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Amos - Kapitel 4

Strafrede gegen die üppigen Frauen und den entarteten Gottesdienst - Ankündigung des Gerichts nach vergeblichen Warnungen

1 Höret dieses Wort, ihr Kühe Basans, die ihr auf dem Berge Samarias seid, die ihr die Armen bedrücket, die Dürftigen mißhandelt, und zu euren Herren sprechet: Bringe her, daß wir trinken! 2 Geschworen hat der Herr, Jehova, bei seiner Heiligkeit: Siehe, Tage werden über euch kommen, da man euch an Haken wegschleppen wird, und euren Rest an Fischerangeln. 3 Und ihr werdet durch die Mauerrisse hinausgehen, eine jede vor sich hin, und ihr werdet nach Harmon hingeworfen werden, spricht Jehova. 4 Gehet nach Bethel und übertretet! nach Gilgal und mehret die Übertretung! Und bringet jeden Morgen eure Schlachtopfer, alle drei Tage eure Zehnten; (5. Mose 14.28) 5 und räuchert von dem Gesäuerten Dankopfer, und rufet aus, verkündet freiwillige Gaben! Denn also liebet ihr's, ihr Kinder Israel, spricht der Herr, Jehova. (3. Mose 2.11) 6 Und so habe auch ich euch reine Zähne gegeben in allen euren Städten und Mangel an Brot in allen euren Orten; und doch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. 7 Und auch ich habe euch den Regen entzogen, als noch drei Monate bis zur Ernte waren; und ich habe auf die eine Stadt regnen lassen, während ich auf die andere Stadt nicht regnen ließ; der eine Acker wurde beregnet, und der Acker, auf welchen es nicht regnete, verdorrte; (1. Könige 17.1) 8 und zwei, drei Städte wankten zu einer Stadt hin, um Wasser zu trinken, und wurden nicht satt. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. 9 Ich habe euch mit Kornbrand und mit Vergilben geschlagen; eine große Zahl eurer Gärten und eurer Weinberge und eurer Feigen- und eurer Olivenbäume fraß die Heuschrecke. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. (Haggai 1.11) 10 Ich habe die Pest unter euch gesandt in der Weise Ägyptens; ich habe eure Jünglinge mit dem Schwerte getötet, indem zugleich eure Rosse gefangen weggeführt wurden, und ich ließ den Gestank eurer Heerlager aufsteigen, und zwar in eure Nase. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. (2. Mose 9.3) 11 Ich habe eine Umkehrung unter euch angerichtet wie die Umkehrung von Sodom und Gomorra durch Gott; und ihr waret wie ein Brandscheit, das aus dem Feuer gerettet ist. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. - (1. Mose 19.24-25) (Sacharja 3.2) 12 Darum werde ich dir also tun, Israel. Weil ich dir dieses tun will, so schicke dich an, Israel, deinem Gott zu begegnen! 13 Denn siehe, der die Berge bildet und den Wind schafft, und dem Menschen kundtut, was sein Gedanke ist; der die Morgenröte und die Finsternis macht, und einherschreitet auf den Höhen der Erde: Jehova, Gott der Heerscharen, ist sein Name. (Micha 1.3)

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4. Mose - Kapitel 35

1 Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose: 2 "Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein. 4 Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter hinaus reichen. 5 Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche vor den Städten dienen. 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen. 8 Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben." (4. Mose 26.54) 9 Jahwe befahl Mose, 10 den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht, 11 sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 12 Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat. 13 Sechs Asylstädte sollt ihr haben, 14 drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan. 15 Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können. 16 Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt, 18 oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 19 Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 20 Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt, 21 oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft. 22 Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat, 23 oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte, 24 dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25 Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte. (3. Mose 21.10) 26 Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren. 29 Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt. 30 Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden. 32 Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des Priesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. (1. Mose 9.6) 34 Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch." (2. Mose 29.45)