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Apostelgeschichte - Kapitel 16

Timotheus wird Begleiter des Paulus

1 Er gelangte aber nach Derbe und Lystra. Und siehe, daselbst war ein gewisser Jünger, mit Namen Timotheus, der Sohn eines jüdischen gläubigen Weibes, aber eines griechischen Vaters; (Apostelgeschichte 17.14) (Apostelgeschichte 19.22) (Apostelgeschichte 20.4) (Philipper 2.19-22) (1. Thessalonicher 3.2) (1. Thessalonicher 3.6) (2. Timotheus 1.5) 2 welcher ein gutes Zeugnis hatte von den Brüdern in Lystra und Ikonium. 3 Paulus wollte, daß dieser mit ihm ausgehe, und er nahm und beschnitt ihn um der Juden willen, die in jenen Orten waren; denn sie kannten alle seinen Vater, daß er ein Grieche war. (Galater 2.3) 4 Als sie aber die Städte durchzogen, teilten sie ihnen zur Beobachtung die Beschlüsse mit, welche von den Aposteln und Ältesten in Jerusalem festgesetzt waren. (Apostelgeschichte 15.23) 5 Die Versammlungen nun wurden im Glauben befestigt und vermehrten sich täglich an Zahl.

Ruf nach Mazedonien

6 Sie durchzogen aber Phrygien und die galatische Landschaft, nachdem sie von dem Heiligen Geiste verhindert worden waren, das Wort in Asien zu reden; (Apostelgeschichte 18.23) 7 als sie aber gegen Mysien hin kamen, versuchten sie nach Bithynien zu reisen, und der Geist Jesu erlaubte es ihnen nicht. 8 Als sie aber an Mysien vorübergezogen waren, gingen sie nach Troas hinab. 9 Und es erschien dem Paulus in der Nacht ein Gesicht: Ein gewisser macedonischer Mann stand da und bat ihn und sprach: Komm herüber nach Macedonien und hilf uns! 10 Als er aber das Gesicht gesehen hatte, suchten wir alsbald nach Macedonien abzureisen, indem wir schlossen, daß der Herr uns gerufen habe, ihnen das Evangelium zu verkündigen.

Reise nach Philippi - Bekehrung der Lydia

11 Wir fuhren nun von Troas ab und kamen geraden Laufs nach Samothrace, und des folgenden Tages nach Neapolis, 12 und von da nach Philippi, welches die erste Stadt jenes Teiles von Macedonien ist, eine Kolonie. In dieser Stadt aber verweilten wir einige Tage. 13 Und am Tage des Sabbaths gingen wir hinaus vor das Tor an einen Fluß, wo es gebräuchlich war, das Gebet zu verrichten; und wir setzten uns nieder und redeten zu den Weibern, die zusammengekommen waren. 14 Und ein gewisses Weib, mit Namen Lydia, eine Purpurkrämerin aus der Stadt Thyatira, welche Gott anbetete, hörte zu, deren Herz der Herr auftat, daß sie achtgab auf das, was von Paulus geredet wurde. 15 Als sie aber getauft worden war und ihr Haus, bat sie und sagte: Wenn ihr urteilet, daß ich dem Herrn treu sei, so kehret in mein Haus ein und bleibet. Und sie nötigte uns.

