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5. Mose - Kapitel 25

Prügelstrafe

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld. 3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Schwagerehe

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel. 7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: 9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten

11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham: 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen. 14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines. 15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut. (Micha 6.11)

Gebot der Ausrottung der Amalekiter

17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht. 19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Sprüche - Kapitel 17

Warnung vor gottlosen Reden und ungerechtem Tun

1 Besser ein trockener Bissen mit Ruhe, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank! (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Knecht wird herrschen über einen schändlichen Sohn und wird sich mit den Brüdern in das Erbe teilen. 3 Der Tiegel prüft das Silber und der Ofen das Gold; der HERR aber prüft die Herzen. (Psalm 66.10) 4 Ein Boshafter horcht auf falsche Mäuler, ein Lügner leiht verderblichen Zungen sein Ohr. 5 Wer des Armen spottet, schmäht seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind eine Krone der Alten, und der Kinder Ehre sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren paßt keine anmaßende Rede, so wenig als zu einem Fürsten Lügenreden. 8 Geschenke sind wie Edelsteine; wer solche geben kann, hat überall Glück. 9 Wer Liebe sucht, deckt Fehler zu; wer aber Worte hinterbringt, trennt vertraute Freunde. 10 Schelten macht mehr Eindruck auf den Verständigen als hundert Schläge auf den Narren. 11 Ein Boshafter sucht nur Empörung; aber ein unbarmherziger Bote wird gegen ihn ausgesandt werden. 12 Besser, es treffe jemand eine Bärin an, die ihrer Jungen beraubt ist, als einen Narren in seiner Torheit! 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, von dessen Haus wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Tropfenweise geht der Hader an; darum laß vom Zanken, ehe er losbricht! 15 Wer den Gottlosen gerechtspricht und den Gerechten verdammt, die sind alle beide dem HERRN ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Was nützt das Geld in der Hand des Narren, Weisheit zu kaufen in seinem Unverstand? 17 Ein Freund liebt jederzeit, und in der Not wird er als Bruder geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unvernünftiger Mensch ist, wer in die Hand gelobt und in Gegenwart seines Nächsten Bürgschaft leistet. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, der liebt Entzweiung, und wer sein Tor zu hoch baut, läuft Gefahr, daß es zusammenbricht. 20 Wer verschrobenen Herzens ist, findet nichts Gutes, und wer eine arglistige Zunge hat, fällt in Unglück. 21 Wer einen Toren zeugt, der hat Kummer, und der Vater eines Narren kann sich nicht freuen. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz fördert die Genesung; aber ein niedergeschlagener Geist dörrt das Gebein aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um zu beugen die Pfade des Rechts. 24 Dem Verständigen liegt die Weisheit vor Augen; der Tor aber sucht sie am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruß und bereitet seiner Mutter Herzeleid. (Sprüche 17.21) 26 Einen Gerechten zu büßen, ist nicht gut; Edle zu schlagen, ist nicht recht. 27 Wer Erfahrungen gemacht hat, spart seine Worte, und wer kühlen Geistes ist, der ist ein weiser Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, für verständig, wenn er seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)