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Amos - Kapitel 7

Drei Gesichte vom kommenden Gericht - Ausweisung des Amos aus Bethel

1 Also ließ mich der Herr, Jehova, sehen: Siehe, er bildete Heuschrecken im Anfang des Spätgraswuchses; und siehe, es war das Spätgras nach dem Königsmähen. 2 Und es geschah, als sie das Kraut der Erde ganz abgefressen hatten, da sprach ich: Herr, Jehova, vergib doch! wie sollte Jakob bestehen? denn es ist klein. 3 Jehova ließ sich dieses gereuen: es soll nicht geschehen, sprach Jehova. 4 Also ließ mich der Herr, Jehova, sehen: Siehe, der Herr, Jehova rief, um mit Feuer zu richten; und es fraß die große Flut und fraß das Erbteil. 5 Da sprach ich: Herr, Jehova, laß doch ab! wie sollte Jakob bestehen? denn es ist klein. 6 Jehova ließ sich dieses gereuen: auch das soll nicht geschehen, sprach der Herr, Jehova. 7 Also ließ er mich sehen: Siehe, der Herr stand auf einer senkrechten Mauer, und ein Senkblei war in seiner Hand. 8 Und Jehova sprach zu mir: Was siehst du, Amos? Und ich sprach: Ein Senkblei. Und der Herr sprach: Siehe, ich lege ein Senkblei an mein Volk Israel, in seiner Mitte; ich werde fortan nicht mehr schonend an ihm vorübergehen. (Jesaja 34.11) (Amos 8.2) 9 Und die Höhen Isaaks werden verwüstet und die Heiligtümer Israels zerstört werden, und ich werde mit dem Schwerte wider das Haus Jerobeams aufstehen. 10 Da sandte Amazja, der Priester von Bethel, zu Jerobeam, dem König von Israel, und ließ ihm sagen: Amos hat eine Verschwörung wider dich angestiftet inmitten des Hauses Israel; das Land wird alle seine Worte nicht zu ertragen vermögen; (Jeremia 38.4) 11 denn so spricht Amos: Jerobeam wird durchs Schwert sterben, und Israel wird gewißlich aus seinem Lande weggeführt werden. 12 Und Amazja sprach zu Amos: Seher, geh, entfliehe in das Land Juda; und iß dort dein Brot, und dort magst du weissagen. (1. Samuel 9.9) 13 Aber in Bethel sollst du fortan nicht mehr weissagen; denn dies ist ein Heiligtum des Königs, und dies ein königlicher Wohnsitz. 14 Und Amos antwortete und sprach zu Amazja: Ich war kein Prophet und war kein Prophetensohn, sondern ich war ein Viehhirt und las Maulbeerfeigen. (Amos 1.1) 15 Und Jehova nahm mich hinter dem Kleinvieh weg, und Jehova sprach zu mir: Gehe hin, weissage meinem Volke Israel. - 16 Und nun höre das Wort Jehovas: Du sprichst: Du sollst nicht weissagen über Israel und sollst nicht reden über das Haus Isaak. (Amos 2.12) (Amos 7.13) 17 Darum spricht Jehova also: Dein Weib wird zur Hure werden in der Stadt, und deine Söhne und deine Töchter werden durchs Schwert fallen, und dein Land wird verteilt werden mit der Meßschnur, und du selbst wirst in einem unreinen Lande sterben; und Israel wird gewißlich aus seinem Lande weggeführt werden.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)