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Apostelgeschichte - Kapitel 18

Tätigkeit des Paulus in Korinth

1 Nach diesem aber schied er von Athen und kam nach Korinth. 2 Und als er einen gewissen Juden fand, mit Namen Aquila, aus Pontus gebürtig, der kürzlich aus Italien gekommen war, und Priscilla, sein Weib, (weil Klaudius befohlen hatte, daß alle Juden sich aus Rom entfernen sollten), ging er zu ihnen, (Römer 16.3) 3 und weil er gleichen Handwerks war, blieb er bei ihnen und arbeitete; denn sie waren Zeltmacher ihres Handwerks. (Apostelgeschichte 20.34) (1. Korinther 4.12) 4 Er unterredete sich aber in der Synagoge an jedem Sabbath und überzeugte Juden und Griechen. 5 Als aber sowohl Silas als Timotheus aus Macedonien herabkamen, wurde Paulus hinsichtlich des Wortes gedrängt und bezeugte den Juden, daß Jesus der Christus sei. (Apostelgeschichte 17.14-15) (2. Korinther 1.19) 6 Als sie aber widerstrebten und lästerten, schüttelte er die Kleider aus und sprach zu ihnen: Euer Blut komme auf euren Kopf! Ich bin rein; von jetzt an werde ich zu den Nationen gehen. (Apostelgeschichte 13.51) (Apostelgeschichte 20.26) 7 Und er ging von dannen fort und kam in das Haus eines Gewissen, mit Namen Justus, welcher Gott anbetete, dessen Haus an die Synagoge stieß. 8 Krispus aber, der Vorsteher der Synagoge, glaubte an den Herrn mit seinem ganzen Hause; und viele der Korinther, welche hörten, glaubten und wurden getauft. (1. Korinther 1.14) (1. Korinther 1.19) 9 Der Herr aber sprach durch ein Gesicht in der Nacht zu Paulus: Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht! (1. Korinther 2.3) 10 Denn ich bin mit dir, und niemand soll dich angreifen, dir Übles zu tun; denn ich habe ein großes Volk in dieser Stadt. (Jeremia 1.8) (Johannes 10.16) 11 Und er hielt sich ein Jahr und sechs Monate auf und lehrte unter ihnen das Wort Gottes.

Vergebliche Anklage vor dem Prokonsul Gallio in Korinth

12 Als aber Gallion Prokonsul von Achaja war, traten die Juden einmütig gegen Paulus auf und führten ihn vor den Richterstuhl 13 und sagten: Dieser überredet die Menschen, Gott anzubeten, dem Gesetz zuwider. 14 Als aber Paulus den Mund öffnen wollte, sagte Gallion zu den Juden: Wenn es ein Unrecht oder eine böse Handlung wäre, o Juden, so hätte ich euch billigerweise ertragen; (Apostelgeschichte 25.18-20) 15 wenn es aber Streitfragen sind über Worte und Namen und das Gesetz, das ihr habt, so sehet ihr selbst zu, [denn] über diese Dinge will ich nicht Richter sein. (Johannes 18.31) 16 Und er trieb sie von dem Richterstuhl hinweg. 17 Alle aber ergriffen Sosthenes, den Vorsteher der Synagoge, und schlugen ihn vor dem Richterstuhl; und Gallion bekümmerte sich nicht um dies alles.

Rückreise über Ephesus nach Antiochia

18 Nachdem aber Paulus noch viele Tage dageblieben war, nahm er Abschied von den Brüdern und segelte nach Syrien ab, und mit ihm Priscilla und Aquila, nachdem er zu Kenchreä das Haupt geschoren hatte, denn er hatte ein Gelübde. (4. Mose 6.2) (4. Mose 6.5) (4. Mose 6.13) (4. Mose 6.18) (Apostelgeschichte 21.24) 19 Er kam aber nach Ephesus und ließ jene daselbst; er selbst aber ging in die Synagoge und unterredete sich mit den Juden. 20 Als sie ihn aber baten, daß er längere Zeit [bei ihnen] bleiben möchte, willigte er nicht ein, 21 sondern nahm Abschied von ihnen und sagte: [Ich muß durchaus das zukünftige Fest in Jerusalem halten] ich werde, wenn Gott will, wieder zu euch zurückkehren. Und er fuhr von Ephesus ab. (Jakobus 4.15) 22 Und als er zu Cäsarea gelandet war, ging er hinauf und begrüßte die Versammlung und zog hinab nach Antiochien. (Apostelgeschichte 21.15)

Beginn der dritten Missionsreise des Paulus - Apollos in Ephesus

23 Und als er einige Zeit daselbst zugebracht hatte, reiste er ab und durchzog der Reihe nach die galatische Landschaft und Phrygien und befestigte alle Jünger. 24 Ein gewisser Jude aber, mit Namen Apollos, aus Alexandrien gebürtig, ein beredter Mann, der mächtig war in den Schriften, kam nach Ephesus. (1. Korinther 3.5-6) 25 Dieser war in dem Wege des Herrn unterwiesen, und, brünstig im Geist, redete und lehrte er sorgfältig die Dinge von Jesu, wiewohl er nur die Taufe Johannes' kannte. (Apostelgeschichte 19.3) 26 Und dieser fing an, freimütig in der Synagoge zu reden. Als aber Aquila und Priscilla ihn hörten, nahmen sie ihn zu sich und legten ihm den Weg Gottes genauer aus. 27 Als er aber nach Achaja reisen wollte, schrieben die Brüder den Jüngern und ermahnten sie, ihn aufzunehmen. Dieser war, als er hinkam, den Glaubenden durch die Gnade sehr behilflich; 28 denn kräftig widerlegte er die Juden öffentlich, indem er durch die Schriften bewies, daß Jesus der Christus ist. (Apostelgeschichte 9.22) (Apostelgeschichte 17.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)