Das fünfte Gesicht: Das sichere Eintreffen des Gerichts - Zerstreuung Israels
1Und ich sah den Herrn an dem Altar stehen; und er sprach: Schlage auf den Säulenknauf, daß die Schwellen erbeben, und zerschmettere sie auf ihrer aller Haupt; und ich werde ihren Rest mit dem Schwerte umbringen; kein Flüchtling von ihnen soll entfliehen und kein Entronnener von ihnen davonkommen.2Wenn sie in den Scheol einbrechen, wird von dort meine Hand sie holen; und wenn sie in den Himmel hinaufsteigen, werde ich von dort sie herniederbringen;(Psalm 139.8)3und wenn sie sich auf den Gipfel des Karmel verbergen, werde ich von dort sie hervorsuchen und holen; und wenn sie sich, vor meinen Augen hinweg, im Grunde des Meeres verstecken, werde ich von dort die Schlange entbieten, und sie wird sie beißen;4und wenn sie vor ihren Feinden her in Gefangenschaft ziehen, werde ich von dort das Schwert entbieten, und es wird sie umbringen. Und ich werde mein Auge wider sie richten zum Bösen und nicht zum Guten.(Jeremia 44.11)5Und der Herr, Jehova der Heerscharen, der das Land anrührt, und es zerfließt, und es trauern alle, die darin wohnen, und es steigt empor insgesamt, wie der Nil, und sinkt zurück, wie der Strom Ägyptens;(Amos 8.8)6der seine Obergemächer im Himmel gebaut und seine Gewölbe über der Erde gegründet hat; der den Wassern des Meeres ruft und sie ausgießt über die Fläche der Erde: Jehova ist sein Name.(Amos 5.8)7Seid ihr mir nicht wie die Kinder der Äthiopier, Kinder Israel? spricht Jehova. Habe ich nicht Israel aus dem Lande Ägypten heraufgeführt, und die Philister aus Kaphtor und die Syrer aus Kir?(5. Mose 7.7)(Jeremia 47.4)8Siehe, die Augen des Herrn, Jehovas, sind wider das sündige Königreich, und ich will es vom Erdboden hinweg vertilgen; nur daß ich das Haus Jakob nicht gänzlich vertilgen werde, spricht Jehova.9Denn siehe, ich will gebieten und will das Haus Israel unter allen Nationen schütteln, wie Getreide in einem Siebe geschüttelt wird; und nicht ein Körnchen wird zur Erde fallen.10Alle Sünder meines Volkes werden durchs Schwert sterben, die da sprechen: Das Unglück wird uns nicht nahen und nicht an uns herankommen.(Amos 6.3)
Das kommende Königreich und die Wiederherstellung Israels
11An jenem Tage werde ich die verfallene Hütte Davids aufrichten und ihre Risse vermauern und ihre Trümmer aufrichten, und ich werde sie bauen wie in den Tagen vor alters;12auf daß sie den Überrest Edoms und all die Nationen in Besitz nehmen, über welche mein Name genannt werden wird, spricht Jehova, der dieses tut.13Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da der Pflüger an den Schnitter und der Traubentreter an den Säemann reichen wird; und die Berge werden träufeln von Most, und alle Hügel werden zerfließen.(3. Mose 26.5)14Und ich werde die Gefangenschaft meines Volkes Israel wenden; und sie werden die verwüsteten Städte aufbauen und bewohnen, und Weinberge pflanzen und deren Wein trinken, und deren Gärten anlegen und deren Frucht essen.(5. Mose 30.3)(Jesaja 65.21)15Und ich werde sie in ihrem Lande pflanzen; und sie sollen nicht mehr herausgerissen werden aus ihrem Lande, das ich ihnen gegeben habe, spricht Jehova, dein Gott.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)