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Apostelgeschichte - Kapitel 3

Heilung eines Lahmgeborenen

1 Petrus aber und Johannes gingen zusammen hinauf in den Tempel um die Stunde des Gebets, die neunte. 2 Und ein gewisser Mann, der von seiner Mutter Leibe an lahm war, wurde getragen, welchen sie täglich an die Pforte des Tempels setzten, die man die schöne nennt, um Almosen zu erbitten von denen, die in den Tempel gingen. 3 Als dieser Petrus und Johannes sah, wie sie in den Tempel eintreten wollten, bat er, daß er ein Almosen empfinge. 4 Petrus aber blickte unverwandt mit Johannes auf ihn hin und sprach: Sieh uns an! 5 Er aber gab acht auf sie, in der Erwartung, etwas von ihnen zu empfangen. 6 Petrus aber sprach: Silber und Gold habe ich nicht; was ich aber habe, das gebe ich dir: In dem Namen Jesu Christi, des Nazaräers, [stehe auf und] wandle! 7 Und er ergriff ihn bei der rechten Hand und richtete ihn auf. Alsbald aber wurden seine Füße und seine Knöchel stark, 8 und aufspringend stand er und wandelte; und er ging mit ihnen in den Tempel, wandelte und sprang und lobte Gott. 9 Und das ganze Volk sah ihn wandeln und Gott loben; 10 und sie erkannten ihn, daß er der war, welcher um das Almosen an der schönen Pforte des Tempels gesessen; und sie wurden mit Verwunderung und Erstaunen erfüllt über das, was sich mit ihm ereignet hatte. 11 Während er aber den Petrus und Johannes festhielt, lief das ganze Volk voll Erstaunen zu ihnen zusammen in der Säulenhalle die Salomonshalle genannt wird. (Johannes 10.23) (Apostelgeschichte 5.12)

Zweite Predigt des Petrus

12 Als aber Petrus es sah, antwortete er dem Volke: Männer von Israel, was verwundert ihr euch hierüber, oder was sehet ihr unverwandt auf uns, als hätten wir aus eigener Kraft oder Frömmigkeit ihn wandeln gemacht? 13 Der Gott Abrahams und Isaaks und Jakobs, der Gott unserer Väter, hat seinen Knecht Jesus verherrlicht, den ihr überliefert und angesichts des Pilatus verleugnet habt, als dieser geurteilt hatte, ihn loszugeben. 14 Ihr aber habt den Heiligen und Gerechten verleugnet und gebeten, daß euch ein Mann, der ein Mörder war, geschenkt würde; (Matthäus 27.20-21) 15 den Urheber des Lebens aber habt ihr getötet, welchen Gott aus den Toten auferweckt hat, wovon wir Zeugen sind. 16 Und durch Glauben an seinen Namen hat sein Name diesen, den ihr sehet und kennet, stark gemacht; und der Glaube, der durch ihn ist, hat ihm diese vollkommene Gesundheit gegeben vor euch allen. 17 Und jetzt, Brüder, ich weiß, daß ihr in Unwissenheit gehandelt habt, gleichwie auch eure Obersten. (Lukas 23.34) 18 Gott aber hat also erfüllt, was er durch den Mund aller Propheten zuvor verkündigt hat, daß sein Christus leiden sollte. (Lukas 24.44) 19 So tut nun Buße und bekehret euch, daß eure Sünden ausgetilgt werden, damit Zeiten der Erquickung kommen vom Angesicht des Herrn, (Apostelgeschichte 2.38) 20 und er den euch zuvorverordneten Jesus Christus sende, 21 welchen freilich der Himmel aufnehmen muß bis zu den Zeiten der Wiederherstellung aller Dinge, von welchen Gott durch den Mund seiner heiligen Propheten von jeher geredet hat. 22 Moses hat schon gesagt: "Einen Propheten wird euch der Herr, euer Gott, aus euren Brüdern erwecken, gleich mir; auf ihn sollt ihr hören in allem, was irgend er zu euch reden wird. 23 Es wird aber geschehen, jede Seele, die irgend auf jenen Propheten nicht hören wird, soll aus dem Volke ausgerottet werden." 24 Aber auch alle Propheten, von Samuel an und der Reihe nach, so viele ihrer geredet haben, haben auch diese Tage verkündigt. (2. Samuel 7.12-16) 25 Ihr seid die Söhne der Propheten und des Bundes, den Gott unseren Vätern verordnet hat, indem er zu Abraham sprach: "Und in deinem Samen werden gesegnet werden alle Geschlechter der Erde". 26 Euch zuerst hat Gott, als er seinen Knecht erweckte, ihn gesandt, euch zu segnen, indem er einen jeden von euren Bosheiten abwendet. (Apostelgeschichte 13.46)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)