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Amos - Kapitel 2

1 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Moab und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil es die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt hat, 1, 2 2 so werde ich ein Feuer senden nach Moab, und es wird die Paläste von Kerijoth verzehren; und Moab wird sterben im Getümmel, unter Kriegsgeschrei, unter Posaunenschall; 3 und ich werde den Richter ausrotten aus seiner Mitte und alle seine Fürsten mit ihm umbringen, spricht Jehova. 3 

Drohung gegen Juda und Israel

4 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Juda und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie das Gesetz Jehovas verworfen und seine Satzungen nicht bewahrt haben, und ihre Lügen sie verführten, denen ihre Väter nachgewandelt sind, 5 so werde ich ein Feuer senden nach Juda, und es wird die Paläste Jerusalems verzehren. 6 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Israel und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie den Gerechten für Geld und den Dürftigen um ein Paar Schuhe verkaufen; 4 7 sie, welche danach lechzen, den Staub der Erde auf dem Haupte der Armen zu sehen, und den Weg der Sanftmütigen krümmen; und ein Mann und sein Vater gehen zu derselben Dirne, um meinen heiligen Namen zu entweihen; 5 8 und neben jedem Altare strecken sie sich hin auf gepfändeten Oberkleidern, und im Hause ihres Gottes trinken sie Wein von Strafgeldern. 6 9 Und doch habe ich den Amoriter vor ihnen vertilgt, dessen Höhe wie die Höhe der Zedern war, und er war stark wie die Eichen; und ich habe seine Frucht vertilgt von oben und seine Wurzeln von unten. 7 10 Und doch habe ich euch aus dem Lande Ägypten heraufgeführt und euch vierzig Jahre in der Wüste geleitet, damit ihr das Land des Amoriters in Besitz nähmet. 11 Und ich habe Propheten erweckt aus euren Söhnen und Nasiräer aus euren Jünglingen. Ja, ist es nicht also, ihr Kinder Israel, spricht Jehova? 8 12 Aber ihr habt den Nasiräern Wein zu trinken gegeben, und den Propheten geboten und gesagt: Ihr sollt nicht weissagen! - 9, 10, 11 13 Siehe, ich werde euch niederdrücken, wie der Wagen drückt, der voll Garben ist. 14 Und dem Schnellen wird die Flucht entschwinden; und der Starke wird seine Kraft nicht befestigen, und der Held sein Leben nicht erretten; 15 und der den Bogen führt, wird nicht standhalten; und der Schnellfüßige wird nicht entrinnen, und der auf dem Rosse reitet sein Leben nicht erretten; 16 und der Beherzteste unter den Helden wird nackt entfliehen an jenem Tage, spricht Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, 12 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. 13 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. 14 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. 15, 16 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. 17, 18 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. 19 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. 20 

Querverweise

1 Jesaja 15.1: Ausspruch über Moab. Denn über Nacht ist Ar-Moab verwüstet, vernichtet; denn über Nacht ist Kir-Moab verwüstet, vernichtet.

2 Jeremia 48.1: Über Moab. So spricht Jehova der Heerscharen, der Gott Israels: Wehe über Nebo! denn es ist verwüstet. Zu Schanden geworden, eingenommen ist Kirjathaim; zu Schanden geworden ist die hohe Feste und bestürzt.

3 4. Mose 24.17: Ich sehe ihn, aber nicht jetzt, ich schaue ihn, aber nicht nahe; es tritt hervor ein Stern aus Jakob, und ein Zepter erhebt sich aus Israel und zerschlägt die Seiten Moabs und zerschmettert alle Söhne des Getümmels.

4 Amos 8.6: um die Armen für Geld, und den Dürftigen um ein Paar Schuhe zu kaufen; und damit wir den Abfall des Korns verkaufen?

5 Amos 8.4: Höret dieses, die ihr nach dem Dürftigen schnaubet und nach der Vernichtung der Sanftmütigen im Lande,

6 2. Mose 22.25: Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -

7 4. Mose 21.21: Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem Könige der Amoriter, und ließ ihm sagen:

8 4. Mose 6.2: Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder ein Weib sich weiht, indem er das Gelübde eines Nasirs gelobt, um sich für Jehova abzusondern,

9 Jeremia 11.21: Darum, so spricht Jehova über die Männer von Anathoth, welche nach deinem Leben trachten und sprechen: Du sollst nicht weissagen im Namen Jehovas, damit du nicht durch unsere Hände sterbest -

10 Amos 1.7: so werde ich ein Feuer senden in die Mauer von Gasa, und es wird seine Paläste verzehren;

11 Amos 7.13: Aber in Bethel sollst du fortan nicht mehr weissagen; denn dies ist ein Heiligtum des Königs, und dies ein königlicher Wohnsitz.

12 4. Mose 30.1: Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Kinder Israel und sprach:

13 3. Mose 25.10: Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.

14 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -

15 4. Mose 18.14: Alles Verbannte in Israel soll dir gehören.

16 4. Mose 21.2: Da tat Israel Jehova ein Gelübde und sprach: Wenn du dieses Volk gewißlich in meine Hand gibst, so werde ich seine Städte verbannen.

17 1. Samuel 15.3: Nun ziehe hin und schlage Amalek, und verbannet alles, was er hat, und schone seiner nicht; und töte vom Manne bis zum Weibe, vom Kinde bis zum Säugling, vom Rinde bis zum Kleinvieh, vom Kamel bis zum Esel.

18 1. Samuel 15.9: Und Saul und das Volk verschonten Agag und das Beste vom Klein- und Rindvieh und die Tiere vom zweiten Wurf und die Mastschafe und alles, was gut war, und sie wollten sie nicht verbannen; alles Vieh aber, das gering und schwächlich war, das verbannten sie.

19 4. Mose 18.21: Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

20 3. Mose 26.46: Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, welche Jehova zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat.