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5. Mose - Kapitel 25

Prügelstrafe

1 Wenn ein Hader zwischen Männern entsteht, und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. 2 Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld. 3 Mit vierzig Schlägen mag er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden, wenn er drischt. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Schwagerehe

5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll das Weib des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zum Weibe nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel. 7 Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und sprechen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten. 8 Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden; und besteht er darauf und spricht: 9 Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, und ihm den Schuh von seinem Fuße ausziehen und ihm ins Angesicht speien; und sie soll antworten und sprechen: Also soll dem Manne getan werden, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! 10 Und sein Name soll in Israel "Das Haus des Barfüßigen" heißen.

Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten

11 Wenn Männer miteinander streiten, ein Mann und sein Bruder, und das Weib des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand seines Schlägers zu retten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham: 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll nicht schonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen. 14 Du sollst nicht zweierlei Epha in deinem Hause haben, ein großes und ein kleines. 15 Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Epha sollst du haben, auf daß deine Tage verlängert werden in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt. 16 Denn ein Greuel für Jehova, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der unrecht tut. (Micha 6.11)

Gebot der Ausrottung der Amalekiter

17 Gedenke dessen, was Amalek dir getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8) 18 wie er dir auf dem Wege entgegentrat und deinen Nachtrab schlug, alle Schwachen hinter dir her, als du matt und müde warst; und er fürchtete Gott nicht. 19 Und wenn Jehova, dein Gott, dir Ruhe geschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum, in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen, so soll es geschehen, daß du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel austilgest. Vergiß es nicht! (1. Samuel 15.2-3)

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Psalm - Kapitel 92

Psalm 92

1 Ein Psalmlied. Für den Sabbattag. Gut ist's, dem HERRN zu danken und zu singen deinem Namen, du Höchster; 2 des Morgens deine Gnade und des Nachts deine Treue zu verkünden, (Psalm 147.1) 3 auf der zehnsaitigen Laute und dem Psalter, zum Harfenspiel. 4 Denn du hast mich erfreut, o HERR, durch dein Tun, und ich rühme die Werke deiner Hände: (Psalm 33.2) 5 HERR, wie sind deine Werke so groß, deine Gedanken sind sehr tief! 6 Ein unvernünftiger Mensch erkennt das nicht, und ein Tor beachtet es nicht. (Psalm 104.24) (Jesaja 55.9) 7 Wenn die Gottlosen grünen wie das Gras und alle Übeltäter blühen, so ist's nur, damit sie für immer vertilgt werden. 8 Du aber, HERR, bist auf ewig erhaben! (Psalm 37.2) 9 Denn siehe, HERR, deine Feinde, ja, deine Feinde kommen um, alle Übeltäter werden zerstreut werden! (Psalm 97.9) 10 Aber mein Horn erhöhst du wie das eines Büffels; ich werde übergossen mit frischem Öl; 11 und mein Auge wird seine Lust sehen an denen, die mir auflauern; und mein Ohr wird seine Lust hören an den Bösen, die sich wider mich erheben. (Psalm 23.5) 12 Der Gerechte wird grünen wie ein Palmbaum, er wird wachsen wie eine Zeder auf dem Libanon. (Psalm 91.8) 13 Die gepflanzt sind im Hause des HERRN, werden in den Vorhöfen unsres Gottes grünen; 14 noch im Alter tragen sie Frucht, sind saftig und frisch, (Psalm 84.3) 15 zu verkünden, daß der HERR gerecht ist, mein Fels, und daß nichts Verkehrtes an ihm ist. (Psalm 1.3)