Die Magd mit dem Wahrsagegeist - Paulus und Silas in Gefangenschaft

16 Es geschah aber, als wir zum Gebet gingen, daß uns eine gewisse Magd begegnete, die einen Wahrsagergeist hatte, welche ihren Herren vielen Gewinn brachte durch Wahrsagen. 17 Diese folgte dem Paulus und uns nach und schrie und sprach: Diese Menschen sind Knechte Gottes, des Höchsten, die euch den Weg des Heils verkündigen. (Markus 1.24) (Markus 1.34) 18 Dies aber tat sie viele Tage. Paulus aber, tiefbetrübt, wandte sich um und sprach zu dem Geiste: Ich gebiete dir in dem Namen Jesu Christi, von ihr auszufahren! Und er fuhr aus zu derselben Stunde. (Markus 16.17) 19 Als aber ihre Herren sahen, daß die Hoffnung auf ihren Gewinn dahin war, griffen sie Paulus und Silas und schleppten sie auf den Markt zu den Vorstehern. 20 Und sie führten sie zu den Hauptleuten und sprachen: Diese Menschen, welche Juden sind, verwirren ganz und gar unsere Stadt (Apostelgeschichte 17.6) 21 und verkündigen Gebräuche, die uns nicht erlaubt sind anzunehmen noch auszuüben, da wir Römer sind. 22 Und die Volksmenge erhob sich zugleich wider sie, und die Hauptleute rissen ihnen die Kleider ab und befahlen, sie mit Ruten zu schlagen. (2. Korinther 11.25) (Philipper 1.30) (1. Thessalonicher 2.2) 23 Und als sie ihnen viele Schläge gegeben hatten, warfen sie sie ins Gefängnis und befahlen dem Kerkermeister, sie sicher zu verwahren. 24 Dieser warf sie, als er solchen Befehl empfangen hatte, in das innerste Gefängnis und befestigte ihre Füße in dem Stock.

Bekehrung des Kerkermeisters

25 Um Mitternacht aber beteten Paulus und Silas und lobsangen Gott; und die Gefangenen hörten ihnen zu. 26 Plötzlich aber geschah ein großes Erdbeben, so daß die Grundfesten des Gefängnisses erschüttert wurden; und alsbald öffneten sich alle Türen, und aller Bande wurden gelöst. 27 Als aber der Kerkermeister aus dem Schlafe aufwachte und die Türen des Gefängnisses geöffnet sah, zog er das Schwert und wollte sich umbringen, indem er meinte, die Gefangenen wären entflohen. 28 Paulus aber rief mit lauter Stimme und sprach: Tue dir nichts Übles, denn wir sind alle hier. 29 Er aber forderte Licht und sprang hinein; und zitternd fiel er vor Paulus und Silas nieder. 30 Und er führte sie heraus und sprach: Ihr Herren, was muß ich tun, auf daß ich errettet werde? (Apostelgeschichte 2.37) 31 Sie aber sprachen: Glaube an den Herrn Jesus, und du wirst errettet werden, du und dein Haus. 32 Und sie redeten das Wort des Herrn zu ihm samt allen, die in seinem Hause waren. 33 Und er nahm sie in jener Stunde der Nacht zu sich und wusch ihnen die Striemen ab; und er wurde getauft, er und alle die Seinigen alsbald. 34 Und er führte sie hinauf in sein Haus, setzte ihnen einen Tisch vor und frohlockte, an Gott gläubig geworden, mit seinem ganzen Hause.

Befreiung des Paulus und Silas

35 Als es aber Tag geworden war, sandten die Hauptleute die Rutenträger und sagten: Laß jene Menschen los. 36 Der Kerkermeister aber berichtete dem Paulus diese Worte: Die Hauptleute haben gesandt, daß ihr losgelassen würdet; so gehet denn jetzt hinaus und ziehet hin in Frieden. 37 Paulus aber sprach zu ihnen: Nachdem sie uns, die wir Römer sind, öffentlich unverurteilt geschlagen, haben sie uns ins Gefängnis geworfen, und jetzt stoßen sie uns heimlich aus? Nicht doch; sondern laß sie selbst kommen und uns hinausführen. (Apostelgeschichte 22.25) 38 Die Rutenträger aber meldeten diese Worte den Hauptleuten; und sie fürchteten sich, als sie hörten, daß sie Römer seien. 39 Und sie kamen und redeten ihnen zu; und sie führten sie hinaus und baten sie, daß sie aus der Stadt gehen möchten. 40 Als sie aber aus dem Gefängnis herausgegangen waren, gingen sie zu der Lydia; und als sie die Brüder gesehen hatten, ermahnten sie sie und gingen weg.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)