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Apostelgeschichte - Kapitel 1

Vorwort

1 Den ersten Bericht habe ich verfaßt, o Theophilus, von allem, was Jesus anfing, sowohl zu tun als auch zu lehren, (Lukas 1.3) 2 bis zu dem Tage, an welchem er aufgenommen wurde, nachdem er den Aposteln, die er sich auserwählt, durch den Heiligen Geist Befehl gegeben hatte; (Matthäus 28.19-20) 3 welchen er sich auch nach seinem Leiden in vielen sicheren Kennzeichen lebendig dargestellt hat, indem er vierzig Tage hindurch von ihnen gesehen wurde und über die Dinge redete, welche das Reich Gottes betreffen.

Jesu Himmelfahrt

4 Und als er mit ihnen versammelt war, befahl er ihnen, sich nicht von Jerusalem zu entfernen, sondern auf die Verheißung des Vaters zu warten - die ihr von mir gehört habt; (Lukas 24.49) (Johannes 15.26) 5 denn Johannes taufte zwar mit Wasser, ihr aber werdet mit Heiligem Geiste getauft werden nach nunmehr nicht vielen Tagen. (Matthäus 3.11) 6 Sie nun, als sie zusammengekommen waren, fragten ihn und sagten: Herr, stellst du in dieser Zeit dem Israel das Reich wieder her? (Lukas 19.11) (Lukas 24.21) 7 Er sprach aber zu ihnen: Es ist nicht eure Sache, Zeiten oder Zeitpunkte zu wissen, die der Vater in seine eigene Gewalt gesetzt hat. (Matthäus 24.36) 8 Aber ihr werdet Kraft empfangen, wenn der Heilige Geist auf euch gekommen ist; und ihr werdet meine Zeugen sein, sowohl in Jerusalem als auch in ganz Judäa und Samaria und bis an das Ende der Erde. (Lukas 24.48) (Apostelgeschichte 8.11) 9 Und als er dies gesagt hatte, wurde er emporgehoben, indem sie es sahen, und eine Wolke nahm ihn auf von ihren Augen hinweg. (Markus 16.19) (Lukas 24.51) 10 Und wie sie unverwandt gen Himmel schauten, als er auffuhr, siehe, da standen zwei Männer in weißem Kleide bei ihnen, (Lukas 24.4) 11 welche auch sprachen: Männer von Galiläa, was stehet ihr und sehet hinauf gen Himmel? Dieser Jesus, der von euch weg in den Himmel aufgenommen worden ist, wird also kommen, wie ihr ihn habt hingehen sehen in den Himmel. (Lukas 21.27) 12 Da kehrten sie nach Jerusalem zurück von dem Berge, welcher Ölberg heißt, der nahe bei Jerusalem ist, einen Sabbathweg entfernt. (Lukas 24.50) (Lukas 24.52-53) 13 Und als sie hineingekommen waren, stiegen sie auf den Obersaal, wo sie blieben: sowohl Petrus, als Johannes und Jakobus und Andreas, Philippus und Thomas, Bartholomäus und Matthäus, Jakobus, Alphäus' Sohn, und Simon, der Eiferer, und Judas, Jakobus' Bruder. (Lukas 6.13-16) 14 Diese alle verharrten einmütig im Gebet mit etlichen Weibern und Maria, der Mutter Jesu, und mit seinen Brüdern. (Johannes 7.3)

Wahl des Matthias zum Apostel

15 Und in diesen Tagen stand Petrus in der Mitte der Brüder auf und sprach (es war aber eine Menge von etwa hundertzwanzig beisammen): (Johannes 21.15-19) 16 Brüder, es mußte die Schrift erfüllt werden, welche der Heilige Geist durch den Mund Davids vorhergesagt hat über Judas, der denen, die Jesum griffen, ein Wegweiser geworden ist. (Psalm 41.10) 17 Denn er war unter uns gezählt und hatte das Los dieses Dienstes empfangen. 18 (Dieser nun hat zwar von dem Lohne der Ungerechtigkeit einen Acker erworben und ist, kopfüber gestürzt, mitten entzwei geborsten, und alle seine Eingeweide sind ausgeschüttet worden. (Matthäus 27.3) 19 Und es ist allen Bewohnern von Jerusalem kundgeworden, so daß jener Acker in ihrer [eigenen] Mundart Akeldama, das ist Blutacker, genannt worden ist.) 20 Denn es steht im Buche der Psalmen geschrieben: "Seine Wohnung werde öde, und es sei niemand, der darin wohne", und: "Sein Aufseheramt empfange ein anderer". 21 Es muß nun von den Männern, die mit uns gegangen sind in all der Zeit, in welcher der Herr Jesus bei uns ein- und ausging, (Johannes 15.27) 22 anfangend von der Taufe Johannes' bis zu dem Tage, an welchem er von uns aufgenommen wurde - von diesen muß einer ein Zeuge seiner Auferstehung mit uns werden. 23 Und sie stellten zwei dar: Joseph, genannt Barsabas, der Justus zubenamt war, und Matthias. 24 Und sie beteten und sprachen: Du, Herr, Herzenskündiger aller, zeige von diesen beiden den einen an, den du auserwählt hast, (Apostelgeschichte 6.6) 25 um das Los dieses Dienstes und Apostelamtes zu empfangen, von welchem Judas abgewichen ist, um an seinen eigenen Ort zu gehen. 26 Und sie gaben Lose über sie; und das Los fiel auf Matthias, und er wurde den elf Aposteln zugezählt. (Sprüche 16.33)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)