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Amos - Kapitel 2

1 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Moab und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil es die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt hat, (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 2 so werde ich ein Feuer senden nach Moab, und es wird die Paläste von Kerijoth verzehren; und Moab wird sterben im Getümmel, unter Kriegsgeschrei, unter Posaunenschall; 3 und ich werde den Richter ausrotten aus seiner Mitte und alle seine Fürsten mit ihm umbringen, spricht Jehova. (4. Mose 24.17)

Drohung gegen Juda und Israel

4 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Juda und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie das Gesetz Jehovas verworfen und seine Satzungen nicht bewahrt haben, und ihre Lügen sie verführten, denen ihre Väter nachgewandelt sind, 5 so werde ich ein Feuer senden nach Juda, und es wird die Paläste Jerusalems verzehren. 6 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Israel und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie den Gerechten für Geld und den Dürftigen um ein Paar Schuhe verkaufen; (Amos 8.6) 7 sie, welche danach lechzen, den Staub der Erde auf dem Haupte der Armen zu sehen, und den Weg der Sanftmütigen krümmen; und ein Mann und sein Vater gehen zu derselben Dirne, um meinen heiligen Namen zu entweihen; (Amos 8.4) 8 und neben jedem Altare strecken sie sich hin auf gepfändeten Oberkleidern, und im Hause ihres Gottes trinken sie Wein von Strafgeldern. (2. Mose 22.25) 9 Und doch habe ich den Amoriter vor ihnen vertilgt, dessen Höhe wie die Höhe der Zedern war, und er war stark wie die Eichen; und ich habe seine Frucht vertilgt von oben und seine Wurzeln von unten. (4. Mose 21.21) 10 Und doch habe ich euch aus dem Lande Ägypten heraufgeführt und euch vierzig Jahre in der Wüste geleitet, damit ihr das Land des Amoriters in Besitz nähmet. 11 Und ich habe Propheten erweckt aus euren Söhnen und Nasiräer aus euren Jünglingen. Ja, ist es nicht also, ihr Kinder Israel, spricht Jehova? (4. Mose 6.2) 12 Aber ihr habt den Nasiräern Wein zu trinken gegeben, und den Propheten geboten und gesagt: Ihr sollt nicht weissagen! - (Jeremia 11.21) (Amos 1.7) (Amos 7.13) 13 Siehe, ich werde euch niederdrücken, wie der Wagen drückt, der voll Garben ist. 14 Und dem Schnellen wird die Flucht entschwinden; und der Starke wird seine Kraft nicht befestigen, und der Held sein Leben nicht erretten; 15 und der den Bogen führt, wird nicht standhalten; und der Schnellfüßige wird nicht entrinnen, und der auf dem Rosse reitet sein Leben nicht erretten; 16 und der Beherzteste unter den Helden wird nackt entfliehen an jenem Tage, spricht Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1) 3 beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4 Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5 Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7 Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8 Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat. 9 Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11 Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12 Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13 Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen. 14 Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15 Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 16 Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17 Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18 Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19 Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20 Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21 Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22 Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23 soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24 Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10) 25 Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 26 Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2) 27 Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28 Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21) 31 Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32 Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden." 34 Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat. (3. Mose 26.46)