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Daniel - Kapitel 6

Daniels Errettung aus der Löwengrube

1 Und Darius, der Meder, bekam das Königreich, als er ungefähr 62 Jahre alt war. (Jesaja 13.17) (Daniel 9.1) 2 Es gefiel Darius, über das Königreich 120 Satrapen zu bestellen, die im ganzen Königreich sein sollten, 3 und über diese drei Vorsteher, von welchen Daniel einer war: damit jene Satrapen ihnen Rechenschaft gäben und der König keinen Schaden erlitte. 4 Da übertraf dieser Daniel die Vorsteher und die Satrapen, weil ein außergewöhnlicher Geist in ihm war; und der König gedachte, ihn über das ganze Königreich zu bestellen. (Daniel 5.12) 5 Da suchten die Vorsteher und die Satrapen einen Anklagegrund gegen Daniel von seiten der Verwaltung zu finden; aber sie konnten keinen Anklagegrund und keine schlechte Handlung finden, weil er treu war und kein Vergehen und keine schlechte Handlung an ihm gefunden wurden. 6 Da sprachen diese Männer: Wir werden gegen diesen Daniel keinen Anklagegrund finden, es sei denn daß wir in dem Gesetz seines Gottes einen gegen ihn finden. 7 Dann liefen diese Vorsteher und Satrapen eilig zu dem König und sprachen zu ihm also: König Darius, lebe ewiglich! (Daniel 3.9) (Daniel 5.10) 8 Alle Vorsteher des Königreichs, die Statthalter und Satrapen, die Räte und Landpfleger, sind Rats geworden, daß der König eine Verordnung aufstelle und ein Verbot erlasse, daß ein jeder, der binnen dreißig Tagen von irgend einem Gott oder Menschen etwas erbittet außer von dir, o König, in die Löwengrube geworfen werden soll. 9 Nun, o König, erlaß das Verbot und laß eine Schrift aufzeichnen, die nach dem Gesetz der Meder und Perser, welches unwiderruflich ist, nicht abgeändert werden darf. (Ester 1.19) (Ester 8.8) (Daniel 6.16) 10 Deshalb ließ der König Darius die Schrift und das Verbot aufzeichnen. 11 Und als Daniel erfuhr, daß die Schrift aufgezeichnet war, ging er in sein Haus; und er hatte in seinem Obergemach offene Fenster gegen Jerusalem hin; und dreimal des Tages kniete er auf seine Knie und betete und lobpries vor seinem Gott, wie er vordem getan hatte. (1. Könige 8.48) (Psalm 55.18) (Jeremia 51.50) 12 Da liefen jene Männer eilig herbei und fanden Daniel betend und flehend vor seinem Gott. 13 Dann nahten sie und sprachen vor dem König betreffs des königlichen Verbotes: Hast du nicht ein Verbot aufzeichnen lassen, daß jedermann, der binnen dreißig Tagen von irgend einem Gott oder Menschen etwas erbitten würde, außer von dir, o König, in die Löwengrube geworfen werden sollte? Der König antwortete und sprach: Die Sache steht fest nach dem Gesetz der Meder und Perser, welches unwiderruflich ist. (Daniel 3.10) 14 Hierauf antworteten sie und sprachen vor dem König: Daniel, einer der Weggeführten von Juda, achtet nicht auf dich, o König, noch auf das Verbot, welches du hast aufzeichnen lassen; sondern er verrichtet dreimal des Tages sein Gebet. 15 Da wurde der König, als er die Sache hörte, sehr betrübt, und er sann darauf, Daniel zu retten; und bis zum Untergang der Sonne bemühte er sich, ihn zu befreien. 16 Da liefen jene Männer eilig zum König und sprachen zum König: Wisse, o König, daß die Meder und Perser ein Gesetz haben, daß kein Verbot und keine Verordnung, die der König aufgestellt hat, abgeändert werden darf. 17 Dann befahl der König, und man brachte Daniel und warf ihn in die Löwengrube. Der König hob an und sprach zu Daniel: Dein Gott, welchem du ohne Unterlaß dienst, er möge dich retten! (Daniel 6.21) 18 Und ein Stein wurde gebracht und auf die Öffnung der Grube gelegt; und der König versiegelte ihn mit seinem Siegelringe und mit dem Siegelringe seiner Gewaltigen, damit hinsichtlich Daniels nichts verändert würde. 19 Darauf ging der König in seinen Palast, und er übernachtete fastend und ließ keine Kebsweiber zu sich hereinführen; und sein Schlaf floh von ihm. 20 Dann stand der König bei der Morgenröte, sobald es hell wurde, auf und ging eilends zu der Löwengrube. 21 Und als er sich der Grube nahte, rief er mit trauriger Stimme nach Daniel. Der König hob an und sprach zu Daniel: Daniel, Knecht des lebendigen Gottes, hat dein Gott, welchem du ohne Unterlaß dienst, vermocht, dich von den Löwen zu retten? (Daniel 3.17) 22 Da sprach Daniel zu dem König: O König, lebe ewiglich! (Daniel 6.7) 23 Mein Gott hat seinen Engel gesandt und hat den Rachen der Löwen verschlossen, daß sie mich nicht verletzt haben, weil vor ihm Unschuld an mir gefunden wurde; und auch vor dir, o König, habe ich kein Verbrechen begangen. (Daniel 3.28) (Hebräer 11.33) 24 Da freute sich der König sehr, und er befahl, Daniel aus der Grube herauszuholen. Und Daniel wurde aus der Grube herausgeholt; und keine Verletzung wurde an ihm gefunden, weil er auf seinen Gott vertraut hatte. (Psalm 37.40) 25 Und der König befahl, und man brachte jene Männer, welche Daniel angezeigt hatten, und man warf sie in die Löwengrube, sie, ihre Kinder und ihre Weiber; und ehe sie noch auf den Boden der Grube gekommen waren, bemächtigten sich ihrer die Löwen und zermalmten alle ihre Gebeine. 26 Alsdann schrieb der König Darius an alle Völker, Völkerschaften und Sprachen, welche auf der ganzen Erde wohnten: Friede euch in Fülle! 27 Von mir wird Befehl gegeben, daß man in der ganzen Herrschaft meines Königreichs bebe und sich fürchte vor dem Gott Daniels; denn er ist der lebendige Gott und besteht in Ewigkeit, und sein Reich wird nie zerstört werden, und seine Herrschaft währt bis ans Ende; 28 der da rettet und befreit, und Zeichen und Wunder tut im Himmel und auf der Erde: denn er hat Daniel aus der Gewalt der Löwen errettet. 29 Und dieser Daniel hatte Gedeihen unter der Regierung des Darius und unter der Regierung Kores', des Persers. (Daniel 1.21)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)