams, 666; 14 die Söhne Bigwais, 2056; 15 die Söhne Adins, 454; 16 die Söhne Aters, von Jehiskia, 98; 17 die Söhne Bezais, 323; 18 die Söhne Jorahs, 112; 19 die Söhne Haschums, 223; 20 die Söhne Gibbars, 95; 21 die Söhne Bethlehems, 123; 22 die Männer von Netopha, 56; 23 die Männer von Anathoth, 128; 24 die Söhne Asmaweths, 42; 25 die Söhne Kirjath-Arims, Kephiras und Beeroths, 743; 26 die Söhne Ramas und Gebas, 621; 27 die Männer von Mikmas, 122; 28 die Männer von Bethel und Ai, 223; 29 die Söhne Nebos, 52; 30 die Söhne Magbisch', 156; 31 die Söhne des anderen Elam, 1254; 32 die Söhne Harims, 320; 33 die Söhne Lods, Hadids und Onos, 725; 34 die Söhne Jerechos, 345; 35 die Söhne Senaas, 3630. 36 Die Priester: die Söhne Jedajas, vom Hause Jeschua, 973; 37 die Söhne Immers, 1052; 38 die Söhne Paschchurs, 1247; 39 die Söhne Harims, 1017. 40 Die Leviten: die Söhne Jeschuas und Kadmiels, von den Söhnen Hodawjas, vierundsiebzig. - (Nehemia 12.8) 41 Die Sänger: die Söhne Asaphs, 128. - 42 Die Söhne der Torhüter: die Söhne Schallums, die Söhne Aters, die Söhne Talmons, die Söhne Akkubs, die Söhne Hatitas, die Söhne Schobais, allesamt 139. 43 Die Nethinim: die Söhne Zichas, die Söhne Hasuphas, die Söhne Tabbaoths, (Esra 8.20) 44 die Söhne Keros', die Söhne Siahas, die Söhne Padons, 45 die Söhne Lebanas, die Söhne Hagabas, die Söhne Akkubs, 46 die Söhne Hagabs, die Söhne Schalmais, die Söhne Hanans, 47 die Söhne Giddels, die Söhne Gachars, die Söhne Reajas, 48 die Söhne Rezins, die Söhne Nekodas, die Söhne Gassams, 49 die Söhne Ussas, die Söhne Paseachs, die Söhne Besais, 50 die Söhne Asnas, die Söhne der Meunim, die Söhne der Nephisim, 51 die Söhne Bakbuks, die Söhne Hakuphas, die Söhne Harchurs, 52 die Söhne Bazluths, die Söhne Mechidas, die Söhne Harschas, 53 die Söhne Barkos', die Söhne Siseras, die Söhne Tamachs, 54 die Söhne Neziachs, die Söhne Hatiphas. 55 Die Söhne der Knechte Salomos: die Söhne Sotais, die Söhne Sophereths, die Söhne Perudas, (1. Könige 9.21) 56 die Söhne Jaalas, die Söhne Darkons, die Söhne Giddels, 57 die Söhne Schephatjas, die Söhne Hattils, die Söhne Pokereths-Hazzebaim, die Söhne Amis. 58 Alle Nethinim und Söhne der Knechte Salomos: 392. (Josua 9.23) 59 Und diese sind es, die aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub, Addan, Immer hinaufzogen; aber sie konnten ihr Vaterhaus und ihre Abkunft nicht angeben, ob sie aus Israel wären: 60 die Söhne Delajas, die Söhne Tobijas, die Söhne Nekodas, 652. 61 Und von den Söhnen der Priester: die Söhne Habajas, die Söhne Hakkoz', die Söhne Barsillais, der ein Weib von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, genommen hatte und nach ihrem Namen genannt wurde. (2. Samuel 19.32) 62 Diese suchten ihr Geschlechtsregisterverzeichnis, aber es wurde nicht gefunden; und sie wurden von dem Priestertum als unrein ausgeschlossen. 63 Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände. (2. Mose 28.30) (Esra 2.2) 64 Die ganze Versammlung insgesamt war 42360, 65 außer ihren Knechten und ihren Mägden; dieser waren 7337. Und sie hatten noch 200 Sänger und Sängerinnen. 66 Ihrer Rosse waren 736, ihrer Maultiere 245, 67 ihrer Kamele 435, der Esel 6720. 68 Und als sie zum Hause Jehovas in Jerusalem kamen, gaben einige von den Häuptern der Väter freiwillig für das Haus Gottes, um es an seiner Stätte aufzurichten. 69 Nach ihrem Vermögen gaben sie für den Schatz des Werkes: an Gold 61000 Dariken und an Silber 5000 Minen, und 100 Priesterleibröcke. 70 Und die Priester und die Leviten und die aus dem Volke und die Sänger und die Torhüter und die Nethinim wohnten in ihren Städten; und ganz Israel wohnte in seinen Städten.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)