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Apostelgeschichte - Kapitel 9

Bekehrung des Saulus

1 Saulus aber, noch Drohung und Mord wider die Jünger des Herrn schnaubend, ging zu dem Hohenpriester (Apostelgeschichte 8.3) (Apostelgeschichte 22.3) (Apostelgeschichte 26.9) 2 und erbat sich von ihm Briefe nach Damaskus an die Synagogen, damit, wenn er etliche, die des Weges wären, fände, sowohl Männer als Weiber, er sie gebunden nach Jerusalem führe. 3 Als er aber hinzog, geschah es, daß er Damaskus nahte. Und plötzlich umstrahlte ihn ein Licht aus dem Himmel; (1. Korinther 15.8) 4 und auf die Erde fallend, hörte er eine Stimme, die zu ihm sprach: Saul, Saul, was verfolgst du mich? 5 Er aber sprach: Wer bist du, Herr? Er aber sprach: Ich bin Jesus, den du verfolgst. 6 Stehe aber auf und geh in die Stadt, und es wird dir gesagt werden, was du tun sollst. 7 Die Männer aber, die mit ihm des Weges zogen, standen sprachlos, da sie wohl die Stimme hörten, aber niemand sahen. 8 Saulus aber richtete sich von der Erde auf. Als aber seine Augen aufgetan waren, sah er niemanden. Und sie leiteten ihn bei der Hand und führten ihn nach Damaskus. 9 Und er war drei Tage nicht sehend und aß nicht und trank nicht. 10 Es war aber ein gewisser Jünger in Damaskus, mit Namen Ananias; und der Herr sprach zu ihm in einem Gesicht: Ananias! Er aber sprach: Siehe, hier bin ich, Herr! 11 Der Herr aber sprach zu ihm: Stehe auf und geh in die Straße, welche die gerade genannt wird, und frage im Hause des Judas nach einem, mit Namen Saulus, von Tarsus, denn siehe, er betet; 12 und er hat [im Gesicht] einen Mann, mit Namen Ananias, gesehen, der hereinkam und ihm die Hände auflegte, damit er wieder sehend werde. 13 Ananias aber antwortete: Herr, ich habe von vielen von diesem Manne gehört, wie viel Böses er deinen Heiligen in Jerusalem getan hat. 14 Und hier hat er Gewalt von den Hohenpriestern, alle zu binden, die deinen Namen anrufen. 15 Der Herr aber sprach zu ihm: Gehe hin; denn dieser ist mir ein auserwähltes Gefäß, meinen Namen zu tragen sowohl vor Nationen als Könige und Söhne Israels. (Apostelgeschichte 13.46) (Apostelgeschichte 26.2) (Apostelgeschichte 27.24) 16 Denn ich werde ihm zeigen, wie vieles er für meinen Namen leiden muß. (2. Korinther 11.23) 17 Ananias aber ging hin und kam in das Haus; und ihm die Hände auflegend, sprach er: Bruder Saul, der Herr hat mich gesandt, Jesus, der dir erschienen ist auf dem Wege, den du kamst, damit du wieder sehend und mit Heiligem Geiste erfüllt werdest. 18 Und alsbald fiel es wie Schuppen von seinen Augen, und er wurde sehend und stand auf und wurde getauft.

Zeugnis des Saulus in Damaskus

19 Und nachdem er Speise genommen hatte, wurde er gestärkt. Er war aber etliche Tage bei den Jüngern, die in Damaskus waren. 20 Und alsbald predigte er in den Synagogen Jesum, daß dieser der Sohn Gottes ist. 21 Alle aber, die es hörten, gerieten außer sich und sagten: Ist dieser nicht der, welcher in Jerusalem die zerstörte, welche diesen Namen anrufen, und dazu hierhergekommen war, auf daß er sie gebunden zu den Hohenpriestern führe? (Apostelgeschichte 8.1) (Apostelgeschichte 26.10) 22 Saulus aber erstarkte um so mehr und brachte die Juden, die in Damaskus wohnten, in Verwirrung, indem er bewies, daß dieser der Christus ist. (Apostelgeschichte 18.28) 23 Als aber viele Tage verflossen waren, ratschlagten die Juden miteinander, ihn umzubringen. 24 Es wurde aber dem Saulus ihr Anschlag bekannt. Und sie bewachten auch die Tore sowohl bei Tage als bei Nacht, damit sie ihn umbrächten. 25 Die Jünger aber nahmen ihn bei der Nacht und ließen ihn durch die Mauer hinab, indem sie ihn in einem Korbe hinunterließen. (2. Korinther 11.32-33)

