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5. Mose - Kapitel 25

Prügelstrafe

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld. 3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Schwagerehe

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel. 7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: 9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten

11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham: 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen. 14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines. 15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut. (Micha 6.11)

Gebot der Ausrottung der Amalekiter

17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht. 19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Sprüche - Kapitel 5

Warnung vor Unzucht

1 Mein Sohn, merke auf meine Weisheit und neige dein Ohr meiner Belehrung zu; 2 daß du Vorsicht übest und deine Lippen Erkenntnis bewahren. 3 Denn von Honig triefen die Lippen der Fremden, und glätter als Öl ist ihr Gaumen; (Sprüche 2.16-19) 4 aber zuletzt ist sie bitter wie Wermut, scharf wie ein zweischneidig Schwert; 5 ihre Füße laufen zum Tod, ihre Schritte streben dem Totenreich zu; 6 den Pfad des Lebens erwägt sie nicht einmal; sie geht eine unsichere Bahn, die sie selbst nicht kennt. 7 Und nun, ihr Söhne, höret mir zu und weichet nicht von den Reden meines Mundes! 8 Bleibe fern von dem Weg, der zu ihr führt, und nähere dich nicht der Tür ihres Hauses! 9 Daß du nicht Fremden deine Ehre opferst und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und du dich nicht abmühen müssest für eines andern Haus, 11 also daß, wenn dir dann Leib und Fleisch hinschwindet, du zuletzt seufzen und sagen müssest: 12 Warum habe ich doch die Zucht gehaßt, warum hat mein Herz die Zurechtweisung verachtet? 13 Ich habe nicht gehört auf die Stimme meiner Lehrer und meinen Lehrmeistern kein Gehör geschenkt! 14 Fast wäre ich gänzlich ins Unglück geraten, inmitten der Versammlung und der Gemeinde! 15 Trinke Wasser aus deinem Born und Ströme aus deinem Brunnen! 16 Sollen deine Quellen sich auf die Straße ergießen, deine Wasserbäche auf die Plätze? 17 Sie sollen dir allein gehören und keinem Fremden neben dir! 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend! 19 Die liebliche Hindin, die anmutige Gemse, möge dich ihr Busen allezeit ergötzen, mögest du dich an ihrer Liebe stets berauschen! 20 Warum aber, mein Sohn, wolltest du dich an einer andern vergehen und den Busen einer Fremden umarmen? 21 Denn eines jeglichen Wege liegen klar vor den Augen des HERRN, und er achtet auf alle seine Pfade! 22 Den Gottlosen nehmen seine eigenen Missetaten gefangen, und von den Stricken seiner Sünde wird er festgehalten. 23 Er stirbt an Zuchtlosigkeit, und infolge seiner großen Torheit taumelt er dahin.