zurückEinzelansichtvor

Apostelgeschichte - Kapitel 22

Rede des Paulus an das Volk

1 Brüder und Väter, höret jetzt meine Verantwortung an euch! 2 Als sie aber hörten, daß er sie in hebräischer Mundart anredete, beobachteten sie desto mehr Stille. Und er spricht: (Apostelgeschichte 21.40) 3 Ich bin ein jüdischer Mann, geboren zu Tarsus in Cilicien; aber auferzogen in dieser Stadt zu den Füßen Gamaliels, unterwiesen nach der Strenge des väterlichen Gesetzes, war ich, wie ihr alle heute seid, ein Eiferer für Gott; (Apostelgeschichte 5.34) (Apostelgeschichte 9.1) (Apostelgeschichte 26.9) 4 der ich diesen Weg verfolgt habe bis zum Tode, indem ich sowohl Männer als Weiber band und in die Gefängnisse überlieferte, (Apostelgeschichte 8.3) 5 wie auch der Hohepriester und die ganze Ältestenschaft mir Zeugnis gibt, von denen ich auch Briefe an die Brüder empfing und nach Damaskus reiste, um auch diejenigen, die dort waren, gebunden nach Jerusalem zu führen, auf daß sie gestraft würden. 6 Es geschah mir aber, als ich reiste und Damaskus nahte, daß um Mittag plötzlich aus dem Himmel ein großes Licht mich umstrahlte. 7 Und ich fiel zu Boden und hörte eine Stimme, die zu mir sprach: Saul, Saul, was verfolgst du mich? 8 Ich aber antwortete: Wer bist du, Herr? Und er sprach zu mir: Ich bin Jesus, der Nazaräer, den du verfolgst. 9 Die aber bei mir waren, sahen zwar das Licht [und wurden voll Furcht], aber die Stimme dessen, der mit mir redete, hörten sie nicht. 10 Ich sprach aber: Was soll ich tun, Herr? Der Herr aber sprach zu mir: Stehe auf und geh nach Damaskus, und daselbst wird dir von allem gesagt werden, was dir zu tun verordnet ist. 11 Als ich aber vor der Herrlichkeit jenes Lichtes nicht sehen konnte, wurde ich von denen, die bei mir waren, an der Hand geleitet und kam nach Damaskus. 12 Ein gewisser Ananias aber, ein frommer Mann nach dem Gesetz, der ein gutes Zeugnis hatte von allen daselbst wohnenden Juden, 13 kam zu mir, trat herzu und sprach zu mir: Bruder Saul, sei sehend! Und zu derselben Stunde schaute ich zu ihm auf. 14 Er aber sprach: Der Gott unserer Väter hat dich zuvor verordnet, seinen Willen zu erkennen und den Gerechten zu sehen und eine Stimme aus seinem Munde zu hören. 15 Denn du wirst ihm an alle Menschen ein Zeuge sein von dem, was du gesehen und gehört hast. 16 Und nun, was zögerst du? Stehe auf, laß dich taufen und deine Sünden abwaschen, indem du seinen Namen anrufst. 17 Es geschah mir aber, als ich nach Jerusalem zurückgekehrt war und in dem Tempel betete, daß ich in Entzückung geriet 18 und ihn sah, der zu mir sprach: Eile und geh schnell aus Jerusalem hinaus, denn sie werden dein Zeugnis über mich nicht annehmen. 19 Und ich sprach: Herr, sie selbst wissen, daß ich die an dich Glaubenden ins Gefängnis warf und in den Synagogen schlug; 20 und als das Blut deines Zeugen Stephanus vergossen wurde, stand auch ich dabei und willigte mit ein und verwahrte die Kleider derer, welche ihn umbrachten. (Apostelgeschichte 7.57) (Apostelgeschichte 8.1) 21 Und er sprach zu mir: Gehe hin, denn ich werde dich weit weg zu den Nationen senden. (Apostelgeschichte 13.2) 22 Sie hörten ihm aber zu bis zu diesem Worte und erhoben ihre Stimme und sagten: Hinweg von der Erde mit einem solchen, denn es geziemte sich nicht, daß er am Leben blieb! (Apostelgeschichte 21.36)

Paulus beruft sich auf sein römisches Bürgerrecht

23 Als sie aber schrieen und die Kleider wegschleuderten und Staub in die Luft warfen, 24 befahl der Oberste, daß er in das Lager gebracht würde, und sagte, man solle ihn mit Geißelhieben ausforschen, auf daß er erführe, um welcher Ursache willen sie also gegen ihn schrieen. 25 Als sie ihn aber mit den Riemen ausspannten, sprach Paulus zu dem Hauptmann, der dastand: Ist es euch erlaubt, einen Menschen, der ein Römer ist, und zwar unverurteilt, zu geißeln? (Apostelgeschichte 16.37) (Apostelgeschichte 23.27) 26 Als es aber der Hauptmann hörte, ging er hin und meldete dem Obersten und sprach: was hast du vor zu tun? Denn dieser Mensch ist ein Römer. 27 Der Oberste aber kam herzu und sprach zu ihm: Sage mir, bist du ein Römer? Er aber sprach: Ja. 28 Und der Oberste antwortete: Ich habe um eine große Summe dieses Bürgerrecht erworben. Paulus aber sprach: Ich aber bin sogar darin geboren. 29 Alsbald nun standen von ihm ab, die ihn ausforschen sollten; aber auch der Oberste fürchtete sich, als er erfuhr, daß er ein Römer sei, und weil er ihn gebunden hatte.

Paulus vor dem Hohen Rat

30 Des folgenden Tages aber, da er mit Gewißheit erfahren wollte, weshalb er von den Juden angeklagt sei, machte er ihn los und befahl, daß die Hohenpriester und das ganze Synedrium zusammenkommen sollten; und er führte Paulus hinab und stellte ihn vor sie.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)