Zeugnis des Saulus in Jerusalem

26 Als er aber nach Jerusalem gekommen war, versuchte er, sich den Jüngern anzuschließen; und alle fürchteten sich vor ihm, da sie nicht glaubten, daß er ein Jünger sei. (Galater 1.17-19) 27 Barnabas aber nahm ihn und brachte ihn zu den Aposteln und erzählte ihnen, wie er auf dem Wege den Herrn gesehen habe, und daß derselbe zu ihm geredet, und wie er in Damaskus freimütig im Namen Jesu gesprochen habe. 28 Und er ging mit ihnen aus und ein in Jerusalem [und] sprach freimütig im Namen des Herrn. 29 Und er redete und stritt mit den Hellenisten; sie aber trachteten, ihn umzubringen. 30 Als die Brüder es aber erfuhren, brachten sie ihn nach Cäsarea hinab und sandten ihn hinweg nach Tarsus. (Galater 1.21) 31 So hatten denn die Versammlungen durch ganz Judäa und Galiläa und Samaria hin Frieden und wurden erbaut und wandelten in der Furcht des Herrn und wurden vermehrt durch den Trost des Heiligen Geistes.

Heilung des Äneas

32 Es geschah aber, daß Petrus, indem er allenthalben hindurchzog, auch zu den Heiligen hinabkam, die zu Lydda wohnten. 33 Er fand aber daselbst einen gewissen Menschen, mit Namen Äneas, der seit acht Jahren zu Bett lag, welcher gelähmt war. 34 Und Petrus sprach zu ihm: Äneas! Jesus, der Christus, heilt dich; stehe auf und bette dir selbst! Und alsbald stand er auf. 35 Und es sahen ihn alle, die zu Lydda und Saron wohnten, welche sich zum Herrn bekehrten.

Auferweckung der Tabita

36 In Joppe aber war eine gewisse Jüngerin, mit Namen Tabitha, was verdolmetscht heißt: Dorkas; diese war voll guter Werke und Almosen, die sie übte. 37 Es geschah aber in jenen Tagen, daß sie krank wurde und starb. Und als sie sie gewaschen hatten, legten sie sie auf den Obersaal. 38 Da aber Lydda nahe bei Joppe war, sandten die Jünger, als sie gehört hatten, daß Petrus daselbst sei, zwei Männer zu ihm und baten: Zögere nicht, zu uns zu kommen. 39 Petrus aber stand auf und ging mit ihnen; und als er angekommen war, führten sie ihn auf den Obersaal. Und alle Witwen traten weinend zu ihm und zeigten ihm die Leibröcke und Kleider, welche die Dorkas gemacht hatte, während sie bei ihnen war. 40 Petrus aber trieb alle hinaus, kniete nieder und betete. Und er wandte sich zu dem Leichnam und sprach: Tabitha, stehe auf! Sie aber schlug ihre Augen auf, und als sie den Petrus sah, setzte sie sich auf. (Markus 5.41) 41 Er aber gab ihr die Hand und richtete sie auf; er rief aber die Heiligen und die Witwen und stellte sie lebend dar. 42 Es wurde aber durch ganz Joppe hin kund, und viele glaubten an den Herrn. 43 Es geschah aber, daß er viele Tage in Joppe blieb, bei einem gewissen Simon, einem Gerber.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"