zurückEinzelansichtvor

Esra - Kapitel 10

Auflösung der Mischehen

1 Und als Esra betete, und als er bekannte, weinend und vor dem Hause Gottes hingestreckt, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Versammlung von Männern und Weibern und Kindern; denn das Volk weinte mit vielem Weinen. 2 Und Schekanja, der Sohn Jechiels, von den Söhnen Elams, hob an und sprach zu Esra: Wir haben treulos gehandelt gegen unseren Gott und haben fremde Weiber aus den Völkern des Landes heimgeführt; nun aber ist noch Hoffnung für Israel betreffs dieser Sache. 3 So laßt uns jetzt einen Bund machen mit unserem Gott, daß wir alle Weiber und die von ihnen geboren sind hinaustun, nach dem Rate meines Herrn und derer, die da zittern vor dem Gebote unseres Gottes; und es soll nach dem Gesetz gehandelt werden. 4 Stehe auf, denn dir liegt die Sache ob; und wir werden mit dir sein. Sei stark und handle! 5 Da stand Esra auf, und er ließ die Obersten der Priester, der Leviten und des ganzen Israel schwören, nach diesem Worte zu tun. Und sie schwuren. 6 Und Esra stand auf vor dem Hause Gottes und ging in die Zelle Jochanans, des Sohnes Eljaschibs; und er ging dahin, er aß kein Brot und trank kein Wasser, denn er trauerte über die Treulosigkeit der Weggeführten. 7 Und sie ließen durch Juda und Jerusalem einen Ruf ergehen an alle Kinder der Wegführung, daß sie sich nach Jerusalem versammeln sollten. 8 Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt, und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden. 9 Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin binnen drei Tagen nach Jerusalem... das war der neunte Monat, am Zwanzigsten des Monats. Und das ganze Volk saß auf dem Platze des Hauses Gottes, zitternd um der Sache willen und infolge der Regengüsse. 10 Da stand Esra, der Priester, auf und sprach zu ihnen: Ihr habt treulos gehandelt und habt fremde Weiber heimgeführt, um die Schuld Israels zu mehren. 11 So leget nun Bekenntnis ab vor Jehova, dem Gott eurer Väter; und tut sein Wohlgefallen und sondert euch ab von den Völkern des Landes und von den fremden Weibern! 12 Und die ganze Versammlung antwortete und sprach mit lauter Stimme: Nach deinen Worten, also liegt es uns ob zu tun! 13 Aber das Volk ist zahlreich; und es ist die Regenzeit, so daß man nicht draußen zu stehen vermag; auch ist es nicht ein Geschäft von einem Tage oder von zweien, denn viele unter uns haben in dieser Sache übertreten. 14 Laß doch unsere Obersten für die ganze Versammlung dastehen; und alle, die in unseren Städten sind, welche fremde Weiber heimgeführt haben, mögen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten jeder Stadt und ihre Richter, so lange diese Sache währt, bis die Glut des Zornes unseres Gottes von uns abgewendet werde. - 15 Nur Jonathan, der Sohn Asaels, und Jachseja, der Sohn Tikwas, traten dagegen auf; und Meschullam und Schabbethai, der Levit, standen ihnen bei. 16 Und die Kinder der Wegführung taten also. Und es wurden ausgesondert Esra, der Priester, und Männer, Häupter der Väter nach ihren Vaterhäusern, und zwar alle mit Namen; und sie setzten sich nieder am ersten Tage des zehnten Monats, um die Sache zu untersuchen. 17 Und sie kamen bis zum ersten Tage des ersten Monats mit allem zu Ende, hinsichtlich der Männer, die fremde Weiber heimgeführt hatten. 18 Und es fanden sich unter den Söhnen der Priester, welche fremde Weiber heimgeführt hatten, folgende: von den Söhnen Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja und Elieser und Jarib und Gedalja. 1, 2 19 Und sie gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Weiber hinaustun und einen Widder vom Kleinvieh für ihre Schuld entrichten wollten. - 20 Und von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja; 21 und von den Söhnen Harims: Maaseja und Elija und Schemaja und Jechiel und Ussija; 22 und von den Söhnen Paschchurs: Eljoenai, Maaseja, Ismael, Nethaneel, Josabad und Elasa. - 23 Und von den Leviten: Josabad und Simei und Kelaja (das ist Kelita), Pethachja, Juda und Elieser. - 24 Und von den Sängern: Eljaschib. Und von den Torhütern: Schallum und Telem und Uri. - 25 Und von Israel: von den Söhnen Parhosch': Ramja und Jissija und Malkija und Mijamin und Eleasar und Malkija und Benaja: 26 und von den Söhnen Elams: Mattanja, Sekarja und Jechiel und Abdi und Jeremoth und Elija; 27 und von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja und Jeremoth und Sabad und Asisa; 28 und von den Söhnen Bebais: Jochanan, Hananja, Sabbai, Athlai; 29 und von den Söhnen Banis: Meschullam, Malluk und Adaja, Jaschub und Scheal, Jeremoth; 30 und von den Söhnen Pachath-Moabs: Adna und Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel und Binnui und Manasse; 31 und von den Söhnen Harims: Elieser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon, 32 Benjamin, Malluk, Schemarja; 33 von den Söhnen Haschums: Mattenai; Mattatta, Sabad, Elipheleth, Jeremai, Manasse, Simei; 34 von den Söhnen Banis: Maadai, Amram und Ül, 35 Benaja, Bedja, Keluhi, 36 Wanja, Meremoth, Eljaschib, 37 Mattanja, Mattenai und Jaasai, 38 und Bani und Binnui, Simei, 39 und Schelemja und Nathan und Adaja, 40 Maknadbai, Schaschai, Scharai, 41 Asarel und Schelemja, Schemarja, 42 Schallum, Amarja, Joseph; 43 von den Söhnen Nebos: Jeghiel, Mattithja, Sabad, Sebina, Jaddai und Joel, Benaja. 44 Alle diese hatten fremde Weiber genommen, und es gab unter ihnen Weiber, welche Kinder geboren hatten.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. 3, 4, 5 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. 6, 7, 8 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. 9 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. 10, 11, 12 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. 13, 14 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' 15, 16 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' 17, 18 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' 19, 20, 21 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, 22, 23, 24 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. 25 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' 26 

