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5. Mose - Kapitel 24

Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten

1 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt, (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes, 3 und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat: 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt. 5 Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Verordnungen zum Schutz der Schwachen

6 Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben. 7 Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (2. Mose 21.16) 8 Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei. 16 Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. (2. Mose 22.20-21) 18 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 21 Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein. 22 Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.

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Psalm - Kapitel 33

Psalm 33

1 Jauchzet dem HERRN, ihr Gerechten! Den Redlichen ziemt Lobgesang. (Psalm 31.11) 2 Preiset den HERRN mit der Harfe, spielet ihm auf dem zehnsaitigen Psalter; (Psalm 92.4) 3 singet ihm ein neues Lied, spielet gut, mit Posaunenschall! (Psalm 40.4) (Psalm 96.1) (Psalm 98.1) (Offenbarung 5.9) 4 Denn das Wort des HERRN ist richtig, und all sein Werk ist Treue. 5 Er liebt Gerechtigkeit und Gericht; die Erde ist voll der Gnade des HERRN. 6 Die Himmel sind durch das Wort des HERRN gemacht und ihr ganzes Heer durch den Geist seines Mundes. (1. Mose 1.6) (1. Mose 1.14) 7 Er türmt die Meereswellen auf und sammelt Wasservorräte an. (Psalm 104.9) 8 Alle Welt fürchte den HERRN, und vor ihm scheue sich alles, was auf dem Erdboden wohnt. 9 Denn er sprach, und es geschah; er gebot, und es stand da! 10 Der HERR vereitelt den Rat der Heiden, er verhindert die Anschläge der Völker. 11 Der Rat des HERRN besteht ewiglich, seines Herzens Gedanken für und für. 12 Wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist, dem Volk, das er sich zum Erbe erwählt hat! (5. Mose 33.29) 13 Vom Himmel schaut der HERR herab, er betrachtet alle Menschenkinder; 14 von seinem festen Thron sieht er alle, die auf Erden wohnen; 15 er, der ihrer aller Herz gebildet hat, bemerkt auch alle ihre Werke. 16 Einem König ist nicht geholfen mit viel Heeresmacht, ein Held wird nicht errettet durch große Kraft; (1. Samuel 17.1) 17 das Roß ist unzuverlässig zur Rettung, und trotz seiner großen Stärke kann man nicht entrinnen. (Psalm 20.8) 18 Siehe, der HERR hat ein Auge auf die, so ihn fürchten, die auf seine Gnade hoffen, (Psalm 34.16) (Psalm 34.18) 19 daß er ihre Seele vom Tode errette und sie in der Teuerung am Leben erhalte. (Psalm 34.10-11) 20 Unsre Seele harrt auf den HERRN; er ist unsre Hilfe und unser Schild. (Psalm 3.4) 21 Ja, an ihm soll unser Herz sich freuen; denn auf seinen heiligen Namen haben wir unser Vertrauen gesetzt. 22 Deine Gnade, o HERR, sei über uns, wie wir es von dir erhoffen!