1Und als Esra betete, und als er bekannte, weinend und vor dem Hause Gottes hingestreckt, versammelte sich zu ihm aus Israel eine sehr große Versammlung von Männern und Weibern und Kindern; denn das Volk weinte mit vielem Weinen.2Und Schekanja, der Sohn Jechiels, von den Söhnen Elams, hob an und sprach zu Esra: Wir haben treulos gehandelt gegen unseren Gott und haben fremde Weiber aus den Völkern des Landes heimgeführt; nun aber ist noch Hoffnung für Israel betreffs dieser Sache.3So laßt uns jetzt einen Bund machen mit unserem Gott, daß wir alle Weiber und die von ihnen geboren sind hinaustun, nach dem Rate meines Herrn und derer, die da zittern vor dem Gebote unseres Gottes; und es soll nach dem Gesetz gehandelt werden.4Stehe auf, denn dir liegt die Sache ob; und wir werden mit dir sein. Sei stark und handle!5Da stand Esra auf, und er ließ die Obersten der Priester, der Leviten und des ganzen Israel schwören, nach diesem Worte zu tun. Und sie schwuren.6Und Esra stand auf vor dem Hause Gottes und ging in die Zelle Jochanans, des Sohnes Eljaschibs; und er ging dahin, er aß kein Brot und trank kein Wasser, denn er trauerte über die Treulosigkeit der Weggeführten.7Und sie ließen durch Juda und Jerusalem einen Ruf ergehen an alle Kinder der Wegführung, daß sie sich nach Jerusalem versammeln sollten.8Und wer irgend binnen drei Tagen nicht käme, nach dem Rate der Obersten und Ältesten, dessen ganze Habe sollte verbannt, und er selbst aus der Versammlung der Weggeführten ausgeschlossen werden.9Da versammelten sich alle Männer von Juda und Benjamin binnen drei Tagen nach Jerusalem... das war der neunte Monat, am Zwanzigsten des Monats. Und das ganze Volk saß auf dem Platze des Hauses Gottes, zitternd um der Sache willen und infolge der Regengüsse.10Da stand Esra, der Priester, auf und sprach zu ihnen: Ihr habt treulos gehandelt und habt fremde Weiber heimgeführt, um die Schuld Israels zu mehren.11So leget nun Bekenntnis ab vor Jehova, dem Gott eurer Väter; und tut sein Wohlgefallen und sondert euch ab von den Völkern des Landes und von den fremden Weibern!12Und die ganze Versammlung antwortete und sprach mit lauter Stimme: Nach deinen Worten, also liegt es uns ob zu tun!13Aber das Volk ist zahlreich; und es ist die Regenzeit, so daß man nicht draußen zu stehen vermag; auch ist es nicht ein Geschäft von einem Tage oder von zweien, denn viele unter uns haben in dieser Sache übertreten.14Laß doch unsere Obersten für die ganze Versammlung dastehen; und alle, die in unseren Städten sind, welche fremde Weiber heimgeführt haben, mögen zu bestimmten Zeiten kommen, und mit ihnen die Ältesten jeder Stadt und ihre Richter, so lange diese Sache währt, bis die Glut des Zornes unseres Gottes von uns abgewendet werde. -15Nur Jonathan, der Sohn Asaels, und Jachseja, der Sohn Tikwas, traten dagegen auf; und Meschullam und Schabbethai, der Levit, standen ihnen bei.16Und die Kinder der Wegführung taten also. Und es wurden ausgesondert Esra, der Priester, und Männer, Häupter der Väter nach ihren Vaterhäusern, und zwar alle mit Namen; und sie setzten sich nieder am ersten Tage des zehnten Monats, um die Sache zu untersuchen.17Und sie kamen bis zum ersten Tage des ersten Monats mit allem zu Ende, hinsichtlich der Männer, die fremde Weiber heimgeführt hatten.18Und es fanden sich unter den Söhnen der Priester, welche fremde Weiber heimgeführt hatten, folgende: von den Söhnen Jeschuas, des Sohnes Jozadaks, und seinen Brüdern: Maaseja und Elieser und Jarib und Gedalja.(Esra 3.2)(Esra 9.2)19Und sie gaben ihre Hand darauf, daß sie ihre Weiber hinaustun und einen Widder vom Kleinvieh für ihre Schuld entrichten wollten. -20Und von den Söhnen Immers: Hanani und Sebadja;21und von den Söhnen Harims: Maaseja und Elija und Schemaja und Jechiel und Ussija;22und von den Söhnen Paschchurs: Eljoenai, Maaseja, Ismael, Nethaneel, Josabad und Elasa. -23Und von den Leviten: Josabad und Simei und Kelaja (das ist Kelita), Pethachja, Juda und Elieser. -24Und von den Sängern: Eljaschib. Und von den Torhütern: Schallum und Telem und Uri. -25Und von Israel: von den Söhnen Parhosch': Ramja und Jissija und Malkija und Mijamin und Eleasar und Malkija und Benaja:26und von den Söhnen Elams: Mattanja, Sekarja und Jechiel und Abdi und Jeremoth und Elija;27und von den Söhnen Sattus: Eljoenai, Eljaschib, Mattanja und Jeremoth und Sabad und Asisa;28und von den Söhnen Bebais: Jochanan, Hananja, Sabbai, Athlai;29und von den Söhnen Banis: Meschullam, Malluk und Adaja, Jaschub und Scheal, Jeremoth;30und von den Söhnen Pachath-Moabs: Adna und Kelal, Benaja, Maaseja, Mattanja, Bezaleel und Binnui und Manasse;31und von den Söhnen Harims: Elieser, Jischija, Malkija, Schemaja, Simeon,32Benjamin, Malluk, Schemarja;33von den Söhnen Haschums: Mattenai; Mattatta, Sabad, Elipheleth, Jeremai, Manasse, Simei;34von den Söhnen Banis: Maadai, Amram und Ül,35Benaja, Bedja, Keluhi,36Wanja, Meremoth, Eljaschib,37Mattanja, Mattenai und Jaasai,38und Bani und Binnui, Simei,39und Schelemja und Nathan und Adaja,40Maknadbai, Schaschai, Scharai,41Asarel und Schelemja, Schemarja,42Schallum, Amarja, Joseph;43von den Söhnen Nebos: Jeghiel, Mattithja, Sabad, Sebina, Jaddai und Joel, Benaja.44Alle diese hatten fremde Weiber genommen, und es gab unter ihnen Weiber, welche Kinder geboren hatten.
1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2)8Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.'12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5)30Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.'33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)