Vorschriften über den Scheidebrief - Kriegsdienst der Jungverheirateten
1Wenn ein Mann ein Weib nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, daß er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt,(Matthäus 5.31-32)(Matthäus 19.7)2und sie geht aus seinem Hause und geht hin und wird das Weib eines anderen Mannes,3und der andere Mann haßt sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entläßt sie aus seinem Hause; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat:4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Greuel vor Jehova; und du sollst nicht das Land sündigen machen, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt.5Wenn ein Mann kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sein Weib erfreuen, das er genommen hat.(5. Mose 20.7)
Verordnungen zum Schutz der Schwachen
6Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben.7Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll selbiger Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.(2. Mose 21.16)8Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.(3. Mose 13.1)(3. Mose 14.2)9Gedenke dessen, was Jehova, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget.(4. Mose 12.10)10Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;11draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen.12Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;13du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, daß er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor Jehova, deinem Gott.(2. Mose 22.25)14Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind.(3. Mose 19.13)15An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu Jehova schreie, und Sünde an dir sei.16Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen ein jeder für seine Sünde getötet werden.(2. Könige 14.6)(Hesekiel 18.19-20)17Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.(2. Mose 22.20-21)18Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und daß Jehova, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, solches zu tun.(5. Mose 16.12)19Wenn du deine Ernte auf deinem Felde hältst und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, auf daß Jehova, dein Gott, dich segne in allem Werke deiner Hände.(3. Mose 19.9-10)20Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.21Wenn du deinen Weinberg liesest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: für den Fremdling, für die Waise und für die Witwe soll es sein.22Und du sollst gedenken, daß du ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.
1Und Hiob antwortete und sprach:2Wahrlich, ihr seid Leute, und mit euch wird die Weisheit aussterben!3Auch ich habe Verstand wie ihr und bin nicht weniger als ihr, und wer wüßte solches nicht!4Zum Gespött bin ich meinem Freunde, der ich zu Gott rief und von ihm erhört wurde; der unschuldige Gerechte wird zum Gespött.5Dem Unglück Verachtung! das ist die Ansicht des Sicheren; sie ist bereit für die, deren Fuß ins Wanken kommt.6Den Räubern werden die Zelte in Ruhe gelassen; sie reizen Gott, und es geht ihnen wohl; sie führen ihren Gott in ihrer Faust.7Aber frage doch das Vieh, es wird dich belehren, und die Vögel des Himmels tun dir's kund.8Das Kraut des Feldes lehrt dich, und die Fische im Meer erzählen es.9Wer unter allen diesen wüßte nicht, daß die Hand des HERRN solches gemacht hat,10daß in seiner Hand die Seele alles Lebendigen und der Geist jedes menschlichen Fleisches ist?(4. Mose 16.22)11Prüft nicht das Ohr die Rede, wie der Gaumen die Speise schmeckt?12Wohnt bei den Greisen die Weisheit und bei den Betagten der Verstand?(Hiob 8.8)
Hiob bezeugt die Macht Gottes
13Bei Ihm ist Weisheit und Stärke, Sein ist Rat und Verstand!14Siehe, was er niederreißt, wird nicht aufgebaut; wen er einsperrt, der wird nicht frei.15Stellt er die Gewässer ab, so vertrocknen sie; läßt er sie los, so verwüsten sie das Land.(1. Mose 7.19-23)(1. Könige 17.1)(1. Könige 17.7)16Bei ihm ist Macht und Verstand; sein ist, der irrt und der irreführt.17Er führt die Räte beraubt hinweg und macht die Richter zu Narren.18Die Herrschaft der Könige löst er auf und schlingt eine Fessel um ihre Lenden.19Er führt die Priester beraubt hinweg und stürzt die Festgegründeten um.20Er nimmt den Wohlbewährten die Sprache weg und raubt den Alten den Verstand.21Er schüttet Verachtung über die Edeln und löst den Gürtel der Starken auf.22Er enthüllt, was im Finstern verborgen liegt, und zieht den Todesschatten ans Licht.23Er vermehrt Völker, und er vernichtet sie; er breitet sie aus, und er führt sie weg.24Den Häuptern des Volkes im Lande nimmt er den Verstand und läßt sie irren in pfadloser Wüste;25sie tappen in Finsternis ohne Licht, er macht sie schwanken wie Trunkene.(Hiob 5.14)