Querverweise

1 Esra 3.2: Und Jeschua, der Sohn Jozadaks, und seine Brüder, die Priester, und Serubbabel, der Sohn Schealtiels, und seine Brüder machten sich auf und bauten den Altar des Gottes Israels, um Brandopfer darauf zu opfern, wie geschrieben steht in dem Gesetz Moses, des Mannes Gottes.

2 Esra 9.2: denn sie haben von ihren Töchtern für sich und für ihre Söhne genommen, und so hat sich der heilige Same mit den Völkern der Länder vermischt; und die Hand der Obersten und der Vorsteher ist in dieser Treulosigkeit die erste gewesen.

3 3. Mose 25.39-40: Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,

4 5. Mose 15.12: Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.

5 Jeremia 34.14: Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

6 2. Mose 22.7-8: So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;

7 2. Mose 22.27: denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -

8 5. Mose 1.17: Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, daß ich sie höre.

9 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

10 1. Mose 9.6: Wer Menschenblut vergießt, durch den Menschen soll sein Blut vergossen werden; denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht.

11 2. Mose 20.13: Du sollst nicht töten. -

12 Matthäus 5.21-22: Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht töten; wer aber irgend töten wird, wird dem Gericht verfallen sein.

13 4. Mose 35.6: Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben.

14 5. Mose 19.4: Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er haßte ihn vordem nicht,

15 1. Könige 2.29: Und es wurde dem König Salomo berichtet: Joab ist zum Zelte Jehovas geflohen, und siehe, er ist neben dem Altar. Da sandte Salomo Benaja, den Sohn Jojadas, und sprach: Gehe hin, stoße ihn nieder!

16 1. Könige 2.31: Und der König sprach zu ihm: Tue, wie er geredet hat, und stoße ihn nieder, und begrabe ihn; und so tue das Blut, das Joab ohne Ursache vergossen hat, von mir und von dem Hause meines Vaters hinweg.

17 5. Mose 24.7: Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.

18 1. Timotheus 1.10: Hurer, Knabenschänder, Menschenräuber, Lügner, Meineidige, und wenn etwas anderes der gesunden Lehre zuwider ist,

19 5. Mose 27.16: Verflucht sei, wer seinen Vater oder seine Mutter verachtet! und das ganze Volk sage: Amen!

20 Sprüche 20.20: Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.

21 Matthäus 15.4: denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."

22 3. Mose 24.19-20: Und wenn jemand seinem Nächsten eine Verletzung zufügt: wie er getan hat, also soll ihm getan werden:

23 5. Mose 19.21: Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!

24 Matthäus 5.38: Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.

25 1. Mose 9.5: und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.

26 Lukas 19.8: Zachäus aber stand und sprach zu dem Herrn: Siehe, Herr, die Hälfte meiner Güter gebe ich den Armen, und wenn ich von jemand etwas durch falsche Anklage genommen habe, so erstatte ich es vierfältig.