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Amos - Kapitel 4

Strafrede gegen die üppigen Frauen und den entarteten Gottesdienst - Ankündigung des Gerichts nach vergeblichen Warnungen

1 Höret dieses Wort, ihr Kühe Basans, die ihr auf dem Berge Samarias seid, die ihr die Armen bedrücket, die Dürftigen mißhandelt, und zu euren Herren sprechet: Bringe her, daß wir trinken! 2 Geschworen hat der Herr, Jehova, bei seiner Heiligkeit: Siehe, Tage werden über euch kommen, da man euch an Haken wegschleppen wird, und euren Rest an Fischerangeln. 3 Und ihr werdet durch die Mauerrisse hinausgehen, eine jede vor sich hin, und ihr werdet nach Harmon hingeworfen werden, spricht Jehova. 4 Gehet nach Bethel und übertretet! nach Gilgal und mehret die Übertretung! Und bringet jeden Morgen eure Schlachtopfer, alle drei Tage eure Zehnten; (5. Mose 14.28) 5 und räuchert von dem Gesäuerten Dankopfer, und rufet aus, verkündet freiwillige Gaben! Denn also liebet ihr's, ihr Kinder Israel, spricht der Herr, Jehova. (3. Mose 2.11) 6 Und so habe auch ich euch reine Zähne gegeben in allen euren Städten und Mangel an Brot in allen euren Orten; und doch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. 7 Und auch ich habe euch den Regen entzogen, als noch drei Monate bis zur Ernte waren; und ich habe auf die eine Stadt regnen lassen, während ich auf die andere Stadt nicht regnen ließ; der eine Acker wurde beregnet, und der Acker, auf welchen es nicht regnete, verdorrte; (1. Könige 17.1) 8 und zwei, drei Städte wankten zu einer Stadt hin, um Wasser zu trinken, und wurden nicht satt. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. 9 Ich habe euch mit Kornbrand und mit Vergilben geschlagen; eine große Zahl eurer Gärten und eurer Weinberge und eurer Feigen- und eurer Olivenbäume fraß die Heuschrecke. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. (Haggai 1.11) 10 Ich habe die Pest unter euch gesandt in der Weise Ägyptens; ich habe eure Jünglinge mit dem Schwerte getötet, indem zugleich eure Rosse gefangen weggeführt wurden, und ich ließ den Gestank eurer Heerlager aufsteigen, und zwar in eure Nase. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. (2. Mose 9.3) 11 Ich habe eine Umkehrung unter euch angerichtet wie die Umkehrung von Sodom und Gomorra durch Gott; und ihr waret wie ein Brandscheit, das aus dem Feuer gerettet ist. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. - (1. Mose 19.24-25) (Sacharja 3.2) 12 Darum werde ich dir also tun, Israel. Weil ich dir dieses tun will, so schicke dich an, Israel, deinem Gott zu begegnen! 13 Denn siehe, der die Berge bildet und den Wind schafft, und dem Menschen kundtut, was sein Gedanke ist; der die Morgenröte und die Finsternis macht, und einherschreitet auf den Höhen der Erde: Jehova, Gott der Heerscharen, ist sein Name. (Micha 1.3)

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)