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Apostelgeschichte - Kapitel 28

Aufenthalt auf Melite

1 Und als wir gerettet waren, da erfuhren wir, daß die Insel Melite heiße. 2 Die Eingeborenen aber erzeigten uns eine nicht gewöhnliche Freundlichkeit, denn sie zündeten ein Feuer an und nahmen uns alle zu sich wegen des eingetretenen Regens und wegen der Kälte. (2. Korinther 11.27) 3 Als aber Paulus eine [gewisse] Menge Reiser zusammenraffte und auf das Feuer legte, kam infolge der Hitze eine Natter heraus und hängte sich an seine Hand. 4 Als aber die Eingeborenen das Tier an seiner Hand hängen sahen, sagten sie zueinander: Jedenfalls ist dieser Mensch ein Mörder, welchen Dike, obschon er aus dem Meere gerettet ist, nicht leben läßt. 5 Er nun schüttelte das Tier in das Feuer ab und erlitt nichts Schlimmes. (Markus 16.18) 6 Sie aber erwarteten, daß er aufschwellen oder plötzlich tot hinfallen würde. Als sie aber lange warteten und sahen, daß ihm nichts Ungewöhnliches geschah, änderten sie ihre Meinung und sagten, er sei ein Gott. (Apostelgeschichte 14.11) 7 In der Umgebung jenes Ortes aber besaß der Erste der Insel, mit Namen Publius, Ländereien; der nahm uns auf und beherbergte uns drei Tage freundlich. 8 Es geschah aber, daß der Vater des Publius, von Fieber und Ruhr befallen, daniederlag. Zu dem ging Paulus hinein, und als er gebetet hatte, legte er ihm die Hände auf und heilte ihn. 9 Als dies aber geschehen war, kamen auch die übrigen auf der Insel, welche Krankheiten hatten, herzu und wurden geheilt; 10 diese ehrten uns auch mit vielen Ehren, und als wir abfuhren, luden sie uns auf, was uns nötig war.

Weiterreise nach Rom

11 Nach drei Monaten aber fuhren wir ab in einem alexandrinischen Schiffe, das auf der Insel überwintert hatte, mit dem Zeichen der Dioskuren. 12 Und als wir in Syrakus gelandet waren, blieben wir drei Tage. 13 Von dort fuhren wir herum und kamen nach Rhegium; und da nach einem Tage sich ein Südwind erhob, kamen wir den zweiten Tag nach Puteoli, 14 wo wir Brüder fanden und gebeten wurden, sieben Tage bei ihnen zu bleiben; und so kamen wir nach Rom. 15 Und von dort kamen die Brüder, als sie von uns gehört hatten, uns bis Appii-Forum und Tres-Tabernä entgegen; und als Paulus sie sah, dankte er Gott und faßte Mut. 16 Als wir aber nach Rom kamen, [überlieferte der Hauptmann die Gefangenen dem Oberbefehlshaber; aber] dem Paulus wurde erlaubt, mit dem Kriegsknechte, der ihn bewachte, für sich zu bleiben. (Apostelgeschichte 27.3)

Gefangenschaft und Wirken des Paulus in Rom

17 Es geschah aber nach drei Tagen, daß er die, welche die Ersten der Juden waren, zusammenberief. Als sie aber zusammengekommen waren, sprach er zu ihnen: Brüder! ich, der ich nichts wider das Volk oder die väterlichen Gebräuche getan habe, bin gefangen aus Jerusalem in die Hände der Römer überliefert worden, (Apostelgeschichte 23.1) 18 welche, nachdem sie mich verhört hatten, mich loslassen wollten, weil keine Ursache des Todes an mir war. 19 Als aber die Juden widersprachen, war ich gezwungen, mich auf den Kaiser zu berufen, nicht als hätte ich wider meine Nation etwas zu klagen. (Apostelgeschichte 25.11) 20 Um dieser Ursache willen nun habe ich euch herbeigerufen, euch zu sehen und zu euch zu reden; denn wegen der Hoffnung Israels bin ich mit dieser Kette umgeben. (Apostelgeschichte 26.6-7) 21 Sie aber sprachen zu ihm: Wir haben über dich weder Briefe von Judäa empfangen, noch ist jemand von den Brüdern hergekommen und hat uns über dich etwas Böses berichtet oder gesagt. 22 Aber wir begehren von dir zu hören, welche Gesinnung du hast; denn von dieser Sekte ist uns bekannt, daß ihr allenthalben widersprochen wird. (Lukas 2.34) (Apostelgeschichte 24.14) 23 Als sie ihm aber einen Tag bestimmt hatten, kamen mehrere zu ihm in die Herberge, welchen er die Wahrheit auslegte, indem er das Reich Gottes bezeugte und sie zu überzeugen suchte von Jesu, sowohl aus dem Gesetz Moses' als auch den Propheten, von frühmorgens bis zum Abend. 24 Und etliche wurden überzeugt von dem, was gesagt wurde, andere aber glaubten nicht. 25 Als sie aber unter sich uneins waren, gingen sie weg, als Paulus ein Wort sprach: Trefflich hat der Heilige Geist durch Jesaias, den Propheten, zu unseren Vätern geredet 26 und gesagt: "Gehe hin zu diesem Volke und sprich: Hörend werdet ihr hören und nicht verstehen, und sehend werdet ihr sehen und nicht wahrnehmen. 27 Denn das Herz dieses Volkes ist dick geworden, und mit den Ohren haben sie schwer gehört, und ihre Augen haben sie geschlossen, damit sie nicht etwa mit den Augen sehen und mit den Ohren hören und mit dem Herzen verstehen und sich bekehren und ich sie heile." 28 So sei euch nun kund, daß dieses Heil Gottes den Nationen gesandt ist; sie werden auch hören. (Apostelgeschichte 13.46) 29 [Und als er dies gesagt hatte, gingen die Juden weg und hatten viel Wortwechsel unter sich.] 30 Er aber blieb zwei ganze Jahre in seinem eigenen gemieteten Hause und nahm alle auf, die zu ihm kamen, 31 indem er das Reich Gottes predigte und die Dinge, welche den Herrn Jesum Christum betreffen, mit aller Freimütigkeit ungehindert lehrte. (Epheser 6.20)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)