zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 39

Psalm 39

1 Dem Vorsänger, dem Jeduthun. Ein Psalm Davids. Ich habe gesagt: Ich will achten auf meine Wege, daß ich nicht sündige mit meiner Zunge; ich will meinem Mund einen Zaum anlegen, solange der Gottlose vor mir ist. (1. Chronik 25.1) (1. Chronik 25.3) 2 Ich war gänzlich verstummt, schwieg auch vom Guten, aber mein Schmerz machte mich unglücklich. 3 Mein Herz entbrannte in mir, durch mein Nachsinnen ward ein Feuer entzündet, ich mußte reden mit meiner Zunge. (Psalm 38.14) 4 Tue mir kund, o HERR, mein Ende und welches das Maß meiner Tage sei, damit ich weiß, wie vergänglich ich bin! 5 Siehe, nur Handbreiten lang hast du meine Tage gemacht, und meine Lebenszeit ist wie nichts vor dir; wahrlich, jeder Mensch, wie fest er steht, ist nur ein Hauch! (Pause.) (Hiob 14.5) (Psalm 90.12) 6 Ja, nur ein wandelnder Schatten ist jedermann; wahrlich, sie machen sich viel vergebliche Unruhe; sie sammeln und wissen nicht, wer es kriegen wird. (Psalm 90.5) 7 Und nun, Herr, worauf habe ich gewartet? Meine Hoffnung steht zu dir! 8 Errette mich von allen meinen Übertretungen, mache mich nicht den Narren zum Gespött! 9 Ich schweige und tue meinen Mund nicht auf; denn du hast es getan. 10 Wende deine Plage von mir; denn ich bin verschmachtet von der Strafe deiner Hand. (2. Samuel 16.10) 11 Wenn du jemand züchtigst um der Sünde willen, so lässest du gleich der Motte seine Schönheit vergehen; jeder Mensch ist nur ein Hauch! (Pause.) 12 HERR, höre mein Gebet und vernimm mein Schreien; schweige nicht zu meinen Tränen; denn ich bin ein Gast bei dir, ein Pilgrim wie alle meine Väter. (Psalm 39.6) 13 Blicke weg von mir, daß ich mich erheitere, ehe ich dahinfahre und nicht mehr sei! (3. Mose 25.23) (Psalm 119.19) (Hebräer 11.13) (1. Petrus 2.11)