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Amos - Kapitel 5

Klage gegen Israel - Gottes Bußruf unter Hinweis auf den Tag des HERRN

1 Höret dieses Wort, das ich über euch erhebe, ein Klagelied, Haus Israel! 2 Sie ist gefallen, die Jungfrau Israel, sie wird nicht wieder aufstehen; sie liegt hingeworfen auf ihrem Lande, niemand richtet sie auf. 3 Denn so spricht der Herr, Jehova: Die Stadt, die zu tausend auszieht, wird hundert übrigbehalten, und die zu hundert auszieht, wird zehn übrigbehalten für das Haus Israel. 4 Denn so spricht Jehova zum Hause Israel: Suchet mich und lebet. (Jeremia 29.13) 5 Und suchet nicht Bethel auf, und gehet nicht nach Gilgal, und gehet nicht hinüber nach Beerseba; denn Gilgal wird gewißlich weggeführt und Bethel zunichte werden. (Hosea 4.15) (Amos 4.4) 6 Suchet Jehova und lebet, damit er nicht in das Haus Josephs eindringe wie ein Feuer und es verzehre, und für Bethel niemand da sei, der es lösche - 7 sie verwandeln das Recht in Wermut und werfen die Gerechtigkeit zu Boden; - (Jesaja 5.20) (Amos 6.12) 8 suchet den, der das Siebengestirn und den Orion gemacht hat, und den Todesschatten in Morgen verwandelt und den Tag zur Nacht verfinstert, der den Wassern des Meeres ruft und sie ausgießt über die Fläche der Erde: Jehova ist sein Name; (Hiob 38.31) (Amos 9.6) 9 der Verwüstung losbrechen läßt über den Starken, und Verwüstung kommt über die Feste. 10 Sie hassen den, der im Tore Recht spricht, und verabscheuen den, der Unsträflichkeit redet. (Jesaja 29.21) 11 Darum, weil ihr den Armen niedertretet und Getreidegaben von ihm nehmet, habt ihr Häuser von behauenen Steinen gebaut und werdet nicht darin wohnen, liebliche Weinberge gepflanzt und werdet deren Wein nicht trinken. (Zephanja 1.13) 12 Denn ich weiß, daß eurer Übertretungen viele, und daß eure Sünden zahlreich sind; - sie bedrängen den Gerechten, nehmen Lösegeld und beugen das Recht der Dürftigen im Tore. 13 Darum schweigt der Einsichtige in dieser Zeit, denn es ist eine böse Zeit. 14 Trachtet nach dem Guten und nicht nach dem Bösen, auf daß ihr lebet; und Jehova, der Gott der Heerscharen, wird also mit euch sein, wie ihr saget. 15 Hasset das Böse und liebet das Gute, und richtet das Recht auf im Tore; vielleicht wird Jehova, der Gott der Heerscharen, dem Überrest Josephs gnädig sein. (Psalm 34.15) (Römer 12.9) 16 Darum spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Herr, also: Auf allen Plätzen Wehklage! Und auf allen Gassen wird man sagen: Wehe, wehe! und man wird den Ackersmann zur Trauer rufen, und die des Klageliedes Kundigen zur Wehklage; 17 und in allen Weinbergen wird Wehklage sein. Denn ich werde durch deine Mitte ziehen, spricht Jehova. 18 Wehe denen, welche den Tag Jehovas herbeiwünschen! Wozu soll euch der Tag Jehovas sein? Er wird Finsternis sein und nicht Licht: (Joel 2.11) 19 wie wenn jemand vor dem Löwen flieht, und es begegnet ihm ein Bär; und er kommt nach Hause und stützt seine Hand an die Mauer, und es beißt ihn eine Schlange. 20 Wird denn nicht der Tag Jehovas Finsternis sein und nicht Licht, und Dunkelheit und nicht Glanz? 21 Ich hasse, ich verschmähe eure Feste, und eure Festversammlungen mag ich nicht riechen: (Jesaja 1.11-15) 22 denn wenn ihr mir Brandopfer und eure Speisopfer opfert, habe ich kein Wohlgefallen daran; und das Friedensopfer von eurem Mastvieh mag ich nicht ansehen. (Micha 6.6-7) 23 Tue den Lärm deiner Lieder von mir hinweg, und das Spiel deiner Harfen mag ich nicht hören. 24 Aber das Recht wälze sich einher wie Wasser, und die Gerechtigkeit wie ein immerfließender Bach! 25 Habt ihr mir vierzig Jahre in der Wüste Schlachtopfer und Speisopfer dargebracht, Haus Israel? (Apostelgeschichte 7.42-43) 26 Ja, ihr habt die Hütte eures Königs und das Gestell eurer Götzenbilder getragen, das Sternbild eures Gottes, die ihr euch gemacht hattet. 27 So werde ich euch jenseit Damaskus wegführen, spricht Jehova, Gott der Heerscharen ist sein Name.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)