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Daniel - Kapitel 3

Die drei Männer im Feuerofen

1 Der König Nebukadnezar machte ein Bild von Gold: seine Höhe sechzig Ellen, seine Breite sechs Ellen; er richtete es auf in der Ebene Dura, in der Landschaft Babel. 2 Und der König Nebukadnezar sandte aus, um die Satrapen, die Statthalter und die Landpfleger, die Oberrichter, die Schatzmeister, die Gesetzeskundigen, die Rechtsgelehrten und alle Oberbeamten der Landschaften zu versammeln, damit sie zur Einweihung des Bildes kämen, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 3 Da versammelten sich die Satrapen, die Statthalter und die Landpfleger, die Oberrichter, die Schatzmeister, die Gesetzeskundigen, die Rechtsgelehrten und alle Oberbeamten der Landschaften zur Einweihung des Bildes, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte; und sie standen vor dem Bilde, welches Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 4 Und der Herold rief mit Macht: Euch wird befohlen, ihr Völker, Völkerschaften und Sprachen: 5 Sobald ihr den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute, der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören werdet, sollt ihr niederfallen und das goldene Bild anbeten, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hat. 6 Und wer nicht niederfällt und anbetet, der soll sofort in den brennenden Feuerofen geworfen werden. 7 Darum, sobald alle Völker den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute, und allerlei Art von Musik hörten, fielen alle Völker, Völkerschaften und Sprachen nieder, indem sie das goldene Bild anbeteten, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 8 Deswegen traten zur selben Zeit chaldäische Männer herzu, welche die Juden anzeigten. 9 Sie hoben an und sprachen zum König Nebukadnezar: O König, lebe ewiglich! 10 Du, o König, hast den Befehl gegeben, daß jedermann, der den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute und der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören würde, niederfallen und das goldene Bild anbeten solle; (Daniel 6.13) 11 und wer nicht niederfalle und anbete, der solle in den brennenden Feuerofen geworfen werden. 12 Es sind nun jüdische Männer da, welche du über die Verwaltung der Landschaft Babel bestellt hast: Sadrach, Mesach und Abednego; diese Männer, o König, achten nicht auf dich; deinen Göttern dienen sie nicht, und das goldene Bild, welches du aufgerichtet hast, beten sie nicht an. (Daniel 2.49) 13 Da befahl Nebukadnezar im Zorn und Grimm, Sadrach, Mesach und Abednego herbeizubringen. Da wurden diese Männer vor den König gebracht. 14 Nebukadnezar hob an und sprach zu ihnen: Ist es Absicht, Sadrach, Mesach und Abednego, daß ihr meinen Göttern nicht dienet und das goldene Bild nicht anbetet, welches ich aufgerichtet habe? 15 Nun, wenn ihr bereit seid, zur Zeit, da ihr den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute und der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören werdet, niederzufallen und das Bild anzubeten, welches ich gemacht habe ...; wenn ihr es aber nicht anbetet, sollt ihr sofort in den brennenden Feuerofen geworfen werden; und wer ist der Gott, der euch aus meiner Hand erretten wird? (2. Könige 18.35) 16 Sadrach, Mesach und Abednego antworteten und sprachen zu dem König: Nebukadnezar, wir halten es nicht für nötig, dir ein Wort darauf zu erwidern. 17 Ob unser Gott, dem wir dienen, uns aus dem brennenden Feuerofen zu erretten vermag - und er wird uns aus deiner Hand, o König, erretten - (Psalm 66.12) 18 oder ob nicht, es sei dir kund, o König, daß wir deinen Göttern nicht dienen und das goldene Bild, welches du aufgerichtet hast, nicht anbeten werden. (2. Mose 20.3-5) 19 Da wurde Nebukadnezar voll Grimmes, und das Aussehen seines Antlitzes veränderte sich gegen Sadrach, Mesach und Abednego. Er hob an und befahl, den Ofen siebenmal mehr zu heizen, als zur Heizung hinreichend war. 20 Und er befahl Männern, den stärksten Männern in seinem Heere, Sadrach, Mesach und Abednego zu binden, um sie in den brennenden Feuerofen zu werfen. 21 Da wurden diese Männer in ihren Leibröcken, Oberröcken und Mänteln und ihren sonstigen Kleidern gebunden und in den brennenden Feuerofen geworfen. 22 Darum, weil das Wort des Königs streng, und der Ofen außergewöhnlich geheizt war, tötete die Flamme des Feuers jene Männer, welche Sadrach, Mesach und Abednego hinaufbrachten. 23 Und diese drei Männer, Sadrach, Mesach und Abednego, fielen gebunden in den brennenden Feuerofen. 24 Da erschrak der König Nebukadnezar, und er stand eilends auf, hob an und sprach zu seinen Räten: Haben wir nicht drei Männer gebunden ins Feuer geworfen? Sie antworteten und sprachen zu dem König: Gewiß, o König! 25 Er antwortete und sprach: Siehe, ich sehe vier Männer frei wandeln mitten im Feuer, und keine Verletzung ist an ihnen; und das Aussehen des vierten ist gleich einem Sohne der Götter. (Jesaja 43.2) (Daniel 3.28) 26 Da trat Nebukadnezar an die Öffnung des brennenden Feuerofens, hob an und sprach: Sadrach, Mesach und Abednego, ihr Knechte des höchsten Gottes, gehet heraus und kommet her! Da gingen Sadrach, Mesach und Abednego aus dem Feuer heraus. 27 Und es versammelten sich die Satrapen, die Statthalter und die Landpfleger und die Räte des Königs; sie sahen diese Männer, daß das Feuer keine Macht über ihre Leiber gehabt hatte: das Haar ihres Hauptes war nicht versengt, und ihre Leibröcke waren nicht verändert, und der Geruch des Feuers war nicht an sie gekommen. (Hebräer 11.34) 28 Nebukadnezar hob an und sprach: Gepriesen sei der Gott Sadrachs, Mesachs und Abednegos, der seinen Engel gesandt und seine Knechte errettet hat, die auf ihn vertrauten und das Wort des Königs übertraten und ihre Leiber dahingaben, um keinem Gott zu dienen noch ihn anzubeten, als nur ihrem Gott! (Daniel 6.23) 29 Und von mir wird Befehl gegeben, daß jedes Volk, jede Völkerschaft und Sprache - wer Unrechtes spricht wider den Gott Sadrachs, Mesachs und Abednegos, in Stücke zerhauen, und daß sein Haus zu einer Kotstätte gemacht werde; weil es keinen anderen Gott gibt, der auf solche Weise zu erretten vermag. (Daniel 2.47) 30 Alsdann beförderte der König Sadrach, Mesach und Abednego in der Landschaft Babel